Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)

6. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
neueruser04
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Kartengebühr für SIM Karte berechnet(nicht Bestandteil der AGB TalklineAbzocke)

Hallo,

folgendes Problem :

Nach meiner Kündigung bei Talkline(ja ich weiß schon) hab ich die Abschlussrechnung bekommen und dort wurden mir 8,92 für die SIM Karte in Rechnugn gestellt. Nun war diese Gebühr zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses in keinster Weise Bestandteil der AGB und somit auch nicht meines Vetrages. Das habe ich auch Talkline schon mitgeteilt.

Antwotrt :

Sie hätten Ihre Kunden in den Rechnungen 3/2004 darauf 'hingewiesen' dass nun eine Gebühr fällig wäre. Tja nur gab es aussließlich Online Rechnung und AGB Änderungen können doch nicht so einfach übernommen werden da dies nicht mal Schriftform war(da nur online)

Wie sollte ich hier am besten verfahren ?

Danke schon mal im voraus

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
flitzchen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe das gleiche Problem :-(( bei mir haben sie 8,97 € berechnet.

Wenn sich die AGB lt. Talkline im März 2004 geändert haben und diese "Deaktivierungsgebühr" eingeführt wurde, hätte man da dann nicht ein Sonderkündigungsrecht gehabt. Daruf wurde man aber nie hingewiesen. Hätte ja auch per Newsletter erfolgen können. Oder sehe ich das falsch??

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Verstehe ich richtig?

Talkline hat im März 2004 die AGB geändert. Danach fällt für die Bereitstellung der SIM-Karte eine Gebühr an. Diese Gebühr wird aber erst bei Kündigung berechnet?

Dann wäre es eine versteckte Deaktivierungsgebühr, die nach § 308 Nr. 7 BGB unzulässig ist.


>>"
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
.....
Nr. 7: (Abwicklung von Verträgen)
eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt,

a) eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder

b) einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann;"<<

Gehen Sie doch einmal zur Verbraucherzentrale. Wenn Ihnen dies zu umständlich ist, können Sie ja mal die Zahlung verweigern unter Berufung auf § 308 Nr. 7 BGB .


Gruß
Harry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Genau so ist es!

Habe eben eine Email an Talkline gesendet und bin auf deren Antwort neugierig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Antwort von Talkline:

Sehr geehrter XXX,

vielen Dank für Ihre eMail.

Sie beanstanden die Gebühr für die Mobilfunkkarte.

Bitte beachten Sie, daß wir auf diese Gebühr in unserer Preisliste
hinweisen. Unsere Bestandskunden wurden im Frühjahr 2004 in ihren
Rechnungen auf die Einführung der Gebühr ausdrücklich hingewiesen.

Sie haben bei Vertragsabschluß eine SIM-Karte zur Verfügung gestellt
bekommen. Diese Karte geht nicht in Ihren Besitz über und muß daher nach
Vertragsende innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgeschickt werden.
Geschieht dies nicht, stellen wir den Gegenwert der Karte mit 8,97 EUR in
Rechnung.

----
Ich habe Talkline nun mitgeteilt, dass die Karte gerne nach Erstattung der Gebühren an Talkline zurückgeschickt werden kann.
ICh sehe das als reine Schikane, da die doch mit der alten SIM Karte eh nichts mehr anfangen können.

Wie sollte ich weitervorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Habe mir die aktuellen AGB von www.talkline.de mal angeschaut. Da steht nichts von einer solchen Gebühr.

Habt Ihr die Rechnungen von März 2004 nicht mehr?

Wenn nicht, dann würde ich einfach bestreiten, eine solche Mitteilung (AGB-Änderung) erhalten zu haben. Dann muß Talkline beweisen, daß die Änderung erfolgte und daß diese Euch auch zugegangen ist.

Soweit ich weiß, geht die SIM-Karte mit Erhalt in das Eigentum des Kunden über. D.h. sie kann gar nicht so einfach zurückgefordert werden. Jedenfalls mußte ich noch nie SIM-Karten zurücksenden - die werden deaktiviert und sind damit eh wertlos. Eine Änderung der AGB diesbezüglich hätte daher ganz eindeutig erfolgen müssen - z.B. durch ein gesondertes Anschreiben.

