Kaufvertrag? SCHRIFTLICHE Bestätigung der Bestellung nennt falschen Preis

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
wian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag? SCHRIFTLICHE Bestätigung der Bestellung nennt falschen Preis

Hallo. Kann mir jemand in folgendem Fall helfen?
Ich bestelle telefonisch bei einem Händler eine Waschmaschine für 300 Euro. Er schickt mir eine SCHRIFTLICHE Bestätigung der Bestellung, in der ein Preis von 500 Euro angegeben wird. Nun habe ich die Angabe von 500 Euro überlesen und daher nicht weiter reagiert. Welchen Preis muss ich nun zahlen? Wie ist hier die rechtliche Grundlage?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Den Kaufvertrag widerrufen nach Fernabsatzrecht, SOFERN es ein auf Ferngeschäfte eingerichteter Händler war und nicht der E-Laden um die Ecke.

Im zweiteren Fall muss auch irgendwo die Annahme für die 300.- Euro herkommen wie Angebotsblatt o.ä.. Darauf kann man sich auch berufen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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