Kaufvertrag rückgängig zu machen?

25. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-719
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)
Kaufvertrag rückgängig zu machen?

wenn der Besitzer seine immobilie verkauft(in der gesamtsumme ist auch eine schenkung enthalten)und extra in den vertrag vom notar folgende Klausel setzten läßt:

"der verkäufer behält sich kein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag vor, so das er auch in einem streitfalle keine Rücktrittsmöglichkeit hat"

beinhaltet diese klausel auch die möglichkeit einer rückforderung der schenkung wegen groben undanks?§ 530 BGB ??

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-719
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo kater fredy,
was heißt die klausel darf darf unwirksam sein?
der verkäufer hat doch extra darum beim notar darum gebeten.hätte dann der notar nicht in den vertrag reinschreiben müssen das die klausel nicht für die schenkung gilt.
der käufer hat den vertrag nur unterschrieben weil die klausel im vertrag stand und er dachte der vertrag sei "wasserdicht"für ihn.
hat da der notar nicht versäumt den käufer darauf aufmerksam zu machen das der vertrag seites der schenkung immer anfechtbar ist?

die 2.te frage ist ja dann auch:sollte der vertrag rückgängig gemacht werden können vom verkäufer, was ist dann mit dem geld das der käufer in die immobilie investiert hat seit dem kauf?
ich meine Material,Arbeitskosten und wertsteigerung? soll das dann alles verloren sein und der verkäufer lacht sich kaputt weil aus einer bruchbude ein schmuckstück geworden ist?
das kann ja wohl auch nicht sein.

diese sachlage bildet doch den nährboden für betrüger.komisch ist auch das der verkäufer einen streit beginnt und die schenkung zurück will genau nachdem das gebäude fertig renoviert wurde??oder??

der verkäufer hat sogar vom käufer eine komplette balkonsanierung und vergrößerung kostenlos erhalten.(die baumaßnahme geschah auf flehen und jammern des verkäufers hin)

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#3
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Da es bei derartigen Verträgen kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt, kann der Notar dies auf Wunsch doch gern mit beurkunden.
Es wurde hier also faktisch gar nichts ausgeschlossen.

Eine Rückforderungsmöglichkeit wg. groben Undankes wird hiervon nicht berührt.

Dahingehende Belehrungen durch den Notar sind nicht erforderlich.

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#4
 Von 
guest123-719
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo cand.jur.Richter,

der verkäufer kann den käufer mit dieser klausel in sicherheit wiegen und der notar muss den käufer nicht darauf aufmerksam machen das der vertrag durch die enthaltene schenkung sehr wohl anfechtbar ist wenn ein grober undank vorliegt?
damit wäre ja betrügern tür und tor geöffnet!!
warum ist der notar nicht dazu verpflichtet derart wichtige dinge dem käufer mitzuteilen?mann kann doch vom käufer nicht erwarten das er ein jurist ist,oder sich zumindest genauestens mit den gesetzen auskennt.darum geht man doch zum notar weil er sich damit auskennt und einen beraten soll.

-- Editiert von pedroo am 26.04.2006 22:53:16

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#5
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Der Hannibal hat auch ein Vertrag die sogar auf Video aufgenomen



??



:)





-- Editiert von thosim am 26.04.2006 23:10:46

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#7
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-719
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

also hat der notar nun keine beratende aufgabe?er ist nicht dazu da den käufer auf eventuelle schlupflöcher und gefahren hinzuweisen?sondern kann den käufer ins offene messer laufen lassen.hier zählt dann wohl für den käufer "unwissenheit schütz vor schaden nicht"?
die 150.000 euro die in das haus investiert sind, sind dann noch für den gerissenen verkäufer als dankeschön!na wenn das so ist.verkaufe ich auch in zukunft häuser auf diese weise.

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#9
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-719
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo Bronko Kulitzschka,
sie bilden sich auch gerne eine meinung von hörensagen?ich lade sie gerne zur gerichtsverhandlung ein, damit sie sich ein richtiges bild der sachlage machen können.nur weil man alt ist sollte man nicht automatisch recht bekommen wenn man keins hat.leider hat es das gericht genauso voreilig entschieden wie sie.ohne die wahrheitsmäßigkeit der aussagen der dame überhaupt zu prüfen.

mfg.;)

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