Kaufvertrag Kleinanzeigen?

22. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
lasa123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag Kleinanzeigen?

hallo. Kurze Frage. Habe bei eBay Kleinanzeigen nach einem tv geschaut. Habe jemanden gefunden , der ihn mir sogar für 40 Euro mehr vorbei bringen würde.

jetzt will er die 40 Euro als Anzahlung für sie fahrt im Voraus haben. Er hätte bereits mehreren abgesagt und meinen „Kaufpreis Angebot" akzeptiert.

ich will aber nicht die 40 Euro zahlen.

bin ich damit irgendwie einen Kaufvertrag eingegangen wenn ich das ganze jetzt ablehne ?




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 481x hilfreich)

Die 40 Euro sind sozusagen Lieferkosten.
Hast denn eine Zusage zum Kauf des TV mit Abholung gemacht?

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von lasa123):
Er hätte bereits mehreren abgesagt und meinen „Kaufpreis Angebot" akzeptiert.
Das hört sich für mich sehr nach geschlossenenm Kaufvertrag an.

- Verkäufer bietet TV Gerät an
- Käufer gibt ein Angebot ab, zu dem er das TV Gerät kaufen möchte
- Verkäufer akzeptiert den Preis

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von lasa123):
ich will aber nicht die 40 Euro zahlen.
Dann hol das TV Gerät halt selbst ab.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9586 Beiträge, 2028x hilfreich)

Zitat:
hallo. Kurze Frage. Habe bei eBay Kleinanzeigen nach einem tv geschaut. Habe jemanden gefunden , der ihn mir sogar für 40 Euro mehr vorbei bringen würde.

jetzt will er die 40 Euro als Anzahlung für sie fahrt im Voraus haben. Er hätte bereits mehreren abgesagt und meinen „Kaufpreis Angebot" akzeptiert.


Ihr wart Euch also Handelseinig und nur wegen der 40 EUR Vorkasse möchtest du nun nicht mehr? Ich sehe hier auch einen Kaufvertrag abgeschlossen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14896 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

ich sehe hier nicht unbedingt einen Kaufvertrag. Und zwar weil man sich offenbar nicht einig geworden ist (konkret: über die Zahlungsmodalitäten - der Verkäufer will teilweise Vorkasse, der Käufer nicht).

Üblicherweise - und davon darf man ausgehen wenn gar nichts vereinbart wurde - wird bei Kleinanzeigen bei Übergabe bezahlt, und nur bei Versand im voraus.

@TS: Was ist jetzt eigentlich dein Ziel? Willst du noch kaufen (ohne die Anlieferung im Voraus zu bezahlen), oder willst du gar nicht mehr?
Und könntest du überhaupt selber abholen? [ich würde davon abraten, das mit Bus und Bahn zu machen - obwohl das durchaus gemacht wird :sweat: ]

Stefan

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#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

ich sehe hier nicht unbedingt einen Kaufvertrag. Und zwar weil man sich offenbar nicht einig geworden ist (konkret: über die Zahlungsmodalitäten - der Verkäufer will teilweise Vorkasse, der Käufer nicht).
Nö. Der Verkäufer möchte Vorkasse für Lieferkosten, wenn er das TV Gerät dem Käufer bringt. Über den eigentlichen Kaufpreis wird doch gar nicht verhandelt.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14896 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

ja und, die Lieferung/Übergabe ist ein zwingendes Detail, solange darüber keine Einigkeit besteht ist der Vertrag noch nicht geschlossen.
Das sowas oft gar nicht besprochen wird und trotzdem ein Vertrag zustande kommt hatte ich angedeutet (dann muss es sich aber im verkehrsüblichen Rahmen bewegen - Vorkasse für Fahrtkosten ist das aber nicht unbedingt).

Je nach Verhandlung kann natürlich auch bereits ein Kaufvertrag vorliegen, ich weiß es nicht; und hatte auch nichts gegenteiliges behauptet. Nur alle anderen hier sind sich mal wieder völlig sicher ...

Stefan

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von lasa123):
bin ich damit irgendwie einen Kaufvertrag eingegangen wenn ich das ganze jetzt ablehne ?

Nö, wenn etwas ablehnt kann man denknotwendigerweise keinem Vertrag eingehen.

