KabelDeutschland's Knebelvertrag

19. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
schoeni208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KabelDeutschland's Knebelvertrag

Hallo,

ich bin seit Anfang Juli 2009 Kunde bei KabelDeutschland. Ich habe den Vertrag per Telefon abgeschlossen, wo mir bestädigt wurde das ein Digitaler Kabelanschluss möglich ist und ich dem Vertrag abschließen kann. Doch nach 3 Wochen war noch keine Technik und Vertrag auch noch nicht da, doch die Anschlussgebühr und erster Monatsbeitrag abgebucht. Nachdem ich das dann über die kostenpflichtige Servicenummer geklärt habe, kam nach 3 Tagen ein Paket mit der Technik und den Vertrag. Als ich alles angeschlossen habe sah ich kein Bild und uer Receiver sagte 0% Signalqualität. Nach einen Anruf bei Kabeldeutschland kam ein Techniker vorbei der das Problem erkannte. Im Haus ist ein einspeißpunkt von Kabeldeutschland aber dieser ist nicht mit den Hausverteilnetz verbunden. Nun nach fast einen Monat hin und her telefonierens und warten, hat mir dann ein Mitarbeiter in bestimmenden Ton folgendes gesagt:
Ich solle den letzten Meter anschließen oder einen Kostenpflichtigen Techniker kommen lassen und der Vertrag läuft weiter, obwohl ich keine Möglichkeit habe Fernsehen zu schauen. In den AGB von KabelDeutschland steht nun folgendes

quote:
Soweit kein Kabelanschluss/Übergabepunkt vorhanden ist, installiert Kabel Deutschland beim
Digitalen Kabelanschluss/Digitalen Kabelanschluss+/Digitalen Kabelanschluss Premium+ für
Einzelnutzer einen Übergabepunkt als Netzübergang zwischen dem Breitbandverteilnetz von
Kabel Deutschland und dem Hausverteilnetz des Kunden.




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9 Antworten
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#1
 Von 
Frank Klotz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abzocker machen das nur für EINZELkunden. Wenn du in einer Mietwohnung bist, muss den Anschluß der HE übernehmen, sofern Bestandteil des Mietobjektes

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#2
 Von 
schoeni208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin Einzelkunde da alle anderen im Haus an der normalen Satailittenanlage hängen. Also muss da der HE dies übernehmen? Auch wenn er eine eigene analoge Anlage besitzt? Un kann ich nicht trotzdem aus den Vertrag aussteigen da KabelDeutschland nirgendswo darauf hinweist und somit nicht liefert?

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#3
 Von 
Frank Klotz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Übicherweise gibt es einen Hausvertrag und die Mieter zahlen meist weniger als ein Einzelanschluß=EFH. Das hätte man vorher klären müssen.

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#4
 Von 
schoeni208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja nacher ist man auch klüger. Problem ist ja beim Vertragsabschluss wurde ja geprüft ob der Anschluss anliegt und da hätte man aus meiner Sicht informiert drüber werden das man dies anschließen muss.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ich vermute, das der Übergabepunkt nur der Anschluß für den BK-Verstärker ist und dann die Einspeisung an das Hausnetz von dort erfolgen muß. Das kann beliebig kompliziert werden. Bei Verträgen mit dem Hausbesitzer sieht es besser aus, da dieser i.d.R. einen Vertrag inkl. Anschluß und Service mit KD abschließt.. Die "Prüfung" der KD war auch korrekt, da im Haus der Anschluß verfügbar ist.

Ich vermisse eine Fragestellung - was soll mit der Eingangsbeschreibung bezweckt werden? Du hast doch sicher den Auftrag vorbehaltlich eines betriebsfertigen Anschlußes erteilt - oder? Dann würde ich an die Geschäftsleitung schreiben und den Anschluß durch einen KD-Techniker als Inklusivleistung fordern.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
schoeni208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist korrekt das der Übergabepunkt und der BK verhanden ist und so wie du auch sagtest kann es auch etwas kompliziert werden und ich denke deswgee will sich auch KD davor schützen.

Es ist auch korrekt das ich die Fragestellung vergessen habe. Aber damit ist mir gerade geholfen. Ich werde mal mein Glück versuchen und an die Geschäftsleitung schreiben. Hab da nun doch paar Fragen noch. Kann ich wenn ich den nun eine relistische Frist von sagen wir 4 Wochen setze den Vertrag dan kündigen und alle voher bezahlten Beträge zurückfordern oder muss man da noch was beachten? Da ich ja der Meinung bin wo keine Dienstaleistung erbracht wird muss auch nicht gezahlt werden.

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Im Prinzip ja .. wie Radio Eriwan schon sagte.

Dazu mußt du aber erst Nachbesserungen durch KD ermöglichen. Wenn KD ablehnt, dann beginnt erst der Streit. Erst dann macht es Sinn weitere Ansatzpunkte zu prüfen. Wurde beispielsweise eine Widerrufsbelehrung erteilt?
Wurde der Auftrag mit allen relevanten Informationen schriftlich bestätigt ... usw.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#8
 Von 
schoeni208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da setz ich mal ein Schreiben auf und fordere eine Nachbesserung. Aber so wie ich mein Glück kenne kommt es zum Streit, wenn es soweit kommt kann ich hier ja nocheinmal posten.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sei dir aber bewusst - wegen dem Zeitablauf bist du in einer schwächeren Position. Hättest du nach Erhalt der AGB sofort eine Klärung/Richtigstellung "Auftrag nur bei Anschluß an meiner Wohnungsdose" vorgenommen, dann gibt es bessere Ansatzpunkte. Auch das Widerrufsrecht hilft in diesen Fällen. Grundsätzlich rate ich von telefonischen Vertragsabschlüssen ab.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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