Guten Tag,
Ich möchte etwas formulieren, das den Empfänger sagt - "wenn er nicht innerhalb dieser Zeit antwortet, dann stimmt er meinen Bedingungen zu."
Kann man das in einem Privaten-Schreiben in etwa so formulieren:
"Wenn Sie mir nicht innerhalb der nächsten Tage (Datum) antworten... Dann stimmen Sie meiner Ansicht im vollem Umfang zu und verzichten auf xyz und jegliche weitere Korrespondenz wird überflüssig."
Ist sowas Rechtsgültig und hätte vor Gericht auch bestand?
Vielen Dank im Voraus!
Klausel mit einer Frist in ein Schreiben - Rechtsgültigkeit
24. August 2022
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2022 | 15:23
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 3x hilfreich)
Klausel mit einer Frist in ein Schreiben - Rechtsgültigkeit
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. August 2022 | 15:44
Von
Status: Lehrling (1719 Beiträge, 376x hilfreich)
ZitatKann man das in einem Privaten-Schreiben in etwa so formulieren: :
sicher, wird nur keinen interessieren.
Schweigen ist im allgemeinen eben gerade keine Zustimmung.
Etwas anderes gilt unter Kaufleuten hinsichtlich des