moinsen,
also ich hab 4 Jahre lang Wirtschaft gehabt in der Schule und kenne so einigermassen die Grundsätze aber nunja nun weiss ich nicht weiter
Folgendes:
Ich (20) will meinem Nachbar (25) 3000 Fr. leihen für 120 Tage (4 Monate) weil er das Geld dringend braucht für eine Reise. Nunja, jetzt kommen meine Fragen:
1. Was ist ein angemässener Zins den er mir dafür geben sollte? Er hat mir einen Vorschlag von 150 Fr. pro Monat gemacht. Ich hab noch nie jemandem Kapital gegeben und kenne mich nicht aus ^^
2. Braucht es dafür auch eine Sicherung der Vertragserfüllung? Wenn ja, hätte ich an eine Konventionalstrafe gedacht. Jedoch weiss ich auch hier nicht wie hoch der sein sollte
3. Nach bereinigung von Punkt 1 und 2 müsste ich noch einen Vertrag erstellen. Gibt es dafür im Internet Musterbeispiele?
Kapitalgeschäft, wie Vertrag machen ?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
150 pro Monat sind 1800 pro Jahr, das sind 60% effektiver Jahreszins. Vielleicht noch gerade kein Wucher.
Und wieso sollte eine "Konventionalstrafe" die "Erfüllung sichern"? Was, wenn er die dann auch nicht zahlen kann oder will? Dann mußt du in jedem Fall klagen.
Oder geht es dir primär um die zusätzliche Abschreckung, in dem Fall dann noch viel mehr zahlen zu müssen?
Darauf würde ich mich dann aber wiederum an seiner Stelle nicht einlassen. Er wird doch zurückzahlen wollen. Also wäre der einzige Grund, warum die "Konventionalstrafe" fällig wird, der, daß er nicht zahlen *kann*. Und warum sollte er sich für den Fall noch zusätzliches Kostenrisiko aufbürden?
PS. Paß auf, daß dein Nachbar von seiner "Reise" auch wieder kommt. So manche "Reise" war dann eher ein Ausstieg oder eine Heimfahrt...
-- Editiert am 20.11.2009 20:18
hey, danke für die tolle Antwort :D
60% sind in der tat viel, jedoch weiss ich halt nicht was Firmen die auf Kapitalgeschäfte spezialisiert sind so verlangen
wegen der Konventionalstrafe, nja, es sollte schon hauptsächlich als abschreckung dienen, falls er sich nicht an den Vertrag hält. Klagen müsste ich ja dan so oder so und mit einer Konventionalstrafe könnte ich sicherstellen, dass die Gegenpartei zumindest sehr interessiert daran ist, dass Geld innert der Frist zurückzuzahlen. Aber ich müsste halt wissen wie hoch ich diese Abschreck-Konventionalstrafe setzten müsste.
bezüglich punkt 3: Da fehlt mir leider noch die Antwort, gibt es irgendwo Musterverträge (Mein Beispiel sollte ja relativ oft vorkommen, einfaches Kapitalgeschäft )
-- Editiert am 20.11.2009 20:59
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da bin ich nochmal
ich habs nun selber probiert:
Darlehensvertrag
zwischen
Hans Muster, Strasse XY, 0000 Ortschaft, als Darlehensgeber
und
Fritz Muster, Strasse XX , 0000 Ortschaft, als Darlehensnehmer
1. Hans Muster gewährt Fritz Muster ein Darlehen von 3’000 Franken (in Worten: Dreitausend Franken). Er verpflichtet sich, den Betrag bis spätestens 01. Dezember 2009 auf das Bankkonto des Darlehensnehmers (IBAN: *************) bei der ******bank zu überweisen.
2. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Darlehen zuzüglich den anfallenden Zinsen frühestens nach 60 Tagen (2 Monate, 01.02.2010) oder spätestens nach 120 Tagen (4 Monate, 01.04.2010) auf das Bankkonto (IBAN: ************) des Darlehensgebers zurückzuzahlen.
3. Die Zinsen belaufen sich auf 150 Franken (in Worten: Hundertfünfzig Franken) pro Monat.
4. Im Übrigen gelten für diesen Darlehensvertrag die Bestimmungen des Schweizer
Obligationenrechts (OR 312 ff.).
Ortschaft, xx. November 2009
Darlehensnehmer: Darlehensgeber:
quote:
Aber ich müsste halt wissen wie hoch ich diese Abschreck-Konventionalstrafe setzten müsste.
Warum nicht auf 1 Million? :P
Und Schweizer Recht kenne ich nun gar nicht...
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naja es geht im Grunde nicht ums Schweizer Recht, bzw ein Darlehen läuft hier gleich ab wie in DE
Die Frage ist halt nur ob in Punkt 1-3 alles Wichtige enthalten ist und klar verständlich.
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Ich würde in (2) noch das "oder" durch ein "und" ersetzen.
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hm, aber er will mir das Darlehen ja nicht zweimal zurückzahlen
bei einem UND könnte man ja missverstehen, dass er zweimal zahlen muss.
Naja, ich glaube so ein grosser Unterschied ist da nicht, und Streit dürfte es kaum geben und wenn doch ist glaub ich klar ersichtlich was gemeint ist.
Wollte nur sichergehen, dass ich nichts wichtiges vergessen habe
Und jetzt?
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