Hallo Forum,
meine Freundin hat für eine entfernte Bekannte ein komplettes Buch gesetzt mit allen erforderlichen Zeichnungen usw.. Nach mündlicher Absprache sollte sie pro Buch 1 € erhalten, insgesamt bei einer Auflage von 5000 Büchern eben 5000 €.
Bekommen hat sie nur 1000 €. Die Autorin reagiert nicht auf Briefe. Was kann man tun?
Meine Freundin ist im Buch namentlich genannt und es ist eindeutig, dass sie das Buch gesetzt hat. Kann die Autorin einfach behaupten, es seien nur 1000 € vereinbart gewesen oder ist es offensichlich, dass der Lohn dann zu gering wäre?
Danke.
RungeZipperer
Kein schriftlicher Vertrag vorhanden
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ja, das könnte sie behaupten.
Bei dieser Vereinbarung sollte man schon einen schriftlichen Vertrag machen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Ihre Freundin hat tatsächlich schlechte Karten, sofern keine Zeugen vorhanden sind, die bestätigen können, dass die 5000 € vereinbart wurden.
In solchen Fällen sollte man immer einen schriftlichen Vertrag abschließen.
Viele Grüße,
barchetta
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
@ Pawel Pikowitzsch
Fragt sich nur wer bereit ist, eine solche unsichere Forderung zu übernehmen. Schließlich steht ja der Übernehmer dieser Forderung wieder vor dem gleichen Problem.
Viele Grüße,
barchetta
--- editiert vom Admin
@Pawel Pikowitzsch
Wenn das so einfach wäre, dann kann sie ja auch gleich 10.000€ fordern
So einfach ist das aber leider nicht.
Unabhängig von der Frage, ob es sinnvoll ist, die vermeintliche Forderung abzutreten, sodann der Abtretende als Zeuge auftreten kann, stellt sich die Frage, welche Vergütung für Ihre Tätigkeit als `üblich´ anzusehen ist. Stellt 1 EURO pro Band die Unterkante dessen dar, was als `übliche´ Vergütung verlangt werden könnte? In einem zivilverfahren wären Sie, liebe Fragestellerin, darlegungs- und beweispflichtig. Ggf. wäre zu dieser Frage in einem gerichtlichen Verfahren ein Sachverständigengutachten einzuholen.
--- editiert vom Admin
quote:
Kann die Autorin einfach behaupten, es seien nur 1000 € vereinbart gewesen oder ist es offensichlich, dass der Lohn dann zu gering wäre?
Für den Fall, daß das nicht deutlich geworden sein sollte:
Fragen Sie doch bitte Ihre Bekannte, was als übliche Vergütung für deren Tätigkeit in Ansatz zu bringen wäre.
Nach Aussagen meiner Freundin handelt es sich bei einem Euro pro Buch um einen üblichen Satz.
Kann mir vielleicht noch einmal jemand den Vorgang des Abtretens der Forderung in wenigen Worten erklären? Ich bin da nicht so bewandert.
Vielen Dank.
-Pawel-: Das ist Theorie und unwirksam, es ändert nichts an der fehlenden Beweiskraft, jeder Vorsitzende wird diesen Trick verwerfen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
--- editiert vom Admin
>Wie hoch war denn die >Auflage? Üblicherweise >erfolgt ja die Entlohnung >des Buchsetzers wohl nicht >nach Auflage, sondern nach >Arbeitsaufwand.
Auflage 5000. Im ürbrigen geht es nicht nur um das Setzen, sondern auch um alle Zeichnungen im Buch, die von meiner Freundin gemalt wurden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten