Keine Lieferung

19. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
wale
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Lieferung

Bevor ich zu einem Anwalt gehe wollte ich auf diesem Wege erfahren ob ich im Recht bin.
Vor ca. 3 Monaten habe ich einen Kühlschrank gekauft. Man hat mir eine Lieferung in ca. 2 Wochen versprochen. Als ich nach einem Monat immer noch auf die gekaufte Ware wartete, habe ich persönlich im Geschäft angefrag und man hat mir versichert dass der Kühlschrank bis ende der Woche geliefert wird. Aber es geschah nichts. Nach weiteren zwei Wochen bin ich noch einmal dort gewesen: man war zu mir sehr freundlich, nur geliefert hat man nicht. Vor zwei Wochen habe ich einen Brief geschrieben, in dem ich klar erklärt habe, dass ich auf die Erfüllung des Vertrages bestehe und keinswegs zurücktretten möchte (vergleichbeare Ware kostet bei der Konkurrenz das doppelte).
Heute, nach fast drei Monaten, muss ich immer noch lauwarmes Bier trinken...

Was für Rechte habe ich?
Hat es einen Sinn einem Anwalt aufzusuchen?

Ich bitte um eine schnelle Antwort.

-- Editiert von wale am 19.10.2007 16:41:40

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tialda
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde (schriftlich per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erfüllung ( am besten 14 Tage) setzen. Dann gibt es nachher keine Nachweisprobleme. Nach ablauf der frist kannst du vom vertrag zurücktreten und dir bei der Konkurrenz dasselbe Gerät kaufen. Der (erste) Verkäufer muss dir dann die Differenz ersetzen.

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#2
 Von 
wale
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Schnelle Antwort.
Ab wann sollte ich einen Rechtsbeistand beantragen? Ist es ratsam die Friest selbst zu setzten und dann, bei nichterfüllung zu Anwalt gehen oder sofort eine Rechtsberatung in anspruch nehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wieso Rechtsbeistand beantragen? Einen Anwalt müssen Sie selber beauftragen und auch selber zahlen (außer, Sie sind rechtsschutzversichert).

Diesen Vorgang müsste man allerdings auch ganz ohne Anwalt hinbekommen. Eine Fristsetzung ist nicht schwer zu formulieren, sie muss nur deutlich sein. Auch der Rücktritt ist zwar schwieriger als die Fristsetzung, aber im Grunde auch ohne Anwalt machbar.

Wenn es Ihnen zu schwer fällt, sollten Sie erst für den Rücktritt und die Schadensersatzforderung einen Anwalt nehmen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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