Kabelfernsehen plus PayTV

17. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Kabelfernsehen plus PayTV

Hallo,

angenommen man hat einen Vertrag über einen Hausanschluss analoges Kabelfernsehen.
Dazu hat man noch einen PayTV-Abo-Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit.

Nun wird vor Ablauf der Mindestlaufzeit des Abos der Hausanschluss-Vertrag teurer, sodass ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht.

Besteht das außerordentliche Kündigungsrecht dann auch für das Abo, für das ja der Hausanschluss Bedingung ist?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein. Durch eine außerordentliche Kündigung des Hausanschlusses haben Sie selber den Grund gelegt für eine außerordentliche Kündigung des Pay-TV-Anbieters. Eine solche Kündigung ist aus dem Grund ausgeschlossen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich wollte nur noch anmerken, dass beide Verträge mit dem gleichen Anbieter bestehen.
Ich muss demnach also wirklich die Entgelterhöhung für den einen Vertrag dulden, nur weil ich noch einen Zusatzvertrag habe, dessen Voraussetzung der andere Vertrag ist?
Kann doch irgendwie nicht sein oder?

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat AGB:
14.3 Bei jeder Änderung der Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen oder Preislisten wird (der Anbieter) den Kunden schriftlich über die Änderungen informieren ... Im Falle einer solchen Änderung ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis - auch in der festen Laufzeit - zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich zu kündigen.
14.4 ... Auf die Kündigungsmöglichkeit wird (der Anbieter) den Kunden ausdrücklich hinweisen.

Wenn ich aber diesen Vertrag kündige, wie es mir ja zusteht, kann ich die Leistungen aus dem anderen Vertrag mit gleichem Anbieter nicht mehr nutzen.

Müsste der Anbieter mir dann wenigstens beide Verträge in der bisherigen Form weiter anbieten oder mich aus beiden Verträgen entlassen?

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#5
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat keiner mehr eine Meinung dazu? Schade. :(

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