Ist ein Franchise-Vertrag auch ohne Unterschrift gültig?

29. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mike30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist ein Franchise-Vertrag auch ohne Unterschrift gültig?

Hallo miteinander,
ich bitte euch um freundliche Unterstützung =). Seit einiger Zeit bin ich und einige Freunde Franchisenehmer. Leider gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber immer unbefriedigender, da der F.-Geber zunehmend geschäftsschädigend agiert. Deshalb überlegen wir uns derzeit, ein eigenes Unternehmen auf die Beine zu stellen. Jetzt meine Frage: Wie können wir uns legal von diesem Franchise-Vertrag lösen??? Der erste Franchisenehmer ist zwar seit mehr als einem Jahr dabei, hat aber bis heute nichts unterschrieben, da es sich seiner Zeit noch um ein Pilotprojekt gehandelt hat. Ist er jemals an den Franchise-Vertrag gebunden gewesen oder nicht? Der zweite Franchisenehmer, der mehr als 4 Monate dabei ist, hat nur einen Vorvertrag unterschrieben ohne dass der F.-Geber diesen Vertrag unterschrieben hat. Ist der Vertrag rechtsgültig??? Der dritte F.-Nehmer besitzt einen "kompletten" Vertrag. An der Art wie die Verträge mit den jeweiligen F.-Nehmern geschlossen wurden, erkennt man bereits, dass dieser F.-Geber nicht in der Lage ist, die Mitarbeiter, geschweige denn die Geschäfte ordentlich zu führen. Deshalb bitte ich euch um kompetente Antworten und konstruktive Anregungen, die uns einen legalen Weg aus diesem Dilemma zeigen!!!


Gruß
Mike

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Grds. kann - mit wenigen Ausnahmen - jeder Vertrag (und damit auch ein Franchisevertrag) formlos, dh auch mündlich abgeschlossen werden - dann ergeben sich allerdingsmeistens Beweisprobleme.

Wenn der Franchisegeber tatsächlich nicht ordentlich arbeitet (und das im Zweifelsfall nachweisbar ist) dann stellt dies eine Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dar, die Sie zu einer außerordentlichen Kündigung des Franchisevertrags berechtigt. Da aber normalerweise hinter Franchiseverträgen ja auch etwas größere Investitionen stehen, würde ich an Ihrer Stelle im Zweifel einen RA konsultieren, der (nachweisbare) Kenntnisse im Franchiserecht hat und Ihren Fall detailliert prüft.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Mike30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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