Ist hier ein Vertrag zustande gekommen?

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)
Ist hier ein Vertrag zustande gekommen?

Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl. eines Vertrags zum Besuch einer Rückenschule.

Im Juli diesen Jahres wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass im September 2017 ein Kurs (Rückenschule) stattfindet.
Ich habe Interesse bekundet und um die Zustellung eines Anmeldeformulars gebeten. Dieses Formular lag im August in meinem Briefkasten.

Aus gesundheitlichen Gründen habe ich mich zum Kurs nicht angemeldet (Anmeldung siehe Anlage).

Am Tag des 1. Kurstermins hat die Therapeutin angerufen und fragte nach, ob ich erscheinen würde, da sie weder Anmeldung noch Kursgebühr erhalten hat. Daraufhin erklärte ich ihr, dass ich auf Grund einer Schultererkrankung nicht teilnehmen kann.

Ihre Antwort darauf war, dass unsere Gespräch im Juli eine mündliche Zusage war. Für mich war es nicht mehr als eine Information.

Sie möchte mir jetzt eine Ausfallrechnung stellen. Wie soll ich mich verhalten?

Freundliche Grüße.


http://fs5.directupload.net/images/171005/nwdcsquz.jpg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von A-B-C):
Ihre Antwort darauf war, dass unsere Gespräch im Juli eine mündliche Zusage war.
Jetzt müsste man wissen was genau gesagt wurde. Wenn sich die Therapeutin auf einen Vertrag berufen möchte, dann sollte sie diesen auch nachweisen können. Wurde das Gespräch aufgezeichnet?
Den eingescannten Vertrag kann ich nicht lesen, die Qualität ist viel zu schlecht.

-- Editiert von -Laie- am 05.10.2017 15:51

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
A-B-C
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 24x hilfreich)

Das irgendetwas vom Gespräch aufgezeichnet wurde, davon weiß ich nichts.

Hier nochmal kurz zu deiner anderen Frage:
Ich habe im April an einem anderen Kurs teilgenommen. Da lag eine Liste aus, in die man sich eintragen konnte, um Informationen über neue Kurse zu erhalten. Dort habe ich mich eingetragen.
Im Juli kam dann der besagte Anruf und ich habe Interesse bekundet und um ein Anmeldeformular gebeten. Mehr nicht!

Hier nochmal der Scan in höherer Auflösung:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=7b8dfa-1507217851.jpg

-- Editiert von A-B-C am 05.10.2017 17:38

-- Editiert von A-B-C am 05.10.2017 17:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von A-B-C):
Ihre Antwort darauf war, dass unsere Gespräch im Juli eine mündliche Zusage war.

Dagegen spricht aber, das sie einen schriftlichen Vertrag übersendet hat.



Zitat (von A-B-C):
Wie soll ich mich verhalten?

Will man dort noch mal was an Kursen buchen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

So wie geschildert gab es keinen Vertrag. Der übersendete Vertrag stellt ein Angebot dar und das hat man nicht angenommen. Ob man Gründe hatte für das Nicht-Annahmen oder einfach keine Lust, ist vollkommen egal. Verträge kommen nur bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Und ein "Ich habe vielleicht Interesse" zählt dabei nicht.

Wenn du Harrys Frage verneinst würde ich einfach nichts tun. Der, der Geld will, muss das dann halt einklagen und dabei begründen, warum ein Vertrag zustande kam. Wenn das Telefongespräch nicht aufgezeichnet wurde und man dort auch nicht verbindlich gesagt hat, dass man teilnimmt, wird das unmöglich sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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