Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe.
In meiner jetzigen Wohnung hab ich einen Kabel Deutschland - Anschluss sowie das Digital- und HD-Paket abonniert.
Jetzt ziehe ich aber mit meiner Freundin zusammen in eine neue Wohnung wo kein Kabel-Anschluss vorhanden ist und vom Vermieter auch nicht geplant ist (SAT-Anlage).
Mit einem Hinweis darauf hab ich bei Kabel Deutschland den Vertrag zum Datum meines Auszugs gekündigt. Jetzt haben die mir eine Kündigungsbestätigung geschickt. Und sie wollen das Geld noch für drei weitere Monate ab Auszug haben.
KD verweist auf §46, Abs. 8 Satz 1 TKG
. Dort geht es aber um Telekommunikationsdienste und Anbieterwechsel.
Gehört Kabelfernsehen auch dazu?
Ich möchte auch noch anmerken, das KD damals, als ich in meine jetzige Wohnung zog, den alten KD-Telefonvertrag innerhalb 2 Tagen kündigte und stilllegte. Das Ganze aber ohne irgendwelche Kosten.
Es wäre super, wenn hier jemand was dazu wüsste.
VG
Hansi
-- Editiert GISNAH am 18.01.2013 15:41
Kabel Deutschland vorzeitig kündigen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



quote:<hr size=1 noshade>KD verweist auf §46, Abs. 8 Satz 1 TKG . Dort geht es aber um Telekommunikationsdienste und Anbieterwechsel.Ja, tut es. Und sei froh darüber, denn ansonsten hättest du nichtmal ein Recht darauf, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Gehört Kabelfernsehen auch dazu? <hr size=1 noshade>
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Ich würde die Zahlung der vollen drei Monate verweigern bzw. verlangen, dass man hier nur den tatsächlichen Schaden anrechnet.
Hintergrund: Du willst sicherlich Sky Und Co. weiterhin abonnieren. Dann nunmal direkt und nicht über Kabel Deutschland. Insofern würde ich Kabel Deutschlad schrieben, dass sie die Anbieter informieren über die Vertragswandelung mit neuer Wohnung und Sat-Anlage. Ich würde dann einen entsprechenden Reciver kaufen und Kabel-Deutschland auffordern, die Forderung entsprechend zu korrigieren.
Wieviel das ausmacht, weiss ich nicht aber es wird gewiss den ein oder anderen Euro ausmachen, was du an Sky und HD und Co. abonniert hast.
Normalerweise stellen bei KabelBW und Kabel-Deutschland die HD-Programme u.ä. separate Verträge dar. Daher ist ein Splitting durchaus möglich. Wen du allerdings komplett raus willst, dann still halten und akzeptieren, so wie mein Vorredner im Prinzip schon gesagt hat.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 18.01.2013 16:48
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quote:
Gehört Kabelfernsehen auch dazu?
Ich hätte jetzt gesagt Nein, es sei denn du hast auch Internet und Telefon über Kabel!? Seit wann gehört TV zum TKG?
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Nein, Internet und Telefon hab ich nicht bei KD. Dazu ist hier deren Qualität zu schlecht. Die bringen es ja nicht mal fertig, dass das TV-Bild ruckelfrei läuft. Teilweise friert das Bild minutenlang ein und der Ton läuft im Hintergrund weiter.
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Kabel fällt wohl auch unter das TKG. Siehe § 3 Nr. 27 TKG
:
quote:<hr size=1 noshade>"Telekommunikationsnetz" die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen, leitungs- und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internets, und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information; <hr size=1 noshade>
Die drei Monate musst zu bezahlen.
-- Editiert Heinz Dieter am 20.01.2013 22:14
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