Keine Leistung Telekomunikation Wiederruf

29. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)
Keine Leistung Telekomunikation Wiederruf

Erstmal vorab weiß ich nicht ob ich hier Namen nennen darf von betreffenden Vertragspartnern. Nachlesen fällt mir schwer da ich eben zZ nur mit dem Handy Zugang zum Internet haben,sorry dafür! Deshalb alles anonym:

Bereits Ende März habe ich meinen Telefon und Internetanschluss in Auftrag gegeben. Schon damals immer wieder Probleme, sodass ich Ende Juni dann endlich einen Anschluss hatte!

Seitdem 25.07. habe ich weder Telefon noch Internet. Mein Anbieter vermittelte einen Technikertermin für den 28.07. sodass ich mir Urlaub nahm. Niemand erschien,die Leitung blieb Tot. Heute, am 29.07. will man mir einen neuen Technikertermin anbieten, den ich nicht wahrnehmen kann bis Mitte August, da ich beruflich eingespannt bin.

Kann ich den Vertrag wegen nichterbrachter Leistung des Anbieters widerrufen oder MUSS ich erneut Möglichkeit bieten "nachzubessern"?

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28 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Universelle Vorgehensweise: Den Anbieter nachweisbar "in Verzug setzen und letzte Nachbesserung fordern. Dumm nur, wenn man selbst nicht kann/will. Keine gute Beziehung zu willigen Nachbarinnen?
Daher bleibt dir also nur einen Termin zwischen 15.8. - 25.8. anzubieten und bei Nichterfolg anschließend den Vertrag wg. Nichterfüllung aufzulösen.

quote:
sodass ich Ende Juni dann endlich einen Anschluss hatte!
Also lief der Anschluss zeitweise? Probleme am Router und nach der Telefonsteckdose ausgeschlossen? Druck machen ist nur dann angemessen, wenn man sicher ist nicht selbst (mit-)schuldig zu sein.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Keine Sorge, selbstverschulden ist selbstverständlich ausgeschlossen, eine DSL Synchronität besteht komischerweise (DSL Lampe leuchtet)... auch vom Service wurde mir schon mehrfach bestätigt, dass da eine "Verschaltung" vorliegt die nur vom Techniker behoben werden könne... wenn er nur käme!
Ich habe nun nochmal Rücksprachen gehalten und kann kommenden Samstag vor Ort sein.
Verstehe ich nun richtig, dass ich am besten morgen per Fax und gleich mit per Einschreiben eine Frist setze, mir den Technikertermin für Samstag geben lasse und dann abwarte, dass die Frist "hoffentlich" abläuft ohne Besserung?
Dann kann ich fristlos Kündigen?

Vielen dank!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Keine gute Beziehung zu willigen Nachbarinnen?

Damit die Zeit ohne Internet nicht so lagweilig wird?
:devil:



quote:
und dann abwarte, dass die Frist "hoffentlich" abläuft ohne Besserung?

Du willst also eher keinen funktionierenden Anschluss, sondern vorzeitig aus dem Vertrag raus?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein! In erster Linie möchte ich natürlich einen funktionierenden Anschluss! Aufgrund der Entwicklung der letzten Monate muss ich allerdings davon ausgehen,dass ein funktionierender Anschluss bei diesem Anbieter nicht unbedingt von Dauer sein muss. Mein Anschluss lief tadellos einen Monat, erst dann trat das Problem auf! Wie lang funktioniert der Anschluss,wenn er denn überhaupt funktioniert?
Ich habe alternativ einen Kabelanschluss, den ich für Telefon und Inet nutzen könnte und gleichzeitig 1und1 keine Probleme bereiten kann (Stichwort Portierung). Diese Alternative ziehe ich mitlerweile ernsthaft in Betracht, nicht mehr und nicht weniger. Der Entsschluss nach Mindestvertagslaufzeit zu kündigen steht ohnehin! Letztendlich will ich schnellmöglich eine Leitung. 2 brauche ich nicht, und da ich sie bei meinem jetzigen anbieter nicht bekomme ....


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Jetzt muss man erst einmal Nachbesserung zulassen.
Auch ein Kunde hat Mitwirkungspflichten, hingegen hat der Vertragspartner auch die terminlichen Verpflichtungen des Privatkunden zu berücksichtigen.


