Kauf von KFZ rund 80.000€ Sachmängelhaftung?

30. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
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Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)
Kauf von KFZ rund 80.000€ Sachmängelhaftung?

Person A kauft sich ein Fahrzeug direkt vom Händler einer sehr bekannten Marke.

Bei dem Fahrzeug wurde bei der Probefahrt Geräusche im Motorbereich/Achsaufhängung festgestellt die beseitigt werden sollten bei Kauf.

So.. jetzt wurde das Fahrzeug abgeholt und erst später festegestellt dass, das Kfz die genannten Mängel immernoch hat.

Händler kontaktiert! Person A gibt Händler 3 Nachbesserungsversuche soll jetzt zum 4ten mal zur Nachbesserung.

Meine Fragen:

1. Steht Person A ein kostenloser Leihwagen zu? Es ist ja ein Sachmangel und kein Garantiefall (bei Garantiefall müsste man den Leihwagen selber Zahlen falls nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde)

2. Wie sieht es mit Rücktritt des Kaufvertrages aus?Und wie hoch wäre die minderung KFZ wurde 6000km bewegt seit Kauf.

3. Hat Person A Schadensersatzansprüche wegen der ganzen fahrerei usw?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht es mit Rücktritt des Kaufvertrages aus? <hr size=1 noshade>


Nach zweimal, allerspätestens dreimal fehlgeschlagener Nachbesserung ist der K dazu berechtigt, §437 Alt. 2 BGB i.V.M. §440 S. 2 BGB .

quote:<hr size=1 noshade>Und wie hoch wäre die minderung KFZ wurde 6000km bewegt seit Kauf. <hr size=1 noshade>


Der BGH sagt "0.3% vom Kaufpreis pro 1000 km". Also hier 1.8% vom Kaufpreis = ca. 1440 EUR.



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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Punkt 2 hat Mrs. Huxley bestens beantwortet.

Bei 1 + 3 sehe ich keine Ansatzpunkte, da solche Ansprüche nur aus der Vertragsgestaltung kommen können, denn der Gesetzgeber hat diese Auswirkungen nicht explizit im Kaufrecht behandelt.

Ein Grund mehr aus der Nachbesserung eine Rückgabe zu machen.

PS: es gibt im Forum auch eine Autoabteilung

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" Gruss aus Offenbach"

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#3
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Eine kurze Frage hätte ich noch. Das Fahrzeug wird jetzt gewandelt. Der Verkäufer wurde aufgefordert das Fahrzeug innerhalb v. 2 Wochen zurück zu nehmen dies geschah aber nicht. Verkäufer befindet sich nun im Verzug.

So jetzt zu meiner Frage:

Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den Kilometern was ist aber wenn der Händler das ins Unendliche zieht und man deswegen vor Gericht muss? Welche KM für die Nutzungsentschädigung wird berechnet die bis zum Tag der Rückgabe oder nachdem man den Verkäufer dazu aufgefordert hat und die Frist verstreicht?

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#4
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

im Zweifelsfall die tatsächlich genutzten Kilometer. Der Nutzen für den Transport hatte man schließlich.

Insgesamt frage ich mich nur, was an den Geräuschen, die erst verspätet bemerkt wurden, denn tatsächlich ein Mangel ist und ob die evtl. so geringfügig vom Standardgeräusch abweichen, der Händler das Geräusch nicht beseitigen kann und das ganze so geringfügig sein könnte, das die Rückgabe abgelehnt wird. Notfalls klagen?

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" Gruss aus Offenbach"

-- Editiert OFentsch am 23.01.2012 14:35

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#5
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Es ist ja nicht geringfügig wäre es so könnte ich damit leben es kommt immer was neues dazu laut Anwalt ist die Rückgabe möglich da mehrere nicht unerhebliche Mängel vorlagen.

Jetzt bin ich am überlegen ob es sich überhaupt lohnt so lange hinter dem Geld herzurennen oder ob man ihn nicht direkt in Zahlung gibt und die Marke wechselt.

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#6
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

den Wertverlust und Ärger mit dem Käufer einkalkulieren!
Bei dem Streitwert sollte es aber gegenüber dem Händler engagierte Anwälte geben :devil:

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" Gruss aus Offenbach"

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#7
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

So nochmal zurückgekommen zum KFZ. Fahrzeug ist jetzt zurück angekauft worden von dem Händler wo er gekauft worden ist "aus Kullanz hieß es". Nach mehreren schreiben ect. vom Anwalt reagierte der Händler nicht.

Darauf regelte ich dies selbst und bat um Rücknahme. Gesagt wurde mir das sie es aus Kulanz machen würden aber unter auschluss jeglicher Rechtspflichten naja OK dann nehme ich mal die paar tausend Euro in 6 Monaten in kauf dann bist du das Problem los dacht ich mir. Gesagt getan. KFZ Zurückgegeben.

So jetzt zum Problem. KFZ war nach der Aufforderung zur Fahrzeugwandlung noch ein Paar mal in einer anderen Werkstatt es war aber auch eine Vertragswerkstatt von MB wo wieder Sinlose versuche unternommen wurden um den Fehler zu beheben. Dies wurde aber von der Garantie nicht übernommen? Man hat mir erklärt so lange man nicht weiß was der Fehler für eine Ursache hat würde es die MB Garantie nicht übernehmen.


Jetzt habe ich mein Fahrzeug mit etwa 6000€ Verlust zurückgegeben. Und jetzt kommen wöchentlich Rechnungen auf mich zu die ich tragen solle. In den Aufträgen steht meist immer Motorlauf Prüfen abhilfe oä.! Daraufhin wurde 1 Zündspule getauscht weil definitiv defekt selbstbeteiligung 70€ die ging zum Teil auf die Garantie.
Zündkabel wo ich die Rechnungen auch schon beglichen habe.

Bei noch einem Termin wurde der Kurbelwellensensor ein und ausgebaut ohne Erfolg dies Probierten die Herren einfach so aus soll mehr als 330€ kosten. Und es wurde angäblich einmal nachgetankt weil zu wenig im Tank war. Probefahrt von 50km erscheinen mir etwas zu hoch aber naja...soll nochmals 40€ kosten. Ehrlich gesagt habe ich keine Lust für etwas zu bezahlen was völlig Sinlos war.Habe die anderen Rechnungen beglichen um meine Ruhe zu haben.

Wie gesagt der Fehler wurde nicht behoben auf der Rechnung stand sogar drauf tausch des KWS brachte keine Besserung.

Muss ich diese Rechnung begleichen? Der Vertrag wurde ja seitens der Werkstatt nicht erfüllt.



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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Der Vertrag wurde ja seitens der Werkstatt nicht erfüllt.

Welchen genauen Inhalt hatte der Vertrag denn?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Jetzt habe ich mein Fahrzeug mit etwa 6000€ Verlust zurückgegeben.

Wieso sollst du für ein Auto was zahlen, das dir nicht mehr gehört? Bei einer Rückabwicklung geht dich das doch nichts mehr an. Hört sich an, als wenn du das Auto mit Gewährleistung an den Händler verkauft hättest.

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