Hallo liebe Teilnehmer,
nehmen wir an Teilnehmer A hat für seinen Urlaub eine Möglichkeit des Parkens gefunden, ein öffentliches Parkhaus. Dieses bittet unterschiedliche Tagessätze an einem Automaten an. Der Teilnehmer A wählt einen 7 Tage Pass aus und erhält einen QR Code ausgedruckt, welcher jetzt freigeschaltet für Ein -und Ausfahrt ist.
Die ersten vier Tage beim Ein und Ausfahren keine Probleme. Am fünften Tag bei der Einfahrt; QR Code Störung, Aktivierung des Notrufknopfes, niemand geht hin, daher wird ein Ticket angefordert.
Beim Ausfahren kommt wieder Fehlermeldung, über Sprechknopf wird nach 5 Minuten endlich jemand erreicht. Dieser teilt mit, dass Kunde das Ticket bezahlen muss laut den AGB. Teilnehmer A zahlt und beschwert sich beim Anbieter.
Sind QR Codes auch Sachen nach BGB §90 und besteht hier nicht auch Sachmängelhaftung? Hat der Teilnehmer nicht generell aufgrund Schlechtleistung ein vorrangiges Recht auf Nacherfüllung/Nachbesserung? Gibt es gesetzliche Garantien auch bei QR Codes? Auf dem QR Code steht gültig bis 31.12.2021.
Im Voraus vielen Dank für Rückinfo.
Viele Grüße
KittyCat850
Kaufvertrag QR Code Rückfrage
7. Juli 2021
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Frage vom 7. Juli 2021 | 12:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag QR Code Rückfrage
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#1
Antwort vom 7. Juli 2021 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (102255 Beiträge, 37356x hilfreich)
ZitatGibt es gesetzliche Garantien auch bei QR Codes? :
Es gibt keine gesetzlichen Garantien.
Zitatbesteht hier nicht auch Sachmängelhaftung? :
Es dürfte sich wohl kaum um einen Kaufvertrag handeln, sondern um einen Dienstleistungsvertrag.
ZitatAktivierung des Notrufknopfes, niemand geht hin, :
Den hat man nicht gedrückt - wie könnte man da Gegenteil beweisen?
Warum hat man hier nicht so nachhaltig wie bei der Ausfahrt agiert?
#2
Antwort vom 7. Juli 2021 | 17:44
Von
Status: Lehrling (1081 Beiträge, 179x hilfreich)
Zitatzahlt und beschwert sich beim Anbieter. :
Was hat der denn gesagt?
Ob es da eine Störung gab oder Code fälschlicherweise (?) Nicht akzeptiert wurde lässt sich ja nachprüfen.
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#3
Antwort vom 8. Juli 2021 | 23:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
HALLO,
ist es jetzt ein Mietvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag?
#4
Antwort vom 9. Juli 2021 | 01:08
Von
Status: Unbeschreiblich (102255 Beiträge, 37356x hilfreich)
Zitatist es jetzt ein Mietvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag? :
Kommt auf den genauen Inhalt des Vertrages an.
#5
Antwort vom 10. Juli 2021 | 09:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich habe mich durch die AGB vom Parhhausberteiber gelesen. Ein Mietvertrag ist die Rechtsgrundlage. Auch das bei technischen und produktbezogenen Störungen an eine EMAIL Adresse geschrieben werden kann. Habe dort Beschwerde mit allen Belegen eingereicht.
Allerdings stand in den AGB auch was von Ausschluss des BGB 536 a????? Was bedeutet das wieder?
Gruss KittyCat
#6
Antwort vom 12. Juli 2021 | 00:32
Von
Status: Unbeschreiblich (102255 Beiträge, 37356x hilfreich)
ZitatWas bedeutet das wieder? :
Das man in dem Vertrag den § 536a BGB nicht anwenden möchte.
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