Das setzen einer Frist ist sinnlos wenn man dann absehbar keine Zeit hat. Dann wäre sie wirkungslos und unbeachtlich.

Sie sollte also so ausreichend sein, das man 2-3 Terminmöglichkeiten vorgibt.



Wenn der Anschluss dann nach den Terminen funktioniert, entfallen weitere Möglichkeiten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Alles klar!
Die Möglichkeiten werden ich geben, eine ist bereits verstrichen (28.07.), die zweite ist wie genannt nun der 04.08. Eine dritte wird es in der der 14tägigen Frist geben können (Urlaubsbeginn).
Ich hoffe ja selber, gar nicht so weit gehen zu müssen. Nur ist untätig warten bei dem Anbieter auch nicht unbedingt erfolgsversprechend. Ich zweifel nicht dran, eine Leitung zu bekommen. Nur gern hät ich sie eben schnellstmöglich ;) der anbieter ist mir dabei herzlich egal. Werd ich also meinen anbieter schneller los als er mir eine leitung stellen kann, ist das eben so.
Vielen dank für eure hilfe, ich hoffe auf ein gutes ende.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei allem Ärger gegen den Anbieter sollte man immer im Auge behalten, das die Teletappies im wahrsten Sinne des Wortes die Drähte ziehen. Wenn die bei einer anderen Schaltung die Leitung falsch umgehängt haben - Pech, aber nicht unbedingt Schuld des Providers. Der ist hier nur so unlustig Störungen zu bearbeiten, da das wieder Geld kosten könnte.
Und der Ärger bei vorzeitigen Vertragsaufhebungen ist immens.

quote:
Keine gute Beziehung zu willigen Nachbarinnen?
Ich dachte dabei eher an meist ältere und freundliche Damen, die dem Techniker zwecks Endkontrolle die Tür öffnen könnten. :engel:
Solche Störungen liegen meist in der VSt, dann vielleicht an der Hausverteilerglocke im Keller und daher muß der Techniker eigentlich gar nicht in die Wohnung. Kann nur sinnvoll sein um eine Endkontrolle zu machen.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Mir ist das alles klar, dem Service lt. deren Auskunft zumindest auch, zumindest hab ich bereits mind. 10 mal darauf hingewiesen, dass mein Hausanschluss IM Haus ist!
Schon bei meinem ersten Schaltungstermin (da hat mich die Telekom übrigens auch noch persönlich angeschrieben) musste ich nicht zu Hause sein, da wurde lt. Service damals auch nur irgendwas in einem Verteilerhaus umgeschaltet -> es lief bis zum 25.07.
Der Techniker am 28.07. war dann lt. Service wieder in besagtem Verteilerhaus und hat keinen Fehler feststellen können.
Versteht mich nicht falsch, aber mehr als mehrfach darauf hinweisen, dass es vielleicht ja auch an meinem Hausanschluss, welcher bei mir im Keller liegt, liegen könnte, kann ich ja nicht. Wenn die beauftragten Techniker das einfach entweder gar nicht erst erreicht, die es nicht wissen oder die einfach keine Notwendigkeit sehen zu mir raus zu fahren, bleibt mir als EndNUTZER ja am Ende nichts übrig...

Zu den willigen Nachbarinnen: durchaus vorhanden, aber so "willig", dass die sich nicht ohne Pflegeperson bewegen können, also somit in diesem Fall zumindest keine wirkliche Hilfe :D

BTT: Ich glaub das ganze geht mitlerweile zu weit, ich wollte hier keineswegs ein Serviceboard draus werden lassen. Meine Rechtsfragen sind soweit beantwortet - erstmal - :D

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Und auf gehts zu Runde 2:
Der besagte Techniker war heute tatsächlich hier! Er lief fleißig von Wohnung zu Keller zum Hausverteiler und zurück, schließlich stand tatsächlich eine Leitung und er war schneller wieder weg als ich kucken konnte.
Soweit, so gut.
Recht schnell fiel mir dann auf, dass ich eine Bandbreite von 350kbit/s zur Verfügung habe und in unregelmäßigen Abständen immer mal wieder rausfliege (Bandbreite im Vertrag: bis zu 6Mbit/s.
Serviceanruf ergab: "Da liegt wohl immernoch eine Verschaltung vor, ein Bericht liegt mir aber noch nicht vor. Da muss nochmal einer rauskommen!"