Ich bezweifle daher sehr stark, daß eine solche Klausel in den AGB - selbst wenn sie wirksam vereinbart wurde - rechtlich Bestand hätte.

Wäre schön, mal von paar Kollegen hier aus dem Forum eine Meinung zu hören.


Gruß
Harry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Habe heute von Talkline ANtwort bekommen, dass ich die Karte an sie zurücksenden soll.

Soll ich das machen (die 14 Tage sind schon lange vorbei in denen es normalerweise geschehen muß), nicht dass ich auch noch auf dem Porto sitzen bleibe und die Gebühr auch nicht erstattet bekomme.

"kauft" man die SIM-KArte nicht schon mit der Aktivierungsgebühr?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bapiken
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

ehr geehrter XXX,

vielen Dank für Ihre eMail.

Wir haben Ihren Fall noch einmal überprüft.

Die Sim-Gebühr haben wir Ihnen auf Ihrem Kundenkonto wieder
gutgeschrieben, daraus erfolgt eine Überweisung auf Ihr Bankkonto. Diese
Bearbeitung dauert einige Tage, daher bitten wir Sie um etwas Geduld.



----
Na das nenn ich einen Sinneswandel von Talkline!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Was hast du denn geschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Linumea
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nach Vertragsende hat Talkline mir auch die Kartengebühr von 8,97 € berechnet und vom Konto abgebucht. Hab den Betrag von meiner Bank wieder zurückbuchen lassen und Widerspruch eingelegt. Die nächste Rechnung lautete dann auf 17,45 €. Hab dann nochmals Widerspruch eingelegt, den Betrag zurückbuchen lassen und wollte von Talkline wissen, wie dieser Betrag zustande kommt. Hab nach einiger Zeit das gleiche Schreiben wie Bapiken erhalten, dass sie 8,97 € für die Karte berechnen. Damit war aber immer noch nicht klar, woher der Betrag von 17,45 € kommt. Hab dann eine Mahnung über 26,40 € (8,96 € + 17,45 €) erhalten. Hab nochmals an Talkline geschrieben und wieder den gleichen Formbrief erhalten. Als nächstes buchte Talkline 17,45 € von meinem Konto ab, obwohl ich inzwischen die Einzugsermächtigung für mein Konto widerrufen hatte. Ich hab den Betrag nicht mehr zurückbuchen lassen. Der Gipfel des Ganzen ist, dass ich danach noch 2 Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen bekommen habe. Darin wird der Rechnungsbetrag von 26,40 € angeführt. Die Gesamtforderung beträgt 58,41 €. Was soll ich jetzt tun?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
xxxl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Forumteilnehmer.

Habe bei Unicomdirekt/Talkline meinen Vertrag gekündigt. Habe auch eine Gebühr für die nicht zurück geschickte Sim-Karte berechnet bekommen. Nach meinem Widerspruch erstattet Talkline mir die Gebühr.

Wortlaut des Widerspruchs:
Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrer Antwort auf meinen Widerspruch gegen die o.g. Gebühr in meiner letzten Handyrechnung nehmen Sie Bezug darauf, dass auf den Rechnungen im Frühjahr 2004 auf die Einführung dieser Gebühr "ausdrücklich hingewiesen" wurde.

Dieser Hinweis, der zudem an einer Stelle plaziert war, wo sonst allgemeine Werbung abgedruckt wurde, hat rechtlich keinerlei bindende Wirkung. In der bei Vertragsabschluss gültigen AGB und Preisliste gab es diese Gebühr nicht.

Ich habe mich inzwischen rechtlich beraten lassen und stelle fest:
- dass AGB-Änderungen einer ausdrücklichen Schriftform bedürfen und nicht nur als Mitteilung auf der Rechnung abgedruckt werden dürfen.
- dass in AGB-Änderungen explizit auf eine schriftliche Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden muss. Stattdessen haben Sie nur eine teure 0180er Telefonnummer als Widerrufsmöglichkeit angegeben.
- nach §305c BGB kommen "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil." Dieser Teil der AGB ist somit nichtig.
- die SIM-Karte sich nicht im Besitz von Talkline befindet, sondern von mir bei Vertragsabschluss käuflich erworben wurde. Eine Eigentumsübertragung an Talkline oder gar Schenkung o.ä. hat nicht stattgefunden.

