Klausel bzgl. Erbregelung im Kaufvertrag gültig ?

26. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
kaetzle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel bzgl. Erbregelung im Kaufvertrag gültig ?

Hallo zusammen,

ich habe hier einen schwierigen Fall:

Zwei Personen haben einst gemeinsam eine Immobilie erworben (einer zu 3/4, der andere nur zu 1/4) und dabei im notariellen Kaufvertrag folgendes festgelegt:

1. Die Aufhebung der Gemeinschaft wird für immer ausgeschlossen

2. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung:

a) Jedem Miteigentümer wird schuldrechtlich untersagt, seinen Miteigentumsanteil ohne Zustimmung des anderen zu veräußern und/oder zu belasten.

b) Sollte ein Miteigentümer gegen dieses Veräußerungs- oder Belastungsverbot verstoßen, so ist er verpflichtet, den Miteigentumsanteil unentgeltlich an den anderen zu übereignen.

Die Übertragung hat lastenfrei zu erfolgen. Die Miteigentümer erteilen sich hiermit jeweils gegenseitig unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Vollmacht, für sie bei Vorliegen einer der o.g. Voraussetzungen sämtliche Rechtshandlungen vorzunehmen, Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen, die mit der Übertragung des jeweiligen Miteigentumsaanteils auf den jeweils anderen Miteigentümer zusammenhängen, soweit Stellvertretung gesetzlich zulässig ist.

c) Sollte ein Miteigentümer versterben, gilt vorstehendes (lit. b) entsprechend.

d) Zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung der vorstehend genannten Miteigentumsanteile bestellt Herr ... zugunsten des Herrn ... an seinem Miteigentumsanteil und Herr ... zugunsten des Herrn ... an seinem Miteigentumsanteil eine Vormerkung gem. § 883 BGB .

Ist diese Klausel bzgl. der unentgeltlichen Übereignung nach dem Todesfall rechtswirksam formuliert worden ?

Der Miteigentümer mit dem größeren Anteil würde gerne aus diesem Vertrag, speziell der darin enthaltenen Erbregelung, herauskommen, der andere Miteigentümer stimmt dem aber nicht zu...


-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Wenn das unrechtmässig wäre, hätte der Notar es so nicht beurkunden dürfen. Einen ausweg in einem Laiendsikussionszirkel zu suchen wird wenig erfolg bringen.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@OFentsch

quote:
Wenn das unrechtmässig wäre, hätte der Notar es so nicht beurkunden dürfen.
Das würde ich mal stark bezweifeln. Notare beurkunden gern auch mal "Blödsinn". Selbst schon alles erlebt. Als ich den Thread gelesen habe, da sträubten sich mir die Nackenhaare.
Gerade bei Erwerb von Grundeigentum innerhalb der Familie sollte der Vertrag so gestaltet werden, als wenn zwei völlig fremde Personen dieses Grundstück erwerben würden.
Oftmals ist es so, dass aus solchen Konstrukten Streit entsteht oder die familiären Bande sind nicht mehr so wie zu Zeiten des Erwerbs. Dann ist es immer schwer, dass er Eine oder der Andere sich aus diesem Vertrag befriedigen kann.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kaetzle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann der Miteigentümer eigentlich den Grundbucheintrag anfechten ?
Auch wenn dieser fast zehn Jahre zurückliegt, kann der Miteigentümer beweisen, dass bereits zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung ein schweres Zerwürfnis zwischen beiden Miteigentümern bestanden hatte....



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Selbst wenn es zum Zeitpunkt des Vertrages ein Zerwürfnis unter den Parteien gegeben hätte - es wurde sicherlich keiner Partei "die Pistole auf die Brust gesetzt" nach dem Motto "Nun unterschreib' mal schön". Das ist die Crux an solchen Verträgen innerhalb der Familie (wie schon oben geschildert) - oftmals wird innerhalb der Familie nicht so eine Sorgfalt walten gelassen, wie zwischen zwei völlig fremden Parteien. Auch wenn ich dir gerne eine andere Antwort geben würde: Du wirst diesen Vertrag nicht (bzw. sehr sehr schwer) anfechten können. Selbst wenn du argumentieren würdest, dass mit der Formulierung etwas ganz anderes eigentlich vereinbart werden sollte - das zu beweisen ist fast unmöglich.

-----------------
"Scientia potentia est."

-- Editiert Was weiss ich? am 03.03.2012 11:06

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen