Hallo,
folgendes Szenario:
- Ein Kunde schließt in 2006 einen DSLVertrag ab, kündigt fristgemäß im Februar 2008 zum 31.07.08 (per mail)
- Der Kunde überlegt es sich anders und schreibt wenige Tage später einen Widerruf per Mail.
- Der Provider reagiert nicht weiter, am 03.07.08 erfolgt aber eine schriftliche Kündigungsbestätigung zum 31.07.08
- Der Kunde freut sich da er inzwischen doch den Anbieter wechseln möchte und leiert den Umzug des DSL-Ports an.
- Alter Anbieter zieht weiter per Lastschrift ein. Auf Anfrage sagt er "Laut unseren Unterlagen haben sie die Kündigung widerrufen, der Vertrag läuft weiter!!"
- Kunde widerruft nun die Einzugsermächtigung. Das letzte "Lebenszeichen" des Providers war doch die Bestätigung der Kündigung - wie ist hier die Rechtslage ???
m.e. kann eine Kündigung gar nicht widerrufen werden. Und wenn der Widerruf nicht bestätigt wird sondern nur die Kündigung ist der Fall doch eigentlich klar. Weiß jemand entsprechende Paragraphen die man denen jetzt um die Ohren hauen kann??
Interessant ist hier auch folgendes "Phänomen": nachdem der Kunde dem Anbieter sagt daß er in seinem Postfach (beim Anbieter) die Kündigungsbestätigung hat, verschwindet diese mysteriöserweise am folgenden Tag aus dem Postfach...
aber wie nachweisen daß man es nicht selbst gelöscht hat?
Da sieht man wieder mit welchen Mitteln diese Branche arbeitet.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!!
Gruß Michael
Kündigung und Widerruf 1&1
selbstverständlich kannst du deine kündigung widerrufen.
ich denke du dürftest hier schlechte karten haben, da du deine kündigung per mail widerrufen hast und diese 1&1 vorliegt.
komisch ist nur der zeitliche abstand der kündigungsbestätigung. evtl. kannst du hier argumentieren du musstest davon ausgehen, dass man deine kündigung trotz deiner anderslautenden mail akzeptiert hat, da man dir ja kurz vor dem eigentlichen vertragsende die kündigungsbestätigung geschickt hat.
das ist aber in meinen augen ziemlich unsicher.
Tja - der Widerruf der Kündigung ist rechtsverbindlich. Viel Spaß bei weiteren JAhren 1&1
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
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Nach meiner Meinung u. Information:
E-Mails sind vor Gericht nicht verwertbar und werden eigentlich auch nicht als Beweis zugelassen.
Wenn Du Geld bzw. Versicherung, Zeit und einen guten Anwalt hast, kannst Du ja vor Gericht gehen. Ich meine aber eine weitere Vertragslaufzeit bei 1und1 wird billiger und nicht so Stressig, als wie eine Klage.
Beachte:
Wenn man einen Vertrag Kündigt, sollte man auch dabei bleiben, es sei denn, man möchte wirklich an diesen Vertrag weiter festhalten. Das sollte man sich aber immer vorher Überlegen!
Widerruf:
Eigentlich sollte das mit der Widerruffrist ( 14 Tage ) kein Problem sein, wenn Du die Hardware in dieser Zeit zurück schickst. Denn diese Hardware ist Vertragsbestandteil.
Am besten aber einen Anwalt fragen...
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