Sollte die beanstandete Gebühr in Höhe von 8,97 EUR, die zusammen mit der letzten Rechnung unberechtigterweise von meinem Konto per Lastschrift eingezogen wurde, von Ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto zurück überwiesen worden sein, werde ich der Lastschrift widersprechen. Ich werde dann den Rechnungsbetrag abzüglich der o.g. Gebühr und Aufwandspauschale an Talkline überweisen.

Abschließend stelle ich fest:
Wenn es Ihnen tatsächlich um die Rücksendung der SIM-Karte gegangen wäre, hätten Sie in Ihrem Kündigungs-Bestätigungsschreiben vom 13.12.2004 auf die entsprechende Klausel hingewiesen. Es handelt sich also vermutlich um eine versteckte Deaktivierungsgebühr, die von den Gerichten jedoch ausdrücklich verboten wurde. Ich habe persönlich kein Interesse an der deaktivierten SIM-Karte und biete Ihnen hiermit an, diese innerhalb von 14 Tagen bei mir abzuholen. Danach wird die Karte vernichtet.
Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein sein, behalte ich mir ausdrücklich vor, rechtliche Schritte über meinen Anwalt gegen Sie einzuleiten und Ihnen alle entstehenden Kosten (Anwalt, Rückbuchungsgebühr, Porto etc.) in Rechnung zu stellen."

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
seinodernichtsein
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch bei mir das gleiche Problem, jedoch nur 7,72 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
seinodernichtsein
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute Antwort auf mein Schreiben bekommen:

vielen Dank für Ihre eMail.
Sie beanstanden die Gebühr für die Mobilfunkkarte.

Bitte beachten Sie, daß wir auf diese Gebühr in unserer Preisliste
hinweisen. Unsere Bestandskunden wurden im Frühjahr 2004 in ihren Rechnungen
auf die Einführung der Gebühr ausdrücklich hingewiesen.

Sie haben bei Vertragsabschluß eine SIM-Karte zur Verfügung gestellt
bekommen. Diese Karte geht nicht in Ihren Besitz über und muß daher nach
Vertragsende innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgeschickt werden. Geschieht
dies nicht, stellen wir den Gegenwert der Karte mit 8,97 EUR in Rechnung.


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline Team

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
seinodernichtsein
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute mittag kam auch schon die Antwort von talkline, das sie das Geld zurücküberweisen. Warten wirs mal ab.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bookwood
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ seinodernichtsein
Habe ebenfalls diese Nachricht von Talkline erhalten. Kannst du mir mitteilen wie du die Rückerstattung von Talkline erhalten hast?

"Sie beanstanden die Gebühr für die Mobilfunkkarte.

Bitte beachten Sie, daß wir auf diese Gebühr in unserer Preisliste hinweisen. Unsere Bestandskunden wurden im Frühjahr 2004 in ihren Rechnungen auf die Einführung der Gebühr ausdrücklich hingewiesen.

Sie haben bei Vertragsabschluß eine SIM-Karte zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Karte geht nicht in Ihren Besitz über und muß daher nach Vertragsende innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgeschickt werden. Geschieht dies nicht, stellen wir den Gegenwert der Karte mit 8,97 € in Rechnung.

Bitte gleichen Sie den offenen Posten in Höhe von 10,73 Euro aus.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline Team"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
seinodernichtsein
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Geld wurde auf das Konto überwiesen, von dem sie abbuchten

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Bookwood
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das dachte ich mir schon, nur was hast ihnen im Vorfled geschrieben, damit du dein Geld zurückbekommst?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
seinodernichtsein
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Sende mir eine e-mail an omaberta@onlinehome.de, dann schicke ich dir das Worddokument zu

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bookwood
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo seinodernichtsein,
ich habe heute folgende Antwort auf das Fax bekommen.:

"Vielen Dank für Ihre eMail.

Vielen Dank für die Rücksendung Ihrer SIM-Karte. Sie bitten um die Erstattung Mobilfunkkartengebühr.

