Kabel Vertrag mit 12 Jahre Laufzeit kündigen ?

22. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
hansemannk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabel Vertrag mit 12 Jahre Laufzeit kündigen ?

Hallo,

wir sind eine Eigentümergemeinschaft und haben einen Kabelanschluss für 14 Wohneinheiten. Dei Vertragslaufzeit beträgt 12 Jahre und läuft noch 10 Jahre.

Abgeschlossen wurde der Kabelvertrag durch den Bauträger mit der Firma EWT (Anbieter der Kabel Deutschland Leistungen).

Wir wollen aus dem Vertrag raus, jedoch sagt der Verwalter, dass das nicht geht. Nun, ich befürchte, dass hier noch Zahlungen an den Verwalter gehen / gegangen sind (ich kann es nicht beweißen, ist nur so ein Gefühl).

Wir haben nun zudem eine Preiserhöhung bekommen, die um knapp 12% nach oben ging. Grund waren wohl die Gebührenerhöhungen der Kabel Deutschland.

Gleichzeitig bekommen wir ein Angebot über einen 30% günstigeren Satelliten-Anschluß der Firma-EWT, mit einer neuen Laufzeit von 12 Jahre und Auflösung des Kabelbertrages. Das wären dann 15 Jahre bei der EWT.

Ich habe über BGB $309 Abs. 9 gelesen, dass Verträge nicht mehr als 2 Jahre laufen dürfen.

Meine Frage(n):

Kann ein Erstvertrag, der über den Bauträger abgeschlossen wurde über diesen langen Zeitraum rechtsverbindlich abgeschlossen werden, oder ist das gegen geltendes Gesetz?

Wie müßten wir vorgehen, dass wir aus dem Vertrag rauskommen , da wir alle DVB-T auf privaten Wege nutzen wollen?

Über Eure Antworten wäre ich Dankbar.

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

bei einer 12 % preiserhöhung müsste unabhängig von allem anderen sowieso ein sonderkündigungsrecht bestehen.

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#2
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

nun ja, wenn ich einen vertrag über eine laufzeit von mehreren jahren abschliesse, habe ich bei beitragserhöhungen ein sonderkündigungsrecht, sofern die erhöhungen nich bereits im vertrag vereinbart sind.

sonst könnte ja jedes jahr der beitrag erhöht werden, ohne dass der vertragspartner die chance hat dagegen etwas zu unternehmen. bei versicherungsverträgenwird dieses recht bei einer erhöhung von 10% oder mehr zugestanden, wobei man es hier auch einmal darauf an kommen lassen müsste.

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#4
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

ich würde es auch auf ein ausserordentliches Kündigungsrecht ankommenlassen.

Steht denn in deren AGB`s was von Kündigungsrecht und Preisanpassungsklauseln, oder so?

VG
Lene

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#5
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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