Hallo,
ich hätte eine dringende Frage. Leider konnte ich im Internet bis jetzt nichts Brauchbares zu meiner Angelegenheit finden.
Im Februar 2004 stand ein Herr vor unserer Haustür und stellte sich als Mitarbeiter einer Telekommunikationsbetreibers vor. Der Name der Firma ist ähnlich der Telekom (den Namen der Firma aus München möchte ich hier jedoch nicht öffentlich nennen). Dieser Herr sagte, er müsse unsere Telefonrechnung dringend überprüfen. Ich war leider nicht zu Hause, nur meine damalige Lebensgefährtin. Jedenfalls brachte er sie dazu einen Vertrag mit diesem Betreiber zu unterzeichnen. Dies war aber nicht in meinem Sinne, also stornierte ich diesen Vertrag schriftlich per Post. Für mich war die Sache erledigt. Ich telefonierte noch mit der Kundenbetreuung der Telekom um sicherzustellen, dass ich noch nicht umgestellt wurde. Von der Telekom wurde mir bei diesem Gespräch mitgeteilt, dass hierbei kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, da ich als Anschlussinhaber kein Einverständnis erteilt und auch nicht diesen Vertrag unterschrieben habe, die Unterschrift leistete meine damalige Lebensgefährtin. In dem Zeitraum von Februar bis Juli wurde ich zwei Mal auf diese Gesellschaft umgestellt. Schreiben von mir wurden ignoriert. Diese Umstellungen habe ich bei der Telekom rückgängig machen lassen. Jetzt bekam ich eine Rechnung von dieser Firma die ich zahlen soll. Meinen Widerruf habe sie angeblich nicht bekommen. Einen Beleg für das Einschreiben hab ich leider nicht mehr.
Ist hierbei nun ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen? Muss ich die Rechnung an diese Firma zahlen?
Gibt es hierbei Gesetzte oder Urteile, welche ich als Referenz angeben kann? Ich glaube nicht, dass sich die Firma damit einfach zufrieden gibt, wenn ichangebe, dass kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Für eine Hilfe wäre ich dankbar, da ich schnellstens diese Rechnung anfechten muss.
Beste Grüße – M.Döll
Kein rechtsgültiger Vertrag mit Telefongesellschaft?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Da Sie als Anschlußinhaber keinen Vertrag unterzeichnet haben, ist auch kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Also brauchen Sie auch nichts schreiben oder kündigen.
Alles ignorieren, auch Mahnungen von Anwälten oder Inkassobüros, nur und nur Einspruch einlegen, wenn vom Gericht Mahnbescheid kommt.
Grüße!
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Guten Tag Herr Döll,
durch einen Bekannten wurde ich soeben auf Ihr Posting in diesem Forum aufmerksam gemacht. Ich bin für die von Ihnen kritisierte Telefongesellschaft als Leiter des Rechnungswesens tätig (zumindest vermutlich, denn unser Name ist ähnlich der Telekom und wir haben unseren Geschäftssitz in München). Wir haben eine Reihe von selbständigen Mitarbeitern, die für unsere Gesellschaft Kunden werben. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist in höchstem Masse unseriös und entspricht in keinster Weise unserem Geschäftsgebahren. Ich möchte Sie herzlichst und dringend darum bitten, mich kurzfristig bis 09. August telefonisch zu kontaktieren (danach bin ich für eine Woche in Urlaub). Sie erreichen mich unter der Münchener Rufnummer unserer Gesellschaft. Bitte fragen Sie nach Herrn Hesterberg.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Herr Hesterberg,
leider war mein Anruf bei der betreffenden Telefongesellschaft (ansässig in der Tagetesstr. , München) erfolglos, man kennt Sie dort nicht. Demnach können Sie beruhigt sein, es handelt sich in meinem Fall so wie es aussieht nicht um Ihre Gesellschaft.
Ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen - M.Döll
Guten Tag Herr Döll,
vielen Dank für Ihr Feedback über dieses Forum. Ich bin sehr beruhigt, daß es sich nicht um unsere Gesellschaft handelt, wie ich an der von Ihnen angegebenen Adresse ersehen kann. Es hätte mich auch sehr verwundert, da unsere Mitarbeiter eine sehr gute Schulung durchlaufen - aber schwarze Schafe kann man leider nie ausschließen. Zu Ihrem Sachverhalt: So wie Sie ihn schildern ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, Sie können der ganzen Angelegenheit also ganz gelassen entgegensehen. Im Übrigen interessiert sich die Regulierungsbehörde sehr für solche Fälle.....
Mit freundlichen Grüßen
Und jetzt?
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