Hallo zusammen.
Im Mai habe ich bei einer Marketingagentur eine Schulung gekauft und diese 3 Tage später widerrufen wollen.
Dann hieß es, dass das nicht geht, weil ich dies als Gewerbetreibende Person gemacht habe.
Dort hatte ich die erste Rate in Höhe von 1200€ bezahlt. Und dann ausgemacht die weiteren Raten zu verschieben( weil ich es generell einfach nicht bezahlen will, weil ich den Vertrag nur eingegangen bin, weil ich dachte ich hätte ein Widerrufsrecht) nun ist die nächste Rate in der gleichen Höhe fällig. Aber ich habe nie ein Gewerbe angemeldet.
Ist dieser Vertrag überhaupt rechtens?
Kauf als Unternehmer getätigt, obwohl ich kein Unternehmer bin
9. August 2021
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Frage vom 9. August 2021 | 20:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf als Unternehmer getätigt, obwohl ich kein Unternehmer bin
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#1
Antwort vom 9. August 2021 | 20:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIm Mai habe ich bei einer Marketingagentur eine Schulung gekauft :
Warum genau hat man das gemacht?
Zitatweil ich dies als Gewerbetreibende Person gemacht habe. :
Und wie genau kam es dazu den Vertragspartner über die Unternehmereigenschaft zu täuschen?
#2
Antwort vom 11. August 2021 | 21:30
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatDort hatte ich die erste Rate in Höhe von 1200€ bezahlt. :
Ups, nicht gut
ZitatDann hieß es, dass das nicht geht, weil ich dies als Gewerbetreibende Person gemacht habe. :
Wie kommt dein Vertragspartner überhaupt darauf?
Du musst deinen Vertragspartner darüber informieren, dass du keine Unternehmerin bist.
Oder fehlen uns hier ein paar Infos?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. August 2021 | 15:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie kommt dein Vertragspartner überhaupt darauf? :
Vermutlich aufgrund der Tatsachen, das solche Kurse für Verbraucher keinen Sinn machen.
ZitatDu musst deinen Vertragspartner darüber informieren, dass du keine Unternehmerin bist. :
Das wird wohl nicht reichen ...
#4
Antwort vom 15. August 2021 | 16:02
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatVermutlich aufgrund der Tatsachen, das solche Kurse für Verbraucher keinen Sinn machen :
Ich vermute, du hast völlig recht.
Da sich der TE auch nicht mehr zurück meldet...
#5
Antwort vom 16. August 2021 | 10:23
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatZitat (von Franziska12345): :
Dann hieß es, dass das nicht geht, weil ich dies als Gewerbetreibende Person gemacht habe.
Wie kommt dein Vertragspartner überhaupt darauf?
Weil Verbraucher keine Marketing-Schulungen machen...? Wozu sollten sie auch?
Zunächst mal muss man die Details der Geschichte klären, sollte aber das Angebot der Marketing-Agentur sich nur an Unternehmer gerichtet haben und hätte man es trotz dieses Umstandes als Verbraucher gebucht, hat sich also fälschlich als Unternehmer ausgegeben, dann muss man sich als Unternehmer behandeln lassen, dazu gibt's BGH-Rechtsprechung.
#6
Antwort vom 16. August 2021 | 10:26
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatIm Mai habe ich bei einer Marketingagentur eine Schulung gekauft (...) Aber ich habe nie ein Gewerbe angemeldet. :
Wieso hat man denn einen solchen Kurs gebucht, wenn man gar kein Gewerbe hat bzw. eines eröffnen will?
Nur am Rande: die Gewerbeanmeldung muss gemacht sobald, das Gewerbe errichtet wird, nicht erst, wenn es tatsächlich betrieben wird. Es gibt diverse Vorbereitungshandlungen, die selbst schon die Pflicht zur Gewerbeanmeldung begründen.
Marketing-Schulung in Form einer kostenpflichtigen Schulung würde ich dazu zählen - ob ein Gericht das mitmacht, weiß man, wenn man es gefragt hat.
#7
Antwort vom 17. August 2021 | 10:44
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Zitat....weil ich es generell einfach nicht bezahlen will.... :
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