Ist der Widerruf eines Strom-Vertrages per Fax rec

6. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)
Ist der Widerruf eines Strom-Vertrages per Fax rec

Hallo allerseits,

über einem großen Energie-Internet-Vertrags-Anbieter hatte ich mir einen neuen Stromanbieter ausgesucht. Nun wollte ich aber von meinen 14-tägigen Recht auf Widerspruch Gebrauch machen.
Bei meinen vielfachen Versuchen, dies per Mail zu tun, wurden mir auf jede Mail von dem Stromanbieter geantwortet, dass meine Vertragsnummer nicht in der Mail stünde, was absoluter Unsinn war. Mir kam es vor, als solle die Widerrufs-Frist hinausgezögert werden.
Dann widersprach ich vor drei Tagen per Fax (Faxbestätigung habe ich mir ausgedruckt). Bislang habe ich noch nichts von dem Anbieter gehört.
Meine Frage: Kann der Widerruf per Fax rechtlich bestehen?

Danke und Gruß
Sylvia

-----------------
""

-- Editiert Sylvia2012 am 06.06.2012 18:27

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Kann der Widerruf per Fax rechtlich bestehen?

Mit etwas Glück schon.
Bei dem Anbieter würde ich aber nicht damit rechnen.


Ich frage mich immer, weshalb Leute bei solch wichtigen Schreiben an der falschen Stelle sparen und kein Einschreiben-Rückschein absenden?


Falls die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufenist, sollte man das am Freitag nachholen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
wurden mir auf jede Mail von dem Stromanbieter geantwortet, dass meine Vertragsnummer nicht in der Mail stünde,


Glückwunsch!
Mit dieser Antwort kann der Zugang des Widerrufs bewiesen werden.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

quote:
Falls die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufenist, sollte man das am Freitag nachholen.



Besten Dank, Harry van Sell für Ihr Feedback, leider ist die Frist am letzten Mittwoch abgelaufen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

quote:
Glückwunsch!
Mit dieser Antwort kann der Zugang des Widerrufs bewiesen werden.



Hallo Steffen, besten Dank für die Info, die Gegner sind nur ganz schlau, zum ersten lassen sie den Text der gesendeten e-Mail weg, zum zweiten nehmen Sie das Wort "Widerruf" beim Antworten nicht in den Mund, siehe hier:
(Ich hoffe, dass es trotzdem als Beleg gilt?)

Lieber xxx-Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01.06.2012.

Leider war es uns nicht möglich, in Ihrer Anfrage eine Vertragskontonummer oder andere
eindeutige Identifikationsmerkmale zu erkennen.

Wenn Sie Ihre Vertragskontonummer oder die Bestellnummer aus der Bestellbestätigung
nicht angeben, kann Ihre Anfrage aus Datenschutzgründen leider nicht bearbeitet werden.

Um Ihre Vertragsnummer nachzureichen, antworten Sie uns bitte auf diese E-Mail und fügen Ihre
Vertragskontonummer im Betreff oder zu Beginn Ihrer Nachricht ein.

Sie haben noch keine Vertragskonto- oder Bestellnummer, weil Sie ein Angebot für günstigen Strom wünschen
oder ein anderes Anliegen haben? Dann benutzen Sie bitte diesen Link und wählen "Ich bin noch kein Kunde"
als Anfragegrund aus:
xxx

Diese E-Mail wurde automatisch generiert.

Freundliche Grüße

Ihr xxx Kundenservice

-- Editiert Sylvia2012 am 07.06.2012 09:48

-- Editiert Sylvia2012 am 07.06.2012 09:49

-- Editiert Sylvia2012 am 07.06.2012 09:51

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Beschweren Sie sich bei der

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Tel.: 030 - 2757240-0
Fax: 030-2757240-69
E-Mail: Info@Schlichtungsstelle-Energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Alternativ können Sie sich auch an die

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 030-22480-500 (Mo.-Fr. 9-15 h)
Fax: 030-22480-323
E-Mail: Verbraucherservice-Energie@BNetzA.de

wenden.

Ich würde mich aber an die Schlichtungsstelle wenden, da dies für den Energieversorger kostenpflichtig sein soll.

-----------------
""

-- Editiert hamburger-1910 am 07.06.2012 16:06

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Wie befürchtet ist die Antwort-Mail so schwammig verfasst, das sie keinen Zugangsnachweis darstellt.
Denn auch eine leere Mail hätte diese Mail ausgelöst.


Das ein Richter im Rahmen der Beweiswürdigung eventuell anderer Ansicht wäre, kann man nicht mit Sicherheit sagen.


Den Hinweisen von hamburger-1910 würde ich folgen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sylvia2012
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 114x hilfreich)

Gott sei Dank habe ich am Freitag per Brief die Bestätigung erhalten.
Noch mal Danke an alle, die mich unterstützt haben.

LG
Sylvia

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen