Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. eines Vertrags zum Besuch einer Rückenschule.
Im Juli diesen Jahres wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass im September 2017 ein Kurs (Rückenschule) stattfindet.
Ich habe Interesse bekundet und um die Zustellung eines Anmeldeformulars gebeten. Dieses Formular lag im August in meinem Briefkasten.
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich mich zum Kurs nicht angemeldet (Anmeldung siehe Anlage).
Am Tag des 1. Kurstermins hat die Therapeutin angerufen und fragte nach, ob ich erscheinen würde, da sie weder Anmeldung noch Kursgebühr erhalten hat. Daraufhin erklärte ich ihr, dass ich auf Grund einer Schultererkrankung nicht teilnehmen kann.
Ihre Antwort darauf war, dass unsere Gespräch im Juli eine mündliche Zusage war. Für mich war es nicht mehr als eine Information.
Sie möchte mir jetzt eine Ausfallrechnung stellen. Wie soll ich mich verhalten?
Freundliche Grüße.
http://fs5.directupload.net/images/171005/nwdcsquz.jpg
Ist hier ein Vertrag zustande gekommen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Jetzt müsste man wissen was genau gesagt wurde. Wenn sich die Therapeutin auf einen Vertrag berufen möchte, dann sollte sie diesen auch nachweisen können. Wurde das Gespräch aufgezeichnet?ZitatIhre Antwort darauf war, dass unsere Gespräch im Juli eine mündliche Zusage war. :
Den eingescannten Vertrag kann ich nicht lesen, die Qualität ist viel zu schlecht.
-- Editiert von -Laie- am 05.10.2017 15:51
Das irgendetwas vom Gespräch aufgezeichnet wurde, davon weiß ich nichts.
Hier nochmal kurz zu deiner anderen Frage:
Ich habe im April an einem anderen Kurs teilgenommen. Da lag eine Liste aus, in die man sich eintragen konnte, um Informationen über neue Kurse zu erhalten. Dort habe ich mich eingetragen.
Im Juli kam dann der besagte Anruf und ich habe Interesse bekundet und um ein Anmeldeformular gebeten. Mehr nicht!
Hier nochmal der Scan in höherer Auflösung:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=7b8dfa-1507217851.jpg
-- Editiert von A-B-C am 05.10.2017 17:38
-- Editiert von A-B-C am 05.10.2017 17:38
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ZitatIhre Antwort darauf war, dass unsere Gespräch im Juli eine mündliche Zusage war. :
Dagegen spricht aber, das sie einen schriftlichen Vertrag übersendet hat.
ZitatWie soll ich mich verhalten? :
Will man dort noch mal was an Kursen buchen?
So wie geschildert gab es keinen Vertrag. Der übersendete Vertrag stellt ein Angebot dar und das hat man nicht angenommen. Ob man Gründe hatte für das Nicht-Annahmen oder einfach keine Lust, ist vollkommen egal. Verträge kommen nur bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Und ein "Ich habe vielleicht Interesse" zählt dabei nicht.
Wenn du Harrys Frage verneinst würde ich einfach nichts tun. Der, der Geld will, muss das dann halt einklagen und dabei begründen, warum ein Vertrag zustande kam. Wenn das Telefongespräch nicht aufgezeichnet wurde und man dort auch nicht verbindlich gesagt hat, dass man teilnimmt, wird das unmöglich sein.
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