Kein schriftlicher Vertrag vorhanden

17. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
RungeZipperer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein schriftlicher Vertrag vorhanden

Hallo Forum,

meine Freundin hat für eine entfernte Bekannte ein komplettes Buch gesetzt mit allen erforderlichen Zeichnungen usw.. Nach mündlicher Absprache sollte sie pro Buch 1 € erhalten, insgesamt bei einer Auflage von 5000 Büchern eben 5000 €.
Bekommen hat sie nur 1000 €. Die Autorin reagiert nicht auf Briefe. Was kann man tun?
Meine Freundin ist im Buch namentlich genannt und es ist eindeutig, dass sie das Buch gesetzt hat. Kann die Autorin einfach behaupten, es seien nur 1000 € vereinbart gewesen oder ist es offensichlich, dass der Lohn dann zu gering wäre?

Danke.

RungeZipperer

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, das könnte sie behaupten.
Bei dieser Vereinbarung sollte man schon einen schriftlichen Vertrag machen.
Gruß


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Ihre Freundin hat tatsächlich schlechte Karten, sofern keine Zeugen vorhanden sind, die bestätigen können, dass die 5000 € vereinbart wurden.

In solchen Fällen sollte man immer einen schriftlichen Vertrag abschließen.

Viele Grüße,

barchetta

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ Pawel Pikowitzsch

Fragt sich nur wer bereit ist, eine solche unsichere Forderung zu übernehmen. Schließlich steht ja der Übernehmer dieser Forderung wieder vor dem gleichen Problem.

Viele Grüße,

barchetta

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

@Pawel Pikowitzsch
Wenn das so einfach wäre, dann kann sie ja auch gleich 10.000€ fordern ;)

So einfach ist das aber leider nicht.

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#7
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Unabhängig von der Frage, ob es sinnvoll ist, die vermeintliche Forderung abzutreten, sodann der Abtretende als Zeuge auftreten kann, stellt sich die Frage, welche Vergütung für Ihre Tätigkeit als `üblich´ anzusehen ist. Stellt 1 EURO pro Band die Unterkante dessen dar, was als `übliche´ Vergütung verlangt werden könnte? In einem zivilverfahren wären Sie, liebe Fragestellerin, darlegungs- und beweispflichtig. Ggf. wäre zu dieser Frage in einem gerichtlichen Verfahren ein Sachverständigengutachten einzuholen.

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#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Kann die Autorin einfach behaupten, es seien nur 1000 € vereinbart gewesen oder ist es offensichlich, dass der Lohn dann zu gering wäre?



Für den Fall, daß das nicht deutlich geworden sein sollte:

Fragen Sie doch bitte Ihre Bekannte, was als übliche Vergütung für deren Tätigkeit in Ansatz zu bringen wäre.




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#10
 Von 
RungeZipperer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Aussagen meiner Freundin handelt es sich bei einem Euro pro Buch um einen üblichen Satz.

Kann mir vielleicht noch einmal jemand den Vorgang des Abtretens der Forderung in wenigen Worten erklären? Ich bin da nicht so bewandert.

Vielen Dank.

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#11
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

-Pawel-: Das ist Theorie und unwirksam, es ändert nichts an der fehlenden Beweiskraft, jeder Vorsitzende wird diesen Trick verwerfen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#12
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
RungeZipperer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

>Wie hoch war denn die >Auflage? Üblicherweise >erfolgt ja die Entlohnung >des Buchsetzers wohl nicht >nach Auflage, sondern nach >Arbeitsaufwand.

Auflage 5000. Im ürbrigen geht es nicht nur um das Setzen, sondern auch um alle Zeichnungen im Buch, die von meiner Freundin gemalt wurden.

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