Bestehende Darlehensvereinbarung: „Eine Sondertilgung ist einmal jährlich zum 30.6. möglich."
Bei einer Vereinbarung ohne den Zusatz „zum 30.6." wäre wohl eine einmalige Sondertilgung irgendwann im Laufe des Kalenderjahres möglich. Wann kann sie aber bei genannter Vereinbarung gezahlt werden?
Gibt es dafür ein enges Zeitfenster oder kann z.B. bereits am 2. Januar eingezahlt werden (mit Verbuchung erst zum 30.6.)?
Oder kann die „einmal jährliche Sondertilgungsmöglichkeit" auch so verstanden werden, dass diese einmal Ende eines Kalenderjahres und ein weiteres Mal im ersten Halbjahr des nachfolgenden Jahres wahrgenommen wird, mit Verbuchung beider Sondertilgungen auf dem Darlehenskonto zum 30.6.?
Jährliche Sondertilgung – Zeitpunkt Zahlung und Verbuchung
6. Juni 2020
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Frage vom 6. Juni 2020 | 00:02
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 19x hilfreich)
Jährliche Sondertilgung – Zeitpunkt Zahlung und Verbuchung
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#1
Antwort vom 6. Juni 2020 | 07:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Gibt es dafür ein enges Zeitfenster oder kann z.B. bereits am 2. Januar eingezahlt werden (mit Verbuchung erst zum 30.6.)?
Die Frage solltest Du Deiner Bank stellen.
Zitat:Oder kann die „einmal jährliche Sondertilgungsmöglichkeit" auch so verstanden werden, dass diese einmal Ende eines Kalenderjahres und ein weiteres Mal im ersten Halbjahr des nachfolgenden Jahres wahrgenommen wird, mit Verbuchung beider Sondertilgungen auf dem Darlehenskonto zum 30.6.?
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