Ist eine derartige Klausel in einem Fitnessstudio Vertrag zulässig ?
"Gerät das Mitglied länger als 2 Monate in Zahlungsverzug, wird mit sofortiger Wirkung der für die restliche Vertragslaufzeit zu zahlende Betrag fällig."
Klausel Fitnessstudio Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



.
-- Editiert von thosim am 08.08.2006 17:15:55
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Soweit ich weis ist diese Klausel nicht gültig, der Betreiber kann immer nur dei Summe einfordern, die der Kunde im Verzug ist.
siehe hier :
http://www.ra-kotz.de/fitness1.htm
Gruß
Michael
-- Editiert von michael32 am 09.08.2006 08:46:27
--- editiert vom Admin
Vorfälligkeitsklauseln in Fitnessverträgen scheitern bisweilen daran, daß bei zweimaligem Verzug auch bei langen Vertragslaufzeiten, z.B. zwei Jahre, der Restbetrag für die gesamte Laufzeit sofort fällig wird.
Deshalb: wie lang ist die vereinbarte Vertragslaufzeit?
1 Jahr
Laut LG Frankfurt, stellt diese Klausel im Ergebnis eine Vertragsstrafenklausel dar und somit ein Verstoß gegen § 309 Nr. 6 BGB
.
LG Frankfurt 2/13 O 21/85
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten