Ist Unterschrift wirksam (Hauskauf/Bürgschaft)??

7. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
YuT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist Unterschrift wirksam (Hauskauf/Bürgschaft)??

Hallo,war leider in der falschen Kategorie,deshalb nochmal!!!..

Folgender Fall ...

Noch-Ehemann wollte vor ein unbedingt ein Haus über Sparkassen-Immobilien kaufen. Zur Kreditbewilligung, musste die Frau damals als Bürge unterschreiben, obwohl bekannt war, daß keinerlei Einkommen ihrerseits vorhanden war/ist, da Hausfrau.

Nun stellt sich die Frage, ob diese Unterschrift überhaupt wirksam war/ist, da daß Ehepaar nun in Trennung lebt und das Haus an die Sparkasse zurückgeht und der Kredit von beiden Seiten zu gleichen Teilen abgezahlt werden muss.

..wer kennt sich aus und kann mir eventuell helfen? Bedanke mich schon im Voraus.

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Nun stellt sich die Frage, ob diese Unterschrift überhaupt wirksam war/ist, da daß Ehepaar nun in Trennung lebt [...]


Ich weiß nicht, ob du das mit deiner Formulierung gemeint hast, aber die Unterschrift ist natürlich nicht schon deswegen "unwirksam", weil sich Kreditnehmer und Bürge nunmehr getrennt haben.

Richtig ist, daß Bürgschaften unter solchen Bedingungen (Bürge ohne nennenswertes Einkommen und Vermögen, Bürge ist Ehepartner oder naher Angehöriger des Kreditnehmers) sittenwidrig sein können und damit nichtig.

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#2
 Von 
YuT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo..

..nein,meinte natürlich nicht das die Unterschrift wegen der Trennung nicht rechtens ist sondern wegen dem nichtvorhandenen Einkommen!!
Danke Dir!!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Es kann sittenwidrig sein ...
Wenn die Ehefrau plötzlich eine hohe Erbschaft macht, dann wird sich die Bank gesamtschuldnerisch über die gesamte Summe bei ihr bedienen.

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" Gruss aus Offenbach"

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#4
 Von 
YuT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke auch an Dich..aber es ist keine Erbschaft in Sicht!!!..grüße aus Bayern

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#5
 Von 
wirbelmeise
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich klinke mich hier mal mit ein.........ich habe 2008 auch einen Kreditvertrag für ein Haus unterschrieben...obwohl kein Einkommen vorhanden war/ist! Was nun? Mittlerweile müssen wir Hartz 4 beantragen zusätzlich zum Einkommen meines Mannes, damit wir überhaupt über die Runden kommen.....ist das alles Rechtens? Zumal der damals ausschlaggebende Steuerbrater nie einer gewesen ist und uns völlig abgezockt hat....Gelder veruntreut hat und auch zwischendrin im Knast war.....HILFE!

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Einklinken ist doof, weil man dann oben alles liest und unten merkt, dass man es sich hätte sparen können.

Sittenwidrig sind eher die Geschäfte, wo der Mann für sein Geschäft ein Darhlehen braucht und die Frau als Bürge ohne Einkommen unterschreibt und von dem Geld erst einmal nicht wirklich was hat.

Ein Hauskauf für beide zusammen, wo die Frau mit wohnt (erst einmal) ist weniger davon betroffen.

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