Hallo ...
letztes Jahr hab ich versäumt meinen Stromanbieter zu wechseln.
Jetzt kam die Jahresabrechnung und es hat mich umgehauen ... ich soll 889 Euro nachzahlen ... nicht weil ich mehr verbraucht hab, sondern weil der Jahresgrundpreis von 100€ auf 380€ und der Verbrauchspreis der kWh von 28 auf 38 Cent erhöht wurde.
Ich habe mir die Entwicklung der Strompreise angesehen ... aber egal wie kreativ ich denke, ich kann keine Erklärung für eine derartige Erhöhung finden.
Bleibt die Annahme, dass sie der Stromanbieter für sich einen hohen Gewinn erzielt hat.
Meine Frage ist ... ist es zulässig, den Strompreis beliebig zu erhöhen? Oder sind Grenzen gesetzt? Ein Vermieter darf ja auch nur prozentual angepasst die Miete erhöhen.
Ich hoffe auf Hilfe ... viele Grüße
Mellia
Kann Stromanbieter Preise beliebig erhöhen
22. Mai 2019
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Frage vom 22. Mai 2019 | 11:07
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 78x hilfreich)
Kann Stromanbieter Preise beliebig erhöhen
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#1
Antwort vom 22. Mai 2019 | 11:30
Von
Status: Unbeschreiblich (107875 Beiträge, 38083x hilfreich)
Zitataber egal wie kreativ ich denke, ich kann keine Erklärung für eine derartige Erhöhung finden. :
Naja, eventuell einfach mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen? Dort finden sich in der Regel wie sich Preise verhalten. Insbesondere, wenn das erste Jahr vorüber ist und die Neukunden-Boni entfallen können da ganz schöne Sprünge drin sein.
Wie sich die Preise zusammensetzen, ist in der Regel auch auf der Rechnung aufgeschlüsselt.
#2
Antwort vom 22. Mai 2019 | 11:39
Von
Status: Unparteiischer (9812 Beiträge, 4018x hilfreich)
ZitatWie sich die Preise zusammensetzen, ist in der Regel auch auf der Rechnung aufgeschlüsselt. :
Zusätzlich dazu, werden Erhöhungen in der Regel 1-3 Monate im Voraus per Briefpost angekündigt.
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#3
Antwort vom 22. Mai 2019 | 13:17
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 78x hilfreich)
Zitat:ZitatWie sich die Preise zusammensetzen, ist in der Regel auch auf der Rechnung aufgeschlüsselt. :
Zusätzlich dazu, werden Erhöhungen in der Regel 1-3 Monate im Voraus per Briefpost angekündigt.
Ich habe einen Onlinevetrag, da gibt es keine Briefpost ... oder wäre das bei so einer entscheidenen Vertragsänderung Pflicht gewesen?
Eine E-Mail gab es dazu allerdings auch nicht.
#4
Antwort vom 22. Mai 2019 | 13:19
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 78x hilfreich)
Zitat:Zitataber egal wie kreativ ich denke, ich kann keine Erklärung für eine derartige Erhöhung finden. :
Naja, eventuell einfach mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen? Dort finden sich in der Regel wie sich Preise verhalten. Insbesondere, wenn das erste Jahr vorüber ist und die Neukunden-Boni entfallen können da ganz schöne Sprünge drin sein.
Wie sich die Preise zusammensetzen, ist in der Regel auch auf der Rechnung aufgeschlüsselt.
Es gab einen Sofortbonus bei Vertragsabschluss, eine einmalige Zahlung die direkt verrechnet wurde.
Also der Preissprung ist nicht erklärbar, nicht für mich jedenfalls
#5
Antwort vom 22. Mai 2019 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (31274 Beiträge, 16708x hilfreich)
Meine Frage ist ... ist es zulässig, den Strompreis beliebig zu erhöhen? Ja.
Oder sind Grenzen gesetzt? Nein.
Ein Vermieter darf ja auch nur prozentual angepasst die Miete erhöhen. Dafür gibt es auch die entsprechenden §§ im BGB - für Strom wäre mir da nichts bekannt.
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