Klausel Fitnessstudio Vertrag

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)
Klausel Fitnessstudio Vertrag

Ist eine derartige Klausel in einem Fitnessstudio Vertrag zulässig ?

"Gerät das Mitglied länger als 2 Monate in Zahlungsverzug, wird mit sofortiger Wirkung der für die restliche Vertragslaufzeit zu zahlende Betrag fällig."

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

.

-- Editiert von thosim am 08.08.2006 17:15:55

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#2
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Soweit ich weis ist diese Klausel nicht gültig, der Betreiber kann immer nur dei Summe einfordern, die der Kunde im Verzug ist.

siehe hier :

http://www.ra-kotz.de/fitness1.htm

Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 09.08.2006 08:46:27

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#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Vorfälligkeitsklauseln in Fitnessverträgen scheitern bisweilen daran, daß bei zweimaligem Verzug auch bei langen Vertragslaufzeiten, z.B. zwei Jahre, der Restbetrag für die gesamte Laufzeit sofort fällig wird.

Deshalb: wie lang ist die vereinbarte Vertragslaufzeit?

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#6
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

1 Jahr

Laut LG Frankfurt, stellt diese Klausel im Ergebnis eine Vertragsstrafenklausel dar und somit ein Verstoß gegen § 309 Nr. 6 BGB .

LG Frankfurt 2/13 O 21/85

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