Nach mehrfachen schlechten Erfahrungen mit Insolvenz eines IT-Projektvermittlers und der darauf folgenden -Vertragsbedingten- Unsicherheiten bezüglich Kundenschutz etc. möchte ich mich bei meinen nächsten IT Projekt mit ZXY absichern.
Wäre folgende Klausel sinnvoll und rechtlich gültig:
10.1 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ZXY, sowie ein Zahlungsverzug von ZXY von mehr als 30 Tagen, berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags sowie allen laufenden Projekteinzelverträgen.
-- Editier von Hypernaut am 07.07.2017 17:32
Klausel gültig?
7. Juli 2017
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Frage vom 7. Juli 2017 | 17:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel gültig?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2017 | 21:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
#2
Antwort vom 7. Juli 2017 | 22:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist bisher ein sehr übersichtlicher Vertrag, es gibt keine weiteren Klauseln mit der gleichen Thematik. Es geht auch nicht um eine Überprüfung, sondern eher um eine Formulierungshilfe.
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