Bitte beachten Sie, daß wir auf diese Gebühr in unserer Preisliste hinweisen. Unsere Bestandskunden wurden im Frühjahr 2004 in ihren Rechnungen auf die Einführung der Gebühr ausdrücklich hingewiesen. Siehe Rechnng Nr.668394250404.

Sie haben bei Vertragsabschluß eine SIM-Karte zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Karte geht nicht in Ihren Besitz über und muß daher nach Vertragsende innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgeschickt werden. Da Sie diese Frist nicht eingehalten haben, müssen wir auf den Ausgleich der berechneten Mobilfunkkartengebühr bestehen.


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen "

Was mach nun? Sind mails überhaupt Rechtkräftig?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
seinodernichtsein
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Gleiches schreiben habe ich ebenfalls bekommen, darauf meine Antwort:
Nochmals hinweis das die AGB Änderung NICHT zulässig ist, nochmals auf die Frist zur Rücküberweisung hingewiesen und schönen Gruss von meinem Anwalt der sich auf ihr Geld freut.
Danach kam innerhalb von 24 Stunden antwort zwei Tage später war das Geld auf meinem Konto

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
NachBohrer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin auch gerade dabei, Talkline wegen der Kartengebühr auf die Füße zu treten. Frage an das Forum:
Sind nachfolgende Punkte rechtlich irgendwie verwertbar?

1) Bei der Einforderung der Kartengebühr beruft sich Talkline auf eine Preisliste, die ich auf den Talkline-Seiten nicht finden konnte.
Eingabe von "Preisliste" im Suchfenster führt zu keinen Ergebnissen.

2) Welche AGB ist gültig?
Talkline verwendet zwei unterschiedliche AGBs:
a) In den AGBs auf der WEB-Seite http://www.talkline.de/popups/diverse/shop/agbs/index.html
(geändert am 13. Juli 2006 16:31:28)
steht nichts von einer Kartengebühr.
b) Im PDF-Dokument http://www.talkline.de/kundenservice/informationen/allgemein/agb/download/agb.pdf
(modifiziert am 25.04.2006 07:08:27)
ist die Kartengebühr unter Punkt "3 Gegenstand der Mobilfunkdienstleistungen", genauer unter Punkt 3.3 erwähnt.
Welche AGB ist denn nun im rechtlichen Sinne verbindlich?



-- Editiert von NachBohrer am 19.07.2006 09:23:25

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

da habt ihr mit talkline ja noch glück.

victorvox verlangt sage und schreibe € 25,- für eine nicht zurückgeschickte SIM-karte. das ist schon fast premiereniveau.

wollte mich mit denen eigentlich nicht streiten, habe aber jetzt meine meinung geändert.

mal sehen wie das ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
braska
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gerade diesen Thread gefunden.
Habe das gleiche Problem, dass die Gebühr berechnet wurde für die SIM-Karte.
Was kann ich nun tun?
Soll ich die Karte mit Einschreiben zurckschicken? Oder nur ein Einschreiben mit den vorher genannten Texten? Kommt mit den Kosten aber aufs gleiche raus... Normaler Brief reicht ja unter Umständen nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bookwood
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Probier einfach das Schreiben von seinoder nicht sein. Hat bei mir wunderbar geklappt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
unrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Freunde,

eigentlich bin ich ein sehr schreibfauler Typ, denke jedoch, dass wir uns über Foren wie „123recht“ gegenseitig helfen können & sollten (hatte auch schon eine Menge Hilfe erhalten.

Nun zu meinem Fall und den Details.

