Käufer will Geld zurück - Bei Kauf von gebrauchten Möbeln

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flevus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will Geld zurück - Bei Kauf von gebrauchten Möbeln

Hallo Zusammen.

Ich hoffe, das ist der richtige Bereich für unser Problem:

Wir haben privat und mündlich (ohne schriftlichen Kaufvertrag) gebrauchte Möbel an einen Nachmieter einer Wohnung verkauft.
Dieser hatte sich die Möbel einmal bei einer Besichtigung "kurz" angeschaut und schlussendlich auch gekauft.

Die Preisverhandlungen erfolgte mündlich und teilweise schriftlich über SMS.

Nachdem er das Geld überwiesen hatte verging ein Monat und ist seit heute dort eingezogen.

Nun hat er uns angerufen und in die Wohnung bestellt wo er uns mitteilte, dass die Ware doch
nicht seinen Wünschen entspricht und besonders die Couch zu viele Gebrauchsspuren aufweist
und die Ware nicht mehr haben will.

Er droht mit Anwalt und möchte sein Geld zurück haben.

Wie ist hier seine Erfolgsaussicht, dass er damit durchkommt da wir es nicht einsehen, die Ware zurückzunehmen.
Erstens hat er die Ware genauso "gesehen und gekauft" und zweitens haben wir mittlerweile das ganze Geld für neue Möbel ausgegeben und können diese ebenfalls nicht mehr zurückgeben.

Danke und Grüße
Flevus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Kommunikation einstellen, seine Möbel, sein Problem.

"Mag ich nicht mehr" ist "Pech" aber kein Reklamations- / Anfechtungsgrund.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommunikation einstellen, seine Möbel, sein Problem.
Dem schließe ich mich vollumfänglich an.


Zitat (von Flevus):
Wie ist hier seine Erfolgsaussicht, dass er damit durchkommt da wir es nicht einsehen, die Ware zurückzunehmen.
So gut wie Null

-- Editiert von radfahrer999 am 03.01.2017 14:07

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)

Gekaut ist gekauft. Es gibt kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe bei Nichtgefallen, weder gewerblich, noch privat.

0x Hilfreiche Antwort

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