Lange Rede, kurzer Sinn:
Hat meine Frist weiterhin bestand, oder muss ich den Vertragspartner erneut in Verzug setzen, weil sich die Art der Nichterfüllung geändert hat? (hier konkret: mir liegt nun eine Leitung vor, allerdings bei etwa 5% meiner vertraglichen Bandbreite. Im Verzugs-Schreiben beziehe ich mich auf meine "DSL-6000Doppelflat" und die Erfüllung der dazugehörigen Vertragsinhalte, explizit allerdings auf das Vorhandensein gar keiner Leitung)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Hat meine Frist weiterhin bestand,

Nein, die Leitung stehtjanun wieder.



quote:
oder muss ich den Vertragspartner erneut in Verzug setzen, weil sich die Art der Nichterfüllung geändert hat?

Ob das unregelmäßige rausfliegen eine Nichterfüllung darstellt ist fraglich.

Ich würde auf jeden Fall ein detailliertes Protokoll führen wann das auftritt. Bei häufigem auftreten wäre es alsolut möglich.

Ist eine sofortige Einwahl nach den rausfliegen wieder möglich?
Welche Zusicherung der ununterbrochenen Verbindung wurde in den vertraglichen Vereinbarungen festgeschrieben?





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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Ob das unregelmäßige rausfliegen eine Nichterfüllung darstellt ist fraglich.
Da bin ich etwas anderer Auffassung. Bei VoIP bedeutet es auch Telefonunterbrechung. Das ist unzumutbar. Daher würde ich dies in den Vordergrund stellen bei einer weiteren Reklamation. Jetzt sollten 10 Tage auch reichen. Und aus Laiensicht kann man immer vereinfacht argumentieren "es läuft immer noch nicht".

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Bei VoIP bedeutet es auch Telefonunterbrechung. Das ist unzumutbar.

Warum sollten bei VOIP höhere Masstäbe gelten als beim normalen Telefon?

Ein paar Sekunden alle paar Tage würden wohl anders bewertet wie täglich oder sogar mehrmals am Tag.


Daher auch die Frage wie oft und wie lange. Und der Tipp mit dem Protokoll.





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-- Editiert Harry van Sell am 05.08.2012 02:05

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Mir vergeht langsam wirklich der Spaß... Mittwoch Geburtstag und werd dann wohl nichtmal erreichbar sein meine Fre***
Super, das heißt, ich darf nun wieder nen Schreiben losschicken um "die" in Verzug zu setzen.
Wenn mir innerhalb der Frist dann wieder jemand die Leitung komplett trennt, geht das ganze wieder von vorn los? Das kanns doch nicht sein... :-/

Was verstehst du unter "sofortiger Wiedereinwahl"?
Also eine normale Einwahl geht deutlich schneller, ich resette ja auch nicht zum ersten mal ne fritzbox... 3-4Min bin ich MIND. vom Netz. Zwischendurch hats aber auch schon 40Min gedauert. Die Bandbreite ist dabei dann auch jedesmal unterschiedlich (180kbit/s - 2,7Mbit). Insgesamt kann mans mit "unregelmäßig" ganz gut beschreiben.



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edit: achso, und länger als 2 Stunden war ich auf gar keinen Fall bisher am Netz.

-- Editiert ZeeD am 05.08.2012 02:10

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Warum sollten bei VOIP höhere Masstäbe gelten als beim normalen Telefon?
Gelten ja auch nicht. Nur bei konservativem Analog-oder ISDN-Anschluß fällt mit dem parallelen DSL oft nur ein Kommunikationsstrang aus. Man hat dann oft immer noch bei Internetausfall Telefon. Mein Nachbar hatte mal ISDN-Ausfall und Internet war noch voll da. Bei VoiP gibt es keine redundante Leistungsart - es fallen immer Telefon UND Internet aus. Die Zumutbarkeit von Telefonunterbrechungen ist geringer als beim Surfen! Und 40Min. lange Aussetzer sind übel.

