Jugendweihe

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ichbins79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendweihe

Hallo erstmal, ich bin etwas verwirrt über unseren Jugendweiheveranstalter. Da ja in Sachsen alle Feiern bis zum Juli abgesagt sind und nun ab September bis Dezember nachgeholt werden sollen, möchte ich den Vertrag kündigen. Da die Frist 4 Monate vor Rechnungstellung abgelaufen, will der Veranstalter trotzdem 80% der Kosten haben. Muss ich die bezahlen? Er hat ja noch nichts gemacht, ausser uns hingehalten.
Danke für eure Antwort

-- Editiert von Moderator am 12.05.2020 18:30

-- Thema wurde verschoben am 12.05.2020 18:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Ichbins79):
... möchte ich den Vertrag kündigen.
Darin wird der Fehler liegen!
Fall 1: DU kündigst - zahlst dann alle Strafen gemäß Vertrag!
Fall 2: Der Veranstalter kann den ursprünglichen Termin nicht einhalten - Du musst dann keine Vertragsstrafen zahlen. Irgendwelche Ersatztermine oder Gutscheine muss man nicht akzeptieren, wenn das nicht vertraglich geregelt ist.
Hängt aber auch von der Art der Verbote und dem jeweiligen Vertrag ab.

-- Editiert von Mr.Cool am 12.05.2020 18:41

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Ichbins79):
Er hat ja noch nichts gemacht,

Zum einen frage ich mich, woher man das wissen will. Zum anderen ist das irrelevant.



Zitat (von Ichbins79):
ausser uns hingehalten.

Und wie hat er das gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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