Herr X hat ein Problem mit einem Kabelanbieter.
Er sollte die defekte Smartcard einschicken, was er auch machte.
Obwohl der Eingang bestätigt wurde, hat man ihm 35 € von seinem Konto abgezogen, da angeblich die Smartcard nicht zurück geschickt wurde.
Herr X hat per Email bewiesen, dass er die Smartcard fristgemäß zurück geschickt hat.
Darauf erfolgte eine Entschuldigung und man teilte ihm mit, dass man eine Korrektur des Rechnungsbetrages veranlasst hat. Man könnte die Rückbuchung manuell nicht beeinflussen, so dass Herr x noch ein wenig Geduld haben soll.
Herr X war natürlich sauer, da er auch mit seinem geld planen muss.
Geld fordert der Kabelanbieter sofort, er gibt maximal 7 Tage Zeit, falls einmal ein Betrag offen ist. Man droht gleich mit Gericht und Abschaltung.
Herr X hat den Kabelanbieter eine Frist von 7 Tagen gesetzt und angekündigt, dass er bei Nichterhalt des Betrages nach Ablauf der frist seine Bank beauftragt, das Gel zurück zu buchen.
Man schrieb nur, man könne den Vorgang nicht beeinflussen.
Herr buchte deshalb nach Ablauf der Frist das Geld zurück.
Er staunte nicht schlecht, als er nach paar Tagen einen Brief erhielt als Mahnung mit einem Betrag von 42.50 €.Als Begründung gab man an, dass man die fällige Rechnung
nicht abbuchen konnte, da keine Einzugsermächtigung.
Der Betrag setzt sich zusammen aus den 35 €, die Herr X bekommen müsste und 7,50 € Unkosten für die Rückbuchung.
Herr X reagierte sauer auf den Brief.
Man hat sich dann entschuldigt und es wieder auf ihr System geschoben.
Aber die 7,50 € müßte Herr X zahlen mit folgender Begründung.
„Durch die Rückbuchung bereits abgebuchte Beträge von Ihrem Bankkonto, entstehen sogenannte Rückbuchungsgebühren in Höhe von 7,50 Euro. Die wir dem Kunden zulasten tragen, da laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunden verpflichtet einen gültige Einzugsermächtigung für seine Girokonto zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen.
Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde die aus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen.
Herr X ist außer sich und will nicht zahlen, da er auch der Meinung ist, dass obige Begründung nicht zu trifft.
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"MfG
HiHallo"
Kabelanbieter bucht falsch-Rückbuchungsgebühr?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Da kann man allenfalls argumentieren, das die Abbuchung unberechtigt erfolgte und das daher keine Rücklastschriftgebühren berechnet werden können.
Nur für berechtigte Gebührenforderungen besteht auch ein Zahlungsanspruch mit Einzug.
Ob das den Kabelmoloch aber hindert die Inkassomaschine anzuwerfen und Smartcard sperrt oder ... ???? 7 Tage Frist für ein Unternehmen halte ich schon aus pragmatischen Gründen für reichlich knapp. Firmen sollte man 2-3 Wochen Zeit lassen und nicht überreagieren.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Nun grundsätzlich hat der Kabelmoloch sich zahlungsbereit gezeigt und mitgeteilt, das es etwas dauern kann.
Das könnte also kniffelig werden wenn es hart auf hart kommt ...
quote:
Herr X hat den Kabelanbieter eine Frist von 7 Tagen gesetzt und angekündigt, dass er bei Nichterhalt des Betrages nach Ablauf der frist seine Bank beauftragt, das Gel zurück zu buchen.
Hat Herr X denn auch einen Zugangsnachweis für diese Fristsetzung?
Desweiteren ist diese Frist recht kurz. Als angemessen wird in der Regel eine Frist von 14 Tagen angenommen.
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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Herr X weiß nicht mehr ein noch aus.
Der Kabelanbieter widerspricht sich mit vielen Antworten selbst, je nach Wetterlage oder Bearbeiter.
Zu den Rückbuchungsgebühren schrieb man Herrn X.
"Durch die Rückbuchung bereits abgebuchte Beträge von Ihrem Bankkonto, entstehen sogenannte Rückbuchungsgebühren in Höhe von 7,50 Euro. Die wir dem Kunden zulasten tragen, da laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunden verpflichtet einen gültige Einzugsermächtigung für seine Girokonto zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen.Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde xxx die aus der Preisliste ersichtliche Pauschale zu zahlen."
Wir suche hier eine Punkt, der die Berechtigung untermauert.Nix da, da kein der aufgeführten Gründe zu trifft.
Man hat natürlich gestern die 11,90 € abgebucht.
Am 21.10.schrieb man per Email:
Wir hatten Sie bereits informiert, dass wir die Korrektur der berechneten Rücklastschrift und der Pauschale für die Papierrechnung bereits veranlasst haben. Diese Korrektur hat sich jedoch mit der Abbuchung der aktuellen Rechnung überschnitten.
Der Bertag 11,90 € setzt sich zusammen aus
7,50 € Rücklastgebühren
1,50 € Rechnung (nicht erforderlich, da Einzugsermächtigung erteilt)
2,90 Gebühren Oktober (nicht rechtens, da über wiesen nach Rüchbuchung (berechtigte Forderung)
Neige zur erneuten Rückbuchung, da mein System auch so eingestellt ist (g)
Was hier bezüglich Fristen genannt wurde.
14 Tage ist in Ordnung, wen beidseitig.
Kabelsnbieter droht nach 7 Tagen mit Gericht oder Inkassobüro.
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"MfG
HiHallo"
Kann man denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Erteilung einer Einzugsermächtigung verlangen? Das ist für mich schon mal die erste Frage. Bezüglich der Rücklastschriftgebühr sind 7 Tage Frist knapp bemessen. Nichtsdestotrotz handelte es sich beim ursprünglichen Einzugsbetrag um eine unzulässige Gebührenerhebung, für deren entstandenen Folgekosten nicht der Kabelkunde zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ich würde genau darauf über die entsprechenden Kontaktadressen der Geschäftsführung, zu finden bei http://www.kabelfernsehen.org/anbieter/ , verweisen.
Mfg
Takis
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""
Warum nicht? Wurde doch vom Kunden auch akzeptiert. Alles eine Kostenfrage.
Meinst Du wirklich das interessiert noch jemand nach 3 Jahren?
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