@Zeed: wurde Fritzelbox vom Provider geliefert? Anderen Router getestet, nur um einen Vergleich zu haben?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja, das Ding ist vom sogenannten Provider.
Und nein, anderen Router hab ich noch nicht getestet. Sah da bisher kein Bedarf da das Teil ja bis zum 25.7. einwandfrei lief.
Irgendwann am Anfang kam die Frage auf, ob ich aus meinen Vertrag will oder eine funktionierende Leitung. Mitlerweile will ich definitiv lieber aus dem Vertrag...


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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Bei Analog- oder ISDN-Anschluß wird aber normalerweise auch keine 100% verfügbarkeit zugesichert.



quote:
Und 40Min. lange Aussetzer sind übel.

Ja, da stimme ich dir zu.
Kann aber tatsächlich noch im vertraglichen Rahmen sein.

Eine 99% Verfügbarkeit im Jahresmittel bedeutet der Dienst darf nicht mehr als 87,6 Stunden Ausfallzeit haben.

Fraglich wäre, welche Verfügbarkeitsrate im den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt wurde.



quote:
Mitlerweile will ich definitiv lieber aus dem Vertrag...

Unbedingt Detailprotokoll führen.



Zitat:
Und nein, anderen Router hab ich noch nicht getestet.

Falls du die Möglichkeit hast, mache es.





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-- Editiert Harry van Sell am 05.08.2012 02:44

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Was genau soll ich nun protokolieren und wie?
Reichen mir die Anzeigen der Fritzbox?
05.08.12 11:40:52 Internetverbindung wurde getrennt.
05.08.12 09:02:00 Internetverbindung wurde getrennt.
05.08.12 08:49:57 Internetverbindung wurde getrennt.
05.08.12 02:41:55 Internetverbindung wurde getrennt.
(Würds ganz angenehm machen, denn DAS kann ich sporadisch immer mal wieder aus der Fritzbox rauskopieren OHNE großen Aufwand)

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Grundsätzlich wäre das geeignet.

Zusätzlich sollte man noch notieren wie einen das jeweils persönlich beeinträchtigt hat (z. B. Abbruch einer Formulareingabe, dadurch nochmals 10 Minuten Neueigabe notwendig).

Je besser die Munition, desto besser für dich.





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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es sieht nach einer saumiesen Leitung aus. Könnte theoretisch aber auch am Router liegen oder auch nur dessen Einstellungen. Die AVM-Geräte sind erst ab 72xx richtig stabil einstellbar geworden. Ein Vergleichsgerät wäre sinnvoll um Probleme am Router und Verkabelung nach der TAE auszuschliessen. Notfalls Reset des Routers, neu einrichten nach POR und max. Stabilitätseinstellungen.
Fritz-Log sollte reichen um die Ausfälle zu dokumentieren. Poste doch mal interessehalber die Dämpfungswerte und SNR.

Bei den Ausfallzeiten spielt nach einschlägiger SLA-Betrachtung auch die Anzahl der Ereignisse eine Rolle. 90 Stunden Ausfallzeit in 10 Ereignissen(geplante Wartungen) sind eher zu verkraften als 90 Ausfälle/Woche für 5 Minuten. Das ist auch der Aspekt der Zumutbarkeit und hier kapieren die Richter eher die Qual eines unterbrochenen Telefonates als eines hakeligen Streams.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Also erstmal... ich hab ne Fritzbox 7330 SL, Firmware ist aktuell.