• Abschluss Handyvertrag über handy2day.de (SIGA telecom GmbH) in 10/2005 – Vermittlung an Provider Talkline
• Damit Vodafone-Vertrag mit Talkline
• Vertragskündigung im Juli 2006, bestätigt durch Talkline in 08/06
• Erhalt der Abschlussrechnung in 11/07 – Rechnung beinhaltet „Einmalige Gebühr Mobilfunkkarte“ in Höhe von 8,37 EUR
• Diverser Schriftverkehr mit Talkline und Anruf beim Debitorenmanagement (Dame konnte mir auch nicht erklären wo ich genau den Passus bzgl. Zahlung der SIM-Karte finde).
• Drohung seitens Talkline mit Weiterleitung an Inkassounternehmen
• Eingang Schreiben von meinen Freunden von infoscore mit Forderung in Höhe von ca. 85 EUR in 12/07
• Da mir eine weitere Kommunikation an irgendwelche telefonlosen Marionetten sinnlos erschien, versandte ich folgendes Schreiben direkt an den Vorstand, Herrn Christian Winther (per Einschreiben, Talkline-Platz 1, 25337 Elmshorn) betr. Kostenforderung für SIM-Karte



......bezugnehmend auf mein Schreiben vom xxxx hatte ich von Ihnen noch keine Antwort erhalten – stattdessen werde ich nun von Ihren Freunden von Infoscore belästigt.

Hierzu noch einmal folgende Stellungnahme meinerseits:

• Die nachträgliche Berechnung der SIM-Karte ist in der aktuellen Preisliste (nach mehreren Versuchen von Ihnen mittlerweile erhalten) für den Kunden völlig unklar dargestellt (z.B. spricht die Fußnote 88 von einer Erstattung).
• Ein Kunde muss annehmen, dass die Kartengebühr (wie marktüblich) in den Aktivierungskosten in Höhe von EUR 25,99 enthalten ist.
• Eine Preisliste hatte ich damals nicht erhalten.
• Kein Hinweis auf Zusatzkosten in Ihrer Tarifübersicht „Talkline 60“.
• Die aktuelle Preisliste ist auf Ihrer Internet-Seite nicht auffindbar.
• Kein Hinweis auf diesen Kostenpunkt in Ihrer Kündigungsbestätigung.
• Die mir zugesandten AGBs (Stand 07/04) erhalten kein Hinweis auf die SIM-Karten Kosten.
• „Versteckte Deaktivierungsgebühren“ sind gemäß BGB §308 Nr. 7 unzulässig.
• Handy2Day schreibt auf ihrer Internetsite unter Serviceprovider: „Talkline gibt hohe Provisionen weiter.... Versteckte Gebühren sind keine ersichtlich“.
• Die Internet-Foren sind voll mit Beschwerden bzgl. dieser Geschäftspraxis seitens Talkline.

Bitte stellen Sie sofort das Mahnverfahren über Infoscore ein und lassen Sie mir eine entsprechende Entschuldigung zukommen.


Ich hoffe, dass ich auf mein Schreiben diesmal eine Antwort erhalte.
Sollte dies seitens Talkline wieder nicht möglich sein, werde ich die Angelegenheit an die zuständige Aufsichtbehörde (Bundesnetzagentur in Bonn) weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx



Dann Schreiben von infoscore Ende Januar 2008 „...das Verfahren gegen Sie wurde auf Anweisung unserer Auftraggeberin eingestellt“.

Geht doch !!! Auf eine Antwort des Vorstandes warte ich noch heute (möchte die Hoffnung aber noch nicht aufgeben; ist wahrscheinlich sehr beschäftigt).

Hoffe euch damit weitergeholfen zu haben - Grüße aus Bayern


Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenweg 4, 53113 Bonn



-----------------
"Lets fight back"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
unrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Freunde,

eigentlich bin ich ein sehr schreibfauler Typ, denke jedoch, dass wir uns über Foren wie „123recht“ gegenseitig helfen können & sollten (hatte auch schon eine Menge Hilfe erhalten.

Nun zu meinem Fall und den Details.

- Abschluss Handyvertrag über handy2day.de (SIGA telecom GmbH) in 10/2005 – Vermittlung an Provider Talkline
- Damit Vodafone-Vertrag mit Talkline
- Vertragskündigung im Juli 2006, bestätigt durch Talkline in 08/06
- Erhalt der Abschlussrechnung in 11/07 – Rechnung beinhaltet „Einmalige Gebühr Mobilfunkkarte“ in Höhe von 8,37 EUR
- Diverser Schriftverkehr mit Talkline und Anruf beim Debitorenmanagement (Dame konnte mir auch nicht erklären wo ich genau den Passus bzgl. Zahlung der SIM-Karte finde).
- Drohung seitens Talkline mit Weiterleitung an Inkassounternehmen
- Eingang Schreiben von meinen Freunden von infoscore mit Forderung in Höhe von ca. 85 EUR in 12/07
- Da mir eine weitere Kommunikation an irgendwelche telefonlosen Marionetten sinnlos erschien, versandte ich folgendes Schreiben direkt an den Vorstand, Herrn Christian Winther (per Einschreiben, Talkline-Platz 1, 25337 Elmshorn) betr. Kostenforderung für SIM-Karte



