Ich möchte meinen Kabelanschluss schnellstmöglich kündigen und habe eine Kündigung an den Netzbetreiber geschickt. Im Antwortschreiben teilt er mir mit, dass eine Kündigung erst im Juli 2006, zwei Jahre nach Abschluss des Kabelvertrages, möglich sei. Auf der Homepage des Betreibers steht bei den FAQs und in den AGBs, dass eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich sei. Allerdings steht in den AGBs meines Vertrages eine Kündigungsfrist von 24 Monaten. Ist diese nun trotz der Fehlinformation im Internet für mich verbindlich?
Kabelanschluss kündigen
7. Oktober 2004
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Frage vom 7. Oktober 2004 | 20:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabelanschluss kündigen
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2004 | 21:54
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1088x hilfreich)
Es gilt der Vertrag, den man persönlich mit dem Unternehmen abgeschlossen hat.
Gruß
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