Empfangsrichtung Senderichtung
DSLAM-Datenrate Max. kbit/s 6784 640
DSLAM-Datenrate Min. kbit/s 128 128
Leitungskapazität kbit/s 652 (DIESER WERT SPRINGT ALLE 1-2 SEK ZWISCHEN 4000 und 150!!!) 152
Aktuelle Datenrate kbit/s 382 152

Latenz 8 ms 8 ms
Trägertausch (Bitswap) an an
Nahtlose Ratenadaption aus aus
Impulsstörungsschutz (INP) 2.0 2.0
Stromsparmodus L2 NA - -

Störabstandsmarge dB 5 6
Leitungsdämpfung dB 39 26
Leistungsreduzierung dB 0 0
Trägersatz B43 B43


Sekunden mit Behebbare Fehler (FEC) Nicht behebbare Fehler (CRC)
Fehlern (ES) vielen
Fehlern (SES) pro
Minute letzte
15 Minuten pro
Minute letzte
15 Minuten
FRITZ!Box 648 219 11518 287484 103 2782
Vermittlungsstelle 0 0 0.02 0 0 0

Keine Ahnung, was ihr da redet, ich kenn keine der oben stehenden Abkürzungen ;)

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-- Editiert ZeeD am 05.08.2012 13:20

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

zu "SNR" hab ich noch folgendes gefunden... hoffe das war gemeint:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=d2f00c-1344168327.jpg

wobei man auch hier sagen muss, dass das ganze unregelmäßig ist. Der "linke Bereich" bricht immer wieder ein...

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Danke! Speicher dir mal ein paar Bilder vom Spektrum wie oben als Beleg in mehrstündigen Abständen. Der Anschluß ist schrottig und keinen Cent wert.
Die Argumentation "Anschluß ist unbrauchbar für Surfen und Telefonieren" reicht an der Stelle eigentlich aus. Damit würden dir die RA unter Frag-einen-Anwalt bereits die fristlose Kündigung zur genannten Frist zugestehen. Ich persönlich neige hier zu einem Fax am Mo. an Provider mit Hinweis auf den nicht signifikant verbesserten Zustand und Nachfrist bis Freitag. Am Freitag dann Einschreiben mit fristloser Kündigung absenden.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Mein großes Problem ist eben, dass ich nicht Rechtsschutz-Versichert bin! Sonst wäre das ja alles "halb so wild".
Ok, Spektrum dokumentiere ich dann auch mal noch ein wenig...
Zum Verständnis: Du sprichst erst von einer fristlosen Kündigung zur genannten Frist. Das wäre in meinem Fall der 16.08. (ich war bei der Frist sogar noch großzügig!) Dann rätst du, eine "neue" Nachfrist zu setzen, allerdings nur noch bis Fr. 10.08. Das kommt auch tatsächlich für mich in Frage, da meine Nachfrist ja ursprunglich bis zum 16.08. "läuft" ?! Will echt gern aus dem sch* Vertrag, fürchte aber eben, dass das ohne ein Schreiben mit passendem RA-Briefkopf schwierig wird :-/

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ok, dann kann man den Termin leider nicht vorziehen. Hatte ich nicht im Kopf das Datum. Faustregel sind in der Tat 14 Tage, evtl. kürzer bei schlimmer Vorgeschichte. RA sehen das teilweise als zu großzügig. So bist Du mit entsprechenden Belege auf der absolut sicheren Seite.
Du solltest allerdings den Vertragspartner auf die erfolglose Störungsbeseitigung hinweisen, denn Telekom meldete sicher "alles ok". Wenn das nachweisbar per Mail oder Kundencenter geht, sollte das auch reichen.

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Also telefonisch darauf hingewiesen hab ich ja bereits. Glaub online gibts da im Kundenbereich auch noch die Möglichkeit sowas zu melden, werd ich dann mal morgen noch nachholen, zwecks Nachweis.
Was die Telekom gemeldet hat erfahr ich dann auch morgen erst, weil der Techniker angeblich am Samstag nichts mehr eingetragen hatte (an der Stelle muss man sagen, dass er evtl tatsächlich im Glauben war alles richtig gemacht zu haben; die Leitung war "da"). Daraufhin wird man mir dann einen neuen Technikertermin geben für den 7.8. oder 9.8. (anders kann ich nicht). Was dabei rauskommt, werd ich dann sehen, aber so wie ihr das hier schildert, häng ich ja an ner komplett falschen Leitung, sodass ich als Laie mal davon ausgehe, dass es entweder echt mal "Arbeit" bedeuten würde, das Problem zu lösen, oder .... nunja :D

Sollte nach dem nächsten Technikertermin keine deutliche Besserung eintreten, werd ich wohl innerhalb meiner Frist noch einen Termin ermöglichen müssen (dann wohl um den 13. - 14.8.)

