Hallo,
angenommen ich hätte kürzlich über etel. einen Handyvertrag mit debil. / talkl. abgeschlossen. Auf dem Vertragsantrag ist erwähnt, dass das Angebot nur inkl. Jumba! Flex Flat Paket gültig ist, und dass alle Informationen hierzu nach Aktivierung zugehen.
Die Unterschrift, die ich geleistet habe bezieht sich laut Vertragformular "Ich erteile den Auftrag gemäß den gültigen Preislisten, der Leistungsbeschreibung und den AGB von debil". Daraus habe ich geschlossen, dass ich einen Vertrag mit debil. abgeschlossen habe. Aus dem Vertrag ist nicht ersichtlich, dass ich eine Willenserklärung ggü Foxy Mobile (dem Eigentümer der Jumba Gruppe gegeben habe).
In der Annahme, dass ich mit Debil. einen Vertrag abgeschlossen habe, habe ich eine Kündigung des Jumba Pakets ggü Debil. ausgesprochen.
Nach Prüfung, der letzten Rechung ist mir aufgefallen, dass weiterhin Gebühren für das Jumba Paket verrechnet werden. Nach Recherche im Internet bin ich darauf gestoßen, dass ich den Vertrag im ersten Monat bei Foxy Mobile hätte kündigen müssen.
Bzgl. der Information, die nach Aktivierung des Vertrages bzgl. Jumba zugehen, von mir aber nicht rechtzeitig gewürdigt worden waren:
+ Erwähnung, dass ich im ersten Monat bei Foxy Mobile kündigen
+ Ansonsten, Abo für 23 Monate für 5 Euro im Monat.
+ "Mit meiner Unterschrift unter den Mobilfunkvertrag nehme ich die vorstehend genannten Konditionen des Flex Flat Pakets und die mir vorliegenden AGB des Fox Mobile Distribution GmbH zur Kenntnis und erkläre mich mit Ihnen einverstanden"
Dieses Schreiben ist mir erst nach Unterschrift meines Vertragsantrags zur Verfügung gestellt worden. Ich war also vorher über den Inhalt der AGB und des Vertrages, sowie über meinen Vertragspartner nicht informiert.
Meine Frage:
+ Zu welchem Zeitpunkt ist der Vertrag mit Foxy Mobile - wenn überhaupt - zustande gekommen?
+ Ich habe keine Erklärung ggü Foxy Mobile, aus der mein Wille zum Vertragsschluss, zum Ausdruck kommen würde abgegeben.
+ Das Angebot von Foxy Mobile habe ich auch nicht genutzt, insofern kann eigentlich auch kein konkludentes Handeln unterstellt werden.
Vielen Dank im Voraus zu euren Meinungen zu diesem fiktiven Fall. LG
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Jumba / etel. Vertrag zustande gekommen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Der einfachste Hebel ist in dem Fall die Erklärung des Widerrufs nach Fernabsatzrecht(BGB). Der Widerruf ist so lange möglich, bis eine Belehrung zum Widerruf in Textform erfolgt ist und diese auch die Adresse des Vertragspartners für einen Widerruf enthält. Erst dann beginnt die 14-Tage-Frist!
Leider sind diese Mauschel-Pakete von Etel-eon mit sTalkline und Debiltel Realität und es kostet oft sehr viel Zeit, Mühe und Porto sich dagegen zu wehren.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Hallo,
die Widerspruchsfrist ist leider schon abgelaufen...
Habe mich jetzt auf Irrtum gem §119 BGB
berufen, da ich - falls überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist- ich mich offensichtlich in der Person des Vertragspartners geirrt habe. Daher denke ich sollte der Vertrag anfechtbar sein.
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Wer hat das behauptet? Jambo?
Hast du tatsächlich eine vollständige Widerrufsbelehrung in Textform (nachweislich und wann?) erhalten?
Nochmals: Der Widerruf ist so lange möglich, bis eine Belehrung zum Widerruf in Textform erfolgt ist und diese auch die Adresse des Vertragspartners für einen Widerruf enthält
. Erst dann beginnt die 14-Tage-Frist!
Etelexon verweist auf Jamba als geschenktes Paket und alles weitere käme von dort. Damit hat die Frist NICHT begonnen! Solange du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast (z.B. Spam-Ordner), gilt diese nicht! Und die Belehrung muss alle notwendigen Daten enthalten!
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Danke für den Hinweis, werde den Vertrag widerrufen.
LG
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