Klausel gültig?

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hypernaut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausel gültig?

Nach mehrfachen schlechten Erfahrungen mit Insolvenz eines IT-Projektvermittlers und der darauf folgenden -Vertragsbedingten- Unsicherheiten bezüglich Kundenschutz etc. möchte ich mich bei meinen nächsten IT Projekt mit ZXY absichern.
Wäre folgende Klausel sinnvoll und rechtlich gültig:

10.1 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ZXY, sowie ein Zahlungsverzug von ZXY von mehr als 30 Tagen, berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags sowie allen laufenden Projekteinzelverträgen.




-- Editier von Hypernaut am 07.07.2017 17:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Hypernaut):
Wäre folgende Klausel sinnvoll und rechtlich gültig:



Man sollte nicht einzelne Fragmente prüfen, sondern den ganzen Vertrag.
Und ein paar EUR in einen Fachanwalt invsetieren der das dann macht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hypernaut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist bisher ein sehr übersichtlicher Vertrag, es gibt keine weiteren Klauseln mit der gleichen Thematik. Es geht auch nicht um eine Überprüfung, sondern eher um eine Formulierungshilfe.

0x Hilfreiche Antwort

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