Eine andere Frage: Als ich heute mal nachhören wollte, ob im Laufe des gestrigen Tages evtl noch ein Bericht vom Techniker "reinkam" sagte man mir, dass die Verteilerstelle an der ich hänge wohl 1,7km entfernt ist. Man sagte mir auch, dass Aufgrund dessen wohl technisch nur maximal 4,7Mbit möglich wären, er verstünde das aber auch alles nicht so genau in meinem Fall und redete sich dann etwas raus.
Nun weiß ich ja, dass technisch definitiv eine "volle" 6000 Leitung möglich ist. Im Zeitraum 25.6. - 25.7. hatte ich schließlich eine genau solche - als Kunde des selben Providers wohlgemerkt! Ich ahne, dass ich - im Optimalfall - nach dem nächsten Technikertermin die besagten 4,7Mbit zur Verfügung stehen habe. Ändert sich dadurch meine Position hinsichtlich vertraglich geregelter "bis zu 6Mbit"? Oder könnte ich dann weiterhin darauf bestehen die Vertragsinhalte zu erfüllen (und somit dann trotzdem zum 16.8. fristlos kündigen)?


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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

wenn stabile 4,7 MBit anstehen, dann bekommt man mit optimierten Routereinstellungen auch 6 MB hin und die Leistung ist erfüllt. Bei 1,7 Km ist meist viel mehr drin. Hängt aber von Carrier, Vst, Leitungsquerschnitt etc. ab.

Für die weitere Störungsbeseitigung muß zu >80% nur ein fehlerfreies Adernpaar bis zum Haus gefunden werden, sofern eines frei ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ZeeD
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

So... vorab, ich bin auf 180, so langsam machens meine Nerven echt nicht mehr mit, jeden Tag dieser schei* Verein...
Mein Telefonat mit dem "technischen Support" hat folgendes ergeben:
Die Telekom (bzw ist bei denen immer von Telefonica die Rede) meldete natürlich "alles ok" :D
Mein Provider selbst gab grade telefonisch zu verstehen, dass auch dort "alles ok" sei und man sich die Unterbrechungen und Bandbreite schlichtweg nicht erklären könne und deshalb einen neuen Termin mit mir machen würde - am Mittwoch - leider meinem Geburtstag. Nachdem ich mich da kurz drüber aufregte und einen Termin am Dienstag forderte, gab man nur zu verstehen, dass man das verstehen kann, aber nicht möglich ist.
Daraufhin hab ich dann die durchaus freundliche Dame mal auf Sonderkündigungsrecht angesprochen, weil ich ursprünglich mal an meinem Geburtstag erreichbar sein wollte und es sicherlich auch nicht die beste Werbung sei, wenn keiner bei mir durchkommt und dann auf Handy nachfragt, was mit meiner Leitung los ist...
Nachdem sie sich angeblich erkundigen wollte (Warteschleife) sagte sie mir aber, dass ich da überhaupt kein Recht drauf hätte, da sich der Status von - keine Leitung - ja geändert habe... nur zur Sicherheit... Sie hat Unrecht? Es bleibt doch dabei, dass ich am 16.8. (meine gesetzte Nachfrist) meinen Vertrag fristlos kündigen kann, sofern ich bis dahin keine Leitung habe, die annähernd dem Vertrag entspricht????
Und dann kam sie noch damit um die Ecke, dass sie jetzt vermutet, ich habe nur eine 1-adrige-Leitung (sagt mir gar nix)... daran würds liegen, und da muss natürlich der Techniker kucken... nunja, sind nun bei Donnerstag verblieben -.-

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-- Editiert ZeeD am 06.08.2012 16:51

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Keep cool!
Telefonica ist einer der Carrier(=Internetlieferant) für 1-1 und Telekom ist der Leitungsinhaber bis ins Haus. 1-1 hat absolut keine eigene Infrastruktur und bedient sich nur Hilfstruppen und sahnt ab.

Mit der Suche unter Frag-einen-Anwalt wirst Du bestätigende Fälle finden. Also sieht es für den Kündigungswunsch gut aus. Stelle Dich aber auf Gegenwehr ein!

Good Luck!

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