KFZ-Reparatur

21. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Knochen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Reparatur

Hallo,
ich habe letzte Woche in einer Vertragswerkstatt meinen Passat reparieren lassen. Nach mehrmaligem Treten der Bremse war keine Bremswirkung mehr da. Die Werkstatt stellte fest, dass es am Bremskraftverstärker liegt und hat ihn für viel Geld ausgetauscht (400 EUR)
Leider war der Fehler damit nicht behoben. Bei der Reklamation wurde dann festgestellt, dass es an undichten Unterdruckschläuchen lag. Austauschkosten incl. Lohn 40 EUR. Jetzt möchte die Werkstatt trotzdem den Bremskraftverstärker bezahlt haben, schließlich sie der ja neu und eingebaut (auch wenn er gar nicht kaputt war).
Ist das rechtens? Eigentlich möchte ich nur die Reparatur bezahlen, die letztendlich erfolgreich war und nicht den erfolglosen Versuch vorher, zumal die Diagnose des Fehlers ja von der Vertragswerkstatt kam.

Wer kann mir helfen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

was stand im Reparaturauftrag drin?

Bremskraftverstärker wechseln, oder Wagen hat keine Bremeswirkung, Zustand beheben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Knochen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der erste Auftrag lautete: Schadenfeststellung, Auto hat keine Bremswirkung. Dann kam der Anruf der Werkstatt, dass die Schadenfeststellung ergeben hat, dass der Bremskraftverstärker defekt ist. Die Werkstatt fragte dann, ob das Teil ausgetausht werden sollte. Nach dieser Infromation habe ich dann telefonisch den Auftrag erteilt, den Bremskraftverstärker auszutauschen.

Danke für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

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