Kann ich den handy Vertrag Fristlos Kündigen?

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
plethon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich den handy Vertrag Fristlos Kündigen?

Hallo!

Ich habe einen Handy-Vertag mit dem dazugehörigem Gerät vom Anbieter.
Jenes Handy war vor einem Monat defekt also es funktionierte gar nicht mehr.
Es wurde eingeschickt repariert und ist nun nach 2 Wochen wieder defekt!
Habe jetzt den Anbieter 3 mal kontaktiert per Email und bekam nach jeder Email auch eine Antwort, dass mein Anliegen bearbeitet wird.

Es meldet sich nun aber keiner und ich sitze hier mit dem Handy, ohne dass ich es benutzten kann!

Ab wann habe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. ab wann kann ich fristlos Kündigen?

Wie lange muss ich warten bis sich der Anbieter meldet?

MfG




-- Editiert von plethon am 11.02.2008 10:52:36

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Schreiben Sie - per Einschreiben - und setzen Sie ein Frist von 7 Tagen zwecks Austausch des defekten Gerätes in ein neues funktionierendes. Sollten sie dieser Frist nicht nachkommen, kündigen Sie den Vertrag w/Nichterfüllung und behaltenn sich Schadensersatzforderungen vor.

Sollte wirken.

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#2
 Von 
plethon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo murgab!

Vielen dank für die freundliche Antwort!

Ja, dass ist ein guter Gedanken anreiz, so werde ich es mal Versuchen!!

7 Tage ohne Handy bis zur Frist , ich finde es erstaunlich das ein Unternehmen sich solange Zeit lassen darf!!


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo plethon,


was ich persönlich nicht verstehe: Sie sitzen zuhause mit dem defekten Handy und schreiben dem Anbieter drei Emails.

Was genau woll(t)en Sie denn mit den Mails erreichen?

Ob das Einschreiben so einfach Erfolg haben wird wage ich zumindest zu bezweifeln, so verlockend einfach der Vorschlag auch klingt.

Ich weiß nicht, wie das bei Ihrem Anbieter geregelt ist, aber bei meinem geht 'Otto-Normalkunde' in ein dazugehöriges Ladengeschäft, dort wird das Handy entgegengenommen und zur Reparatur eingeschickt bzw. (bei kleineren Defekten) vor Ort repariert.

Sie sollten sich m.E. nach dem entsprechend sinnvollsten Vorgehen bei Ihrem Anbieter erkundigen, denn ob Ihnen durch das Nicht-Aktiv-Werden und Abwarten ein Sonderkündigungsrecht zusteht, kann ich mir nur begrenzt vorstellen.

Hat sich der Anbieter z.B. das 'Recht' zusichern lassen, daß Sie ihm vor dem Umtausch die Möglichkeit zur Nachbesserung geben müssen, dann erreichen Sie mit reinem Abwarten und dem Einschreiben m.E. wenig bis nichts.


MfG,

der Ritter

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#4
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich kenne es so, dass das mitgelieferte Handy kein Vertragsbestandteil ist. Man schließt einen Vertrag ab und bekommt sozusagen als Geschenk ein Handy vergünstigt! Falls bei dem Handy nun ein Defekt auftreten sollte, muss man sich bei dem Hersteller melden, umd die Gewährleistung/Garantie in Anspruch zu nehmen. Genauso, als wenn mann ein Handy einfach so aus der Theke kauft. Der Netzbetreiber hat damit also nichts zu tun!

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#5
 Von 
plethon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Das Handy hat eine Garantie und ist Bestandteil des Vertrages.

Warum ich Emails an den Anbieter schicke, hat folgenden Grund, dass der Vertrag nur Online läuft, daher habe ich weder einen Ansprechpartner in einer Filiale weder Telefonisch!Alles läuft Online ab!


Aber gestern Abend haben die sich gemeldet und mir promt eine Gutschrift gegeben.

MfG

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#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo plethon,


alles klar, das erklärt den Mail-Versand dann natürlich vollumfänglich. ;)

Aber schön zu lesen, daß sich die Sache inzwischen zum Positiven zu entwickeln scheint. Ob die entsprechenden Verantwortlichen hier mitlesen?


MfG,

der Ritter

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