Hallo,
kurz zur Geschichte:
Person A hat ein Fahrzeug geleast. Im Januar ist eine fremde Person beim ausparken gegen das geleaste Fahrzeug gefahren. Person A hat dies dem Leasinggeber gemeldet, dieser hat sich um alles gekümmert und der Schaden wurde repariert. Hat die Haftpflichtversicherung vom Unfallgegner übernommen.
Das Auto wurde hierbei bei Person A abgeholt und repariert wieder zurück gebracht. Unterlagen/Dokumente hat Person A dazu nicht gesehen, nur bei der Rückgabe meinte der Mitarbeiter von der Werkstatt, dass die Stoßstange und die Motorhaube lackiert werden musste.
Im Mai gab es mit dem Auto einen Teilkasko Schaden (Zusammenstoß mit einem Tier). Person A hat den Schaden wieder dem Leasinggeber gemeldet, dieser hat sich um alles gekümmert und der Schaden wurde wieder repariert.
Auch hier wurde das Auto wieder abgeholt und repariert zurück gebracht von der gleichen Werkstatt. Der Mitarbeiter meinte auch hier wieder, es musste genau das selbe lackiert werden wie beim letzten mal.
Nach drei Wochen erhält Person A dann eine Rechnung
sowie Unterlagen vom Leasinggeber bezüglich des Teilkaskoschadens. Hier wird die Selbstbeteiligung sowie eine Wertminderung gefordert.
Die Selbstbeteiligung ist selbstverständlich.
Bei der Wertminderung stellt sich Person A aber nun die Frage ob die gerechtfertigt ist, fand diese nicht schon beim ersten Schaden statt? Kann diese zweimal eintreten?
Viele Grüße
KFZ Leasingvertrag Wertminderung
5. Juni 2019
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Frage vom 5. Juni 2019 | 16:07
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 14x hilfreich)
KFZ Leasingvertrag Wertminderung
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#1
Antwort vom 6. Juni 2019 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatBei der Wertminderung stellt sich Person A aber nun die Frage ob die gerechtfertigt ist, fand diese nicht schon beim ersten Schaden statt? :
Eine Wertminderung kann bei jedem Schadenfall eintreten.
Und jetzt?
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