Kaputte Uhr / Geld zurück? / Gutschein?

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
PringlesHotAndSpicy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputte Uhr / Geld zurück? / Gutschein?

Hallo zusammen :)

dies ist mein erster Eintrag, hoffe ihr versteht mein Anliegen. Ich habe vor knapp 9 Monaten eine Uhr geschenkt bekommen, bei der sich schon nach kurzer Benutzung und ohne äußere Einwirkungen (Uhr ohne Schrammen etc) das Ziffernblatt verschoben hat. Bin natürlich zum Händler, er hat die Uhr zum Hersteller geschickt und reparieren lassen. Dies passierte innerhalb von 8 Monaten 3x und nun ist sie zum vierten Mal weggeschickt worden, da nun auch einzelne Ziffern des römischen Ziffernblattes innerhalb der Uhr abgefallen und in die offene Unruhe gefallen sind... Der Händler sagte schon, dass er nicht weiß, ob die Uhr jetzt nochmal repariert wird oder ich einen Nachfolger der Uhr bekommen würde oder eben einen Gutschein aus seinem Uhrenladen. Da dies beides nicht der Fall ist und ich gern mein Geld wieder haben möchte, damit es nicht dort gebunden ist, hier meine Frage:

habe ich nur einen Anspruch auf einen Gutschein oder kann ich mein Geld wiederverlangen? Kenne mich nicht so gut aus, habe aber mal gehört, dass man dem Händler wohl 1-2x die Möglichkeit zu geben hat, die Uhr zu reparieren und wenn das nicht funktioniert hätte man noch den Anspruch auf eine, in diesem Fall, selbige Uhr im gleichen Zustand - dies kann allerdings komplett ausgeschlossen werden, da es sich um eine limitierte Edition handelt und diese nicht mehr verkäuflich ist.

Nachdem ich nun 1 1/2 Monate lang dort angerufen und um Informationen bezüglich der Uhr gefragt habe und jedes mal irgendwo abgewimmelt worden bin und mir versprochen worden ist, dass ich zurückgerufen werde (was nicht geschehen ist) würde ich eigentlich am Montag gern dorthin fahren, ihm die Rechnung auf den Tisch "knallen" und mein Geld zurückverlangen :)

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10690 Beiträge, 4206x hilfreich)

Gretchenfrage zu Gutschein oder Geld.

Wie wurde die Uhr damals bezahlt?
Wurde Sie mit einem Gutschein bezahlt, gibt es auch nur einen Gutschein zurück.
Wurde Sie Bar/Karte bezahlt, ist der Betrag auch so zu erstatten.

Zitat (von PringlesHotAndSpicy):
Ich habe vor knapp 9 Monaten eine Uhr geschenkt bekommen


Haben Sie die Uhr geschenkt bekommen, oder einen Gutschein für die Uhr?

Wenn es die Uhr war, sind Sie wahrscheinlich gar nicht der Vertragspartner des Händlers, sondern der damalige Käufer.

-- Editiert von spatenklopper am 11.11.2016 15:49

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PringlesHotAndSpicy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Rückmeldung!
Die Uhr wurde mir von meinen Eltern zum Geburtstag geschenkt und ohne Gutschein bar bezahlt. Demnach müsste ich meinem Vater die Quittung in die Hand drücken und ihn schicken?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10690 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von PringlesHotAndSpicy):
Demnach müsste ich meinem Vater die Quittung in die Hand drücken und ihn schicken?


Nur wenn sich der Händler quer stellt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PringlesHotAndSpicy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay gut zu wissen :)
vielen Dank!

Kann geschlossen werden, wenn das hier so gemacht wird!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von PringlesHotAndSpicy):
Dies passierte innerhalb von 8 Monaten 3x

Davon mindestens 1x innerhalb der ersten 6 Monate?



Zitat (von PringlesHotAndSpicy):
Bin natürlich zum Händler, er hat die Uhr zum Hersteller geschickt und reparieren lassen.

Auf Gewährleistung oder auf Garantie?



Zitat (von PringlesHotAndSpicy):
dies kann allerdings komplett ausgeschlossen werden, da es sich um eine limitierte Edition handelt und diese nicht mehr verkäuflich ist.

Und die limitation der Stückzahl betrug exakt 1?



Zitat (von PringlesHotAndSpicy):
würde ich eigentlich am Montag gern dorthin fahren, ihm die Rechnung auf den Tisch "knallen" und mein Geld zurückverlangen

Kann man machen.
Falls man dem Verlangen nicht entspricht, einfach wieder hier melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PringlesHotAndSpicy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Davon mindestens 1x innerhalb der ersten 6 Monate?

-> Ja, die war quasi direkt nach 3-4 wochen ca das erste Mal zur Reperatur




Auf Gewährleistung oder auf Garantie?

-> hört sich jetzt blöd an, aber wo liegt der Unterschied? Hab sie nur abgegeben, das Problem erläutert (bzw man sah es dass das Ziffernblatt stark verrutscht ist) und er sagte nur sein Uhrmacher kümmere sich darum und wenn nicht, würde sie zum Hersteller zurückgeschickt werden & er würde sie dann reparieren, was ja dann auch 3x passiert ist, wenn man das eine Reparatur nennen kann..




Und die limitation der Stückzahl betrug exakt 1?

-> glaube 1000 Stk, habe dem Händler nach der zweiten oder dritten Reperatur mal gefragt, ob er nicht ne neue bestellen könnte, dies wurde verneint weil es keine mehr gibt (glaubhaft, da ich eigentlich einem Bekannten die gleiche Uhr schenken wollte aber nirgendwo eine zu bestellen war)




Kann man machen.
Falls man dem Verlangen nicht entspricht, einfach wieder hier melden

-> ich schau dort am Montag mal vorbei, bin echt genervt dass sich das so hinzieht.

Liebe Grüße und erneut Danke!

-- Editiert von PringlesHotAndSpicy am 11.11.2016 23:59

-- Editiert von PringlesHotAndSpicy am 12.11.2016 00:01

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von PringlesHotAndSpicy):
-> hört sich jetzt blöd an, aber wo liegt der Unterschied?

Gewährleistung: gesetzlich recht streng reguliert, gibt dem Verbraucher diverse nicht abdingbare Rechte (Beweisladtumkehr, freie Wahl der Nachbesserung, Rückabwichlung), Pflicht im B2C Bereich
Garantie: gesetzlich nicht streng reguliert, gibt dem Verbraucher nur die Rechte die ihm der Garantiegeber einräumt. Keine Pflicht im B2C Bereich.



Zitat (von PringlesHotAndSpicy):
-> glaube 1000 Stk,

Dann hätte man ja noch 999 Möglichkeiten auf eine gleichwetige Ersatzuhr - sofern es kein Serienfehler ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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