Hallo,
Person A pachtet schon seit einiger Zeit eine Koppel mit Stall von Person B.
Person B stirbt und das Grundstück geht an dessen Erbgemeinschaft über.
Diese räumt dem bisherigen Pächter A das Vorkaufsrecht ein.
Der von der Erbgemeinschaft beauftragte Makler willigt am Telefon zum m²-Preis von 2,00€ ein.
Zwei Tage später meldet sich der Makler erneut mit der Aussage, dass eine Person C jetzt plötzlich 2,50€ für den Quadratmeter bezahlt, und wenn Person A da nicht mithält das Grundstück doch an Person C verkauft wird.
Person A, unwissend bzgl. Vertragsrecht und mündlicher Verträge geht daraufhin mit und übernimmt das Grundstück dann zu diesem Preis.
Person C, ebenfalls Anlieger von dem verpachteten Grundstück, meint dann im Nachhinein, nie für das Grundstück geboten haben zu wollen.
Person D hört davon, und schreibt jetzt hier im Forum, da er sich fragt, ob nicht bereits der am Telefon vereinbarte Betrag Gültigkeit besitzen würde?
Kaufvertrag Grundstück
26. April 2019
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Frage vom 26. April 2019 | 09:16
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag Grundstück
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#1
Antwort vom 26. April 2019 | 11:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Person D hört davon, und schreibt jetzt hier im Forum, da er sich fragt, ob nicht bereits der am Telefon vereinbarte Betrag Gültigkeit besitzen würde?
Nein, Gültigkeit besitzt erst der notarielle Vertrag. Alle vorherigen mündlichen oder auch schriftlichen Absprachen sind nicht bindend.
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