Kündigung des Handyvertrags vor Ablaufzeit?

8. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
dani17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Handyvertrags vor Ablaufzeit?

Ich habe seit 2 Jahren meinen Handyvertrag bei Talkline und war immer zufrieden, habe deshalb auch den Vertrag auf weiter 2 Jahre verlängert. Seit dem neuen Vertragsbeginn habe ich keine Rechnung mehr bekommen, mir wurden aber vor kurzem EUR 205 abgebucht. Diese Summe konnte ich nicht zahlen und so kam letzte Woche eine Mahnung. Nach unzähligen Versuchen bei der "Mahn-Hotline" jemanden zu erreichen, bin ich gestern erfolgreich gewesen. Die Rechnungen wären angeblich verschickt worden und ich solle das Geld überweisen, da sonst mein Handy gesperrt würde.
Kann ich den Vertrag fristlos kündigen, mit der Begründung, dass ich sit 3 Monaten keine Rechnungen bekommen habe? Und hab ich ne Chance, die schon überwiesenen 205 Euro zurückzubekommen?
Danke im Voraus und hoffe, mir kann jemand helfen... Dani

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi, Dani
wenn das so einfach wäre, wie Du Dir das vorstellst, würden wohl tausende Leute behaupten, Rechnungen nicht bekommen zu haben. Da Du offensichtlich Einzugsermächtigung erteilt hast, mußtest Du damit rechnen, daß irgendwann die Abbuchung
erfolgt. Ich sehe hier keine Chance einer fristlosen Kündigung. :-((
Gruß Holly

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#2
 Von 
Kirschkathi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kannst Du was ändern! Der entscheidende Vorteil am Bankeinzug ist, dass Du als Kontoinhaber den Einzuf wieder rückgängig machen kannst. Du gehst zu Deiner Bank, sagst dass ein Einzug gegen Deinen Willen vollzogen wurde (nämlich XY Talkline vom soundsovielten) und der bankeinzug wird umgehend von Deiner bank rückgängig gemacht. Dies funktioniert aber max. bis zu 8 Wochen nach Einzug. Also schnell!

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