Vermutlich ist man aber zuvor schon einen Kaufvertrag eingegangen.
Da wir allerdings den Wortlaut der Kommunikation nicht kennen, kann man das nicht diskutieren. Also mal poste das ganze.



Zitat (von reckoner):
die Lieferung/Übergabe ist ein zwingendes Detail, solange darüber keine Einigkeit besteht ist der Vertrag noch nicht geschlossen.

Das ist schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14896 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist schlicht falsch.
Ohne fundierte Begründung antworte ich auf so einen Quatsch gar nicht mehr.

Stefan

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von reckoner):
die Lieferung/Übergabe ist ein zwingendes Detail, solange darüber keine Einigkeit besteht ist der Vertrag noch nicht geschlossen.


Das ist schlicht falsch.


Man kann es milder formulieren, Stefan, aber die Kernaussage ist schon richtig, denn die Übergabe ist zum Vollzug eines Kaufvertragse aus sich selbst geschuldet (Einigung und Übergabe) und eine Lieferung kann vereinbart werden, muss aber nicht zwingendes Detail sein.
Denkbar und garnicht so unüblich - grade bei Kleinanzeigen - ist doch die Einigung über den Kaufpreis und erst im Nachhinein die Abstimmung ob Selbstabholung oder Versand und bei Versand dann noch zu welchen Konditionen.

Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich ist man aber zuvor schon einen Kaufvertrag eingegangen.


Den Eindruck habe ich aus dem Eingangspost auch, wobi sich Verkäufer und Käufer vermutlich keine Gedanken darüber gemacht haben wie ihr handeln zu bewerten ist.
Aber: es liegt am TS klarzustellen ob es sich um einen Kaufvertrag und eine abgebrochene Lieververeinbarung oder um einen Gesamtvertrag incl. Lieferung handelt. Bei letztgenanntem wäre keine Nachverhandlung erzwingbar.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ohne fundierte Begründung

Liefere doch selbst erst mal eine für Deine Aussage.

Aus Gesetz und Rechtsprechung ergibt sich nur, das es schlicht falsch ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14896 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Denkbar und garnicht so unüblich - grade bei Kleinanzeigen - ist doch die Einigung über den Kaufpreis und erst im Nachhinein die Abstimmung ob Selbstabholung oder Versand und bei Versand dann noch zu welchen Konditionen.
Natürlich - ich hatte es auch ähnlich geschrieben.
Dabei muss sich die Übergabe oder der Versand aber im verkehrsüblichen Rahmen bewegen (dann liegt u.U. stillschweigende Einigkeit vor).
In jedem Fall gehört auch der Zahlungweg und die Art der Übergabe zum Vertrag.

Beispiel: Wenn ich etwas per Kleinanzeige verkaufe und erst ganz am Ende einräume, dass mit Selbstabholung "in meinem Ferienhaus in der Provence" gemeint war, dann ist der Vertrag einfach nicht geschlossen worden.

Und ich habe auch nicht gesagt, dass es hier keinen Vertrag gibt, sondern nur, dass das sein kann (daher: "ich sehe hier nicht unbedingt einen Kaufvertrag").

Stefan


-- Editiert von reckoner am 22.12.2020 23:53

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Beispiel: Wenn ich etwas per Kleinanzeige verkaufe und erst ganz am Ende einräume, dass mit Selbstabholung "in meinem Ferienhaus in der Provence" gemeint war, dann ist der Vertrag einfach nicht geschlossen worden.

Auch das ist schlicht falsch, denn solcherlei geheime Vorbehalte fallen stehts dem zur Last der sie hat.
Der Verkäufer wird sich da also nicht darauf berufen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14896 Beiträge, 4561x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
denn solcherlei geheime Vorbehalte fallen stehts dem zur Last der sie hat.
Dann sag' doch mal wer hier das Geheimnis gemacht hat.
Der Verkäufer, weil es ja völlig normal ist, dass man sich bei Lieferung bezüglich der Fahrtkosten absichert. Oder der Käufer, weil die Zahlung bei Abholung üblich ist?

Stefan

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Dann sag' doch mal wer hier das Geheimnis gemacht hat.

Leider ist das Glaskugelamt noch etwas in Verzug bei meiner Zuteilung ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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