Jährliche Sondertilgung – Zeitpunkt Zahlung und Verbuchung

6. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
HanaSch
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)
Jährliche Sondertilgung – Zeitpunkt Zahlung und Verbuchung

Bestehende Darlehensvereinbarung: „Eine Sondertilgung ist einmal jährlich zum 30.6. möglich."
Bei einer Vereinbarung ohne den Zusatz „zum 30.6." wäre wohl eine einmalige Sondertilgung irgendwann im Laufe des Kalenderjahres möglich. Wann kann sie aber bei genannter Vereinbarung gezahlt werden?

Gibt es dafür ein enges Zeitfenster oder kann z.B. bereits am 2. Januar eingezahlt werden (mit Verbuchung erst zum 30.6.)?

Oder kann die „einmal jährliche Sondertilgungsmöglichkeit" auch so verstanden werden, dass diese einmal Ende eines Kalenderjahres und ein weiteres Mal im ersten Halbjahr des nachfolgenden Jahres wahrgenommen wird, mit Verbuchung beider Sondertilgungen auf dem Darlehenskonto zum 30.6.?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Gibt es dafür ein enges Zeitfenster oder kann z.B. bereits am 2. Januar eingezahlt werden (mit Verbuchung erst zum 30.6.)?


Die Frage solltest Du Deiner Bank stellen.

Zitat:
Oder kann die „einmal jährliche Sondertilgungsmöglichkeit" auch so verstanden werden, dass diese einmal Ende eines Kalenderjahres und ein weiteres Mal im ersten Halbjahr des nachfolgenden Jahres wahrgenommen wird, mit Verbuchung beider Sondertilgungen auf dem Darlehenskonto zum 30.6.?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.236 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen