Kabelvertrag - außerordentliche Kündigung möglich?

11. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mortishana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Kabelvertrag - außerordentliche Kündigung möglich?

Hallo.

Ich habe folgendes Problem:

In den letzten Jahren war ich immer Kunde von Telecolumbus - ohne Probleme.
Am 07.04.2011 lag in meinem Briefkasten ein Vertrag (ohne Briefumschlag und direkte Adressierung) mit einem kurzen Infoblatt von der Firma Heuer & Sack.
Dort hieß es:
"Die GWW (Wohnungsvermieter) hat uns ab 01.04.2011 die Fernsehversorgung Ihres Hauses und damit auch Ihrer Wohnung übertragen.
... Bitte schicken Sie uns den beiliegenden neuen Kabelanschlussvertrag in den nächsten 8 Tagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.
... Sollte uns Ihr Vertrag nicht rechtzeitig vorliegen, müssten wir annehmen, dass Sie kein Interesse am Kabelanschluss haben. Wir würden Ihren Anschluss sperren und für den Wiederanschluss einmalig 25,- Euro berechnen müssen. ..."
Den Vertrag sandte ich am 08.04.2011 per Fax retour, bekam aber bis heute keine Bestätigung.

Am 11.04.2011 bekam ich Post von Telecolumbus mit der Kündigung des Kabelanschlussvertrages zum 31.03.2011.

Der neue Vertrag ist für 2 Jahre gebunden.

Kann ich dennoch außerordentlich kündigen, da ich ja erst nach dem Wechsel informiert wurde und mir somit nicht die Möglichkeit gegeben war, mich nach einem neuen Anbieter umzusehen? Widerrufsfrist war 2 Wochen, die natürlich abgelaufen ist, da ich derzeit andere Sorgen hatte (Mutter ist an Krebs erkrankt).
Sieht eher schlecht aus, oder?

Mit freundlichen Grüßen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

hast dir deine Frage eigentlich schon selbst beantwortet...

quote:
Sieht eher schlecht aus, oder?


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
nd mir somit nicht die Möglichkeit gegeben war, mich nach einem neuen Anbieter umzusehen?

Was für ein neuer Anbieter?
Bei dir gibt es doch offensichtlich nur noch EINEN oder KEINEN Anbieter ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
da ich ja erst nach dem Wechsel informiert wurde und mir somit nicht die Möglichkeit gegeben war, mich nach einem neuen Anbieter umzusehen?

Wer hat dich mit vorgehaltener Waffe gezwungen den neuen Vertrag zu unterezeichnen?

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" Gruss aus Offenbach"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortishana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Na wenigstens die erste Antwort war etwas hilfreich. Zum Rest spare ich mir lieber meinen Kommentar.

Ich wollte lediglich wissen, ob es durch die rückwirkende Bekanntgabe eine Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung gibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
Ich wollte lediglich wissen, ob es durch die rückwirkende Bekanntgabe eine Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung gibt.

Aha.

Zuerst hast du aber geschrieben
quote:
Kann ich dennoch außerordentlich kündigen, da ich ja erst nach dem Wechsel informiert wurde und mir somit nicht die Möglichkeit gegeben war, mich nach einem neuen Anbieter umzusehen?

Eine Argumentation die Schlicht sinnlos ist, da es offensichtlich keine Wahlmöglichkeit gibt?



quote:
Ich wollte lediglich wissen, ob es durch die rückwirkende Bekanntgabe eine Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung gibt.

Der Gesetzgeber sieht solches nicht vor.



Aber eventuell findet sich etwas in deinen vertraglichen Unterlagen dazu?



quote:
Zum Rest spare ich mir lieber meinen Kommentar.

Warum?
Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mortishana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Eben, ich fragte bereits im Anfangspost, ob eine außerordentliche Kündigung auf Grund der verspäteten Bekanntgabe des Anbieters über den Firmenwechsel (Kündigung und Neuvertrag)möglich ist. Da man ja dadurch unter Druck gesetzt wurde, den Vertrag mit der neuen Firma abzuschließen oder erstmal auf TV komplett zu verzichten.

Wieso gibt es keine Wahlmöglichkeit? Laut meinen Kenntnissen gibt es genug Anbieter auf dem deutschen Markt. Hier war einfach das Problem, dass der langjährige Kabelanbieter erst 2 Wochen nach Kabelanschlussabgabe an eine neue Firma uns Kunden informiert hat und wir unter Zeitdruck gesetzt wurden.

Die Frage von mir ist mit der Äußerung, dass der Gesetzgeber in diesem Fall keine außerordentliche Kündigung vorsieht, beantwortet.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
Laut meinen Kenntnissen gibt es genug Anbieter auf dem deutschen Markt.

Diese müssten erstmal euer Gebiet versorgen.
Es gibt durchaus Kabelfernsehanbieter die nur regional begrenzt agieren.



quote:
Die GWW (Wohnungsvermieter) hat uns ab 01.04.2011 die Fernsehversorgung Ihres Hauses und damit auch Ihrer Wohnung übertragen.

Offensichtlich bist du dieser Formulierung nach nicht der Vertragspartner, sondern dein Vermieter.
Somit steht dir kein Wahlrecht bezüglich des Anbieters zu.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mortishana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Bevor es Fernsehen aus der Telefondose gab, waren wir gezwungen, Kabelfernsehen über den einzigen Anbieter zu beziehen oder komplett zu verzichten.
Da sich die Technik aber weiterentwickelt hat und ich auch noch in einem guten Versorgungsgebiet wohne, hätte ich jetzt die Wahl zwischen vielen Anbietern (solange es über die Telefondose geht und das sind ja doch einige). Das einzige, was hier bei uns bzw. bei unserem Vermieter generell nicht erlaubt ist, sind Satellitenschüsseln.

Nun gut, Frage ist beantwortet.

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