Hallo allerseits,
am 20. 4. habe ich in einer Filiale von Kabel Deutschland neben einem Internet- und Telefonvertrag auch einen Vertrag über einen Kabelanschluss abgeschlossen. Über ein Widerrufsrecht hinsichtlich der Verträge an sich wurde ich nicht belehrt, lediglich wurde erwähnt, dass ich alle Zusatzoptionen binnen 4 Wochen wieder kündigen kann. Da ich mich schließlich doch gegen den Kabelanschluss entschieden habe, habe ich 10 Tage später ein Kündigungsschreieben bzgl. dieses Anschlusses an Kabel Deutschland geschickt und den mir bereits zugesandeten Reciver wieder zurückgeschickt. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben von KD, der Widerspruch sei ungültig, ein Widerspruchsrecht bestehe nur bei Haustür-, Internet- oder Telefonverträgen, nicht jedoch bei solchen, die im Handel geschlossen worden sind. Auch bei einem persönlchen Besuch der Filiale heute wurde ich wieder darauf verwiesen, dass solche Verträge unwiderruflich sind.
In den AGB's meines Vertrages finde ich hierzu keine Angaben. Gilt hier nicht das gesetzliche Widerrufsrecht aus § 355 BGB
?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank dafür!
Beste Grüße!
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-- Editiert CoraLöwe am 13.05.2013 20:17
Kein Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland?
13. Mai 2013
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2013 | 20:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Widerrufsrecht bei Kabel Deutschland?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2013 | 20:19
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 999x hilfreich)
Nein, hier gilt kein Widerrufsrecht, den Vertrag hast du jetzt 2 Jahre an der Backe.
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
#2
Antwort vom 14. Mai 2013 | 00:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Gilt hier nicht das gesetzliche Widerrufsrecht aus § 355 BGB ? <hr size=1 noshade>
Nein, das gilt nur bei den Fällen die in den §§ 312 ff BGB genannt sind.
Und da konnte ich nichts entdecken, das in Deiner Schilderung darauf hinweist.
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#3
Antwort vom 14. Mai 2013 | 06:54
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Ausnahme: Es gibt einen wichtigen Grund. Das ist aber dann kein Widerruf, sondern eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Beispiel wäre, dass der Anschluss gar nicht angeboten werden kann (Nicht-Erfüllung) oder so etwas.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#4
Antwort vom 14. Mai 2013 | 10:31
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo
quote:Wiso sollte man auch über etwas belehren, was es nicht gibt?
Über ein Widerrufsrecht hinsichtlich der Verträge an sich wurde ich nicht belehrt,
Leider denken immer wieder zu viele Leute, es besteht auch im Ladenheschäft ein solches Widerrufsrecht, evtl sollte der Gesetzgeber da mal langsam handeln und das Widerrufsrecht komplett streichen, wäre für den Handel auch viel fairer...
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