......bezugnehmend auf mein Schreiben vom xxxx hatte ich von Ihnen noch keine Antwort erhalten – stattdessen werde ich nun von Ihren Freunden von Infoscore belästigt.

Hierzu noch einmal folgende Stellungnahme meinerseits:

- Die nachträgliche Berechnung der SIM-Karte ist in der aktuellen Preisliste (nach mehreren Versuchen von Ihnen mittlerweile erhalten) für den Kunden völlig unklar dargestellt (z.B. spricht die Fußnote 88 von einer Erstattung).
- Ein Kunde muss annehmen, dass die Kartengebühr (wie marktüblich) in den Aktivierungskosten in Höhe von EUR 25,99 enthalten ist.
- Eine Preisliste hatte ich damals nicht erhalten.
- Kein Hinweis auf Zusatzkosten in Ihrer Tarifübersicht „Talkline 60“.
- Die aktuelle Preisliste ist auf Ihrer Internet-Seite nicht auffindbar.
- Kein Hinweis auf diesen Kostenpunkt in Ihrer Kündigungsbestätigung.
- Die mir zugesandten AGBs (Stand 07/04) erhalten kein Hinweis auf die SIM-Karten Kosten.
- „Versteckte Deaktivierungsgebühren“ sind gemäß BGB §308 Nr. 7 unzulässig.
- Handy2Day schreibt auf ihrer Internetsite unter Serviceprovider: „Talkline gibt hohe Provisionen weiter.... Versteckte Gebühren sind keine ersichtlich“.
- Die Internet-Foren sind voll mit Beschwerden bzgl. dieser Geschäftspraxis seitens Talkline.

Bitte stellen Sie sofort das Mahnverfahren über Infoscore ein und lassen Sie mir eine entsprechende Entschuldigung zukommen.


Ich hoffe, dass ich auf mein Schreiben diesmal eine Antwort erhalte.
Sollte dies seitens Talkline wieder nicht möglich sein, werde ich die Angelegenheit an die zuständige Aufsichtbehörde (Bundesnetzagentur in Bonn) weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx



Dann Schreiben von infoscore Ende Januar 2008 „...das Verfahren gegen Sie wurde auf Anweisung unserer Auftraggeberin eingestellt“.

Geht doch !!! Auf eine Antwort des Vorstandes warte ich noch heute (möchte die Hoffnung aber noch nicht aufgeben; ist wahrscheinlich sehr beschäftigt).

Hoffe euch damit weitergeholfen zu haben - Grüße aus Bayern


Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenweg 4, 53113 Bonn

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sara.Minano@gmx.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr Lieben,

entschuldigt bitte, dass ich diesen Alten Beitrag hervor krame, aber leider bin ich - auch nachdem das Problem so lange offenbar besteht - darauf hereingefallen: Nach (von Talkline bestätigtem!) Vertragsende zum 30.April 2010 wurden mir am 28.05.2010 satte 12,35 EUR abgebucht - ohne Verwendungszweck, sodass man nicht nachvollziehen könnte, wofür diese Abbuchung wäre!

Leider haben meine Anfragen per Mail an Talkline nur die bereits hier aufgeführte Standard-Antworten ergeben. :-( (btw: Jmd. sollte den Mitarbeitern von Talkline erklären, dass die SIM Karte sehr wohl in meinen BESITZ übergegangen ist, jedoch nicht mein EIGENTUM wurde ^^ Diesen wichtigen Unterschied lernt man sogar schon in der Schule...)


