Kabeldeutschland<><><>Fristen überschritten!!!

19. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
staff
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Frischling
(35 Beiträge, 39x hilfreich)
Kabeldeutschland<><><>Fristen überschritten!!!

Hi @ all,

folgender Fall:

Herbst-Aktion 2008 von kabeldeutschland - günstiger Angebot für Internet- und Telefon-Flatrate. Beim bisherigen Anbieter - Kündigungsfrist 3 Monate, Vertragsablauf - 15.01.2009.

Online-Auftragsstellung beim KD - Ende September 2008.
Auftragsbestätigung vom KD vom 01.10.2008 ist am 03.10.2008 per Post eingegangen. Beigefügt war Rufnummerübernahme und Kündigung des bisherigen Provider. Unterschrieben am 6.10.2008 an KD per Fax übermittelt (Sendebericht liegt vor) Im Jahr 2008 nichts mehr vom KD gehört.

In der ersten Woche Januar 2009 - Auftragsstatus online abgerufen, Stand - "Der Servicetechniker meldet sich bei Ihnen zur Installation". Ende Januar 2009 -Antwort von der KD-Hotline-"Der Servicetechniker kommt". Im Februar - vergebliche Versuche die Installationsfirma telefonisch zu erreichen.

Gestern (18.03.2009!!!) meldet sich der Techniker telefonisch zwecks Installationstermin. Der Terminvergabe wird vom Auftraggeber verweigert mit der Begründung - der bisheriger Provider ist nicht gekündigt. Sonst Doppelbelastung...

In der Auftragsbestätigung stehen u.a. zwei Sachen:

...der Vetrag kommt mit der erfolgreichen Installation zustande...

und

...kündigen Sie Ihren bisherigen Telefonanschluss nicht selbst, wir übernehmen die Kündigung...

Ich hoffe, ich habe es nicht zu umständlich erklärt.

Meine Fragen an euch:

Hat der Auftraggeber Ansprüche gegen KD und umgekehrt?

Sollten seitens Auftraggebers weitere Schritte unternommen werden?

ja, und noch was...bei der Beauftragung wurde den gewünschten Vertragsbeginn angegeben, und zwar 16.01.2009. Kann es hier um ein Fixgeschäft handeln? Wäre dann KD im Verzug?

Wie seht ihr das?

LG



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8 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

"Der Terminvergabe wird vom Auftraggeber verweigert mit der Begründung - der bisheriger Provider ist nicht gekündigt."
So ganz verständlich ist das nicht, da du der Auftraggeber bist. Oder wie ist das zu verstehen?
Und warum ist das vorherige Vertragsverhältnis nicht gekündigt/zu kündigen? Fristen für Vertrag unbeachtet? Wer ist der Abgeber der Rufnummer?


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
staff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 39x hilfreich)

ja. ich bin der Auftraggeber bzw. meine Lebensgefährtin. Mit der Kündigung der vorherigen Vertragsverhältnis wurde doch KD beauftragt, und zwar meines Erachtens rechtszeitig. Der bisherige Provider ist M-Net. Und zwar immer noch.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Und warum ist das vorherige Vertragsverhältnis nicht gekündigt/zu kündigen? Fristen für Vertrag unbeachtet?
Oft versäumen Provider die Kündigungsfristen des vorherigen Anbieters und dann verzögert sich der Umzug oft um 1 Jahr. Die Ursache mußt du aber selbst ergründen(Vertragsunterlagen oder nachfragen).
Nachtrag: Weitere Ursache ist eine falsche Portierungsangabe - abweichende Namen, Adresse, o.ä.



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 19.03.2009 19:20

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#4
 Von 
staff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 39x hilfreich)

diesbezüglich habe ich nichts, weder vom KD noch von M-Net. Die Nummer funktioniert genauso wie internet. die Rechnungen von M-Net bekomme ich auch weiter. Bei M-Net bin eigentlich ich der Vertragspartner und bei KD - meine Freundin.

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#5
 Von 
staff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 39x hilfreich)

verstanden.

sollte man den Auftrag widerrufen? würde KD auf der Auftragserfüllung bestehen?



-- Editiert am 19.03.2009 20:01

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Dann ist das klar - so geht das nicht!
Bei Portierungen "Bei M-Net bin eigentlich ich der Vertragspartner und bei KD - meine Freundin." muß der Vertragspartner beim abgebenden und übernehmenden Anbieter identisch sein. Eine der Grundprinzipien der Portierung. Wenn man abweichende Namen nicht mit dem Provider abstimmt um die Portierung "passend" zu machen, dann geht es nicht und du bleibst ewiger M-Net-Kunde.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#7
 Von 
staff
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 39x hilfreich)

verstanden.

sollte man den Auftrag widerrufen? würde KD auf der Auftragserfüllung bestehen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keine Ahnung - kommt sicher auf aktuelle Fristen, deine eigenen Interessen u.a. an. Auf Erfüllung kann KD kaum bestehen, da die selbst zu dumm erscheinen die Portierung fachgerecht einzuleiten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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