Da auch ich der Meinung bin, dass die ausschließlich positive Formulierung in den AGB ("Kommt der Kunde dem [Zurücksenden der SIM Karte innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende] tatsächlich fristgemäß nach, wird Talkline dem Kunden das in der Endabrechnung gemäß der Preisliste ausgewiesenen Entgelt gutschreiben") nicht gültig ist;
ganz einfach deshalb, weilnirgends formuliert ist, was denn passiert, wenn der Kunde dem eben nicht fristgemäß nachkommt. Somit fehlt der zweite (und wichtige) Teil in den AGB!

Außerdem stören mich in dieser Angelegenheit, dass
* nirgends auf der HP oder per Mail-Anfrage die Preisliste zu finden ist;
* teilweise immer noch 2 AGB auf der Homepage zu finden sind;
* ich noch keine Endabrechnung bekommen habe, von der in den AGB die Rede ist;
* und nirgends in den AGB formuliert ist, was eben bei nicht-zurücksenden passiert;

Wer von Euch hatte denn nun wirklich Erfolg und hat sein Geld wieder bekommen (außer seinodernichtsein, dessen Schreiben sehr wirkungsvoll zu sein schien :-))?
Wie genau seid ihr vorgegangen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch mit einem Schriftstück, dass noch jmd. hat, weiterhelfen könnte, um damit bei Talkline ausreichend Druck zu erzeugen, um das Geld wieder zurückzubekommen.

Allerbesten Dank und viele Grüße
Sara

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Neues Thema wäre besser gewesen :augenroll: ggf. mit link zum alten ...

Altbekanntes Problem bei sTalkline/Mogelcom/Debil-tel. Grundsätzlich kann wegen Vertragsfreiheit auch die Rücksendung der Sim in rotem Geschenkpapier vereinbart werden ... ;) Das das versteckte Abzocke ist, sollte sich schon rumgesprochen haben.

Die beste Abhilfe liegt eigentlich in der formgerechten Kündigung. Sofern die Gebühr nicht vorab berechnet wurde, kann eine zu einem Termin (hier 10 ...15.5.) zurückgezogene Einzugsermächtigung eine bessere Position mit sich bringen. Dann bucht man einfach zurück :grins: und schickt die SIM nachträglich ein.

Wenn die SIM in der Mülltonne ist oder keine Präventivmaßnahmen beachtet wurden - Pech gehabt.


-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sara.Minano@gmx.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mr. Cool,

vielen Dank für deine Antwort - nur leider ist sie nichtssagend im Bezug auf die Problematik.

Die formgerechte Kündigung liegt ja vor und wurde von Talkline bereits bestätigt.
Die Kündigung der Einzugsermächtigung ist sicherlich nicht verkehrt, aber in den AGB gibt es einen Punkt, der Talkline berechtigt auch nach Vertragsende weitere, sich auf den Vertrag beziehende Gebühren einzuziehen - trotz eingestellte Einzugsermächtigung - weil sich die Gebühren eben auf den Vertrag beziehen. ^^

Das schlichte Zurückbuchen zog bei sehr vielen Kunden eine lange Schlange von weiteren Gebühren mit sich, die Talkline unverblümt wieder auf den (ehemaligen) Kunden abwirft. Ist also nicht zu empfehlen.

Die SIM Karte ist zwar bei mir noch vorhanden, jedoch bringt das jetzige Zurückschicken ohnehin nichts mehr (außer mind. 0,55 EUR Portokosten), da über Frist hinaus und Forderung von Talkline nicht ganz sauber, da die "Kartengebühr" bereits in der Anschlussgebühr enthalten sein sollte.
Darüber lässt sich allerdings viel diskutieren, da sich Talkline diesbzgl. bedeckt hält.

Direkter Bezug auf meine Frage: "Wer von Euch hatte denn nun wirklich Erfolg und hat sein Geld wieder bekommen (außer seinodernichtsein , dessen Schreiben sehr wirkungsvoll zu sein schien :-))?
Wie genau seid ihr vorgegangen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer von Euch mit einem Schriftstück, dass noch jmd. hat, weiterhelfen könnte, um damit bei Talkline ausreichend Druck zu erzeugen, um das Geld wieder zurückzubekommen. "


würde mir mehr weiterhelfen.

Danke an jeden Helfer!

Gruß
Sara

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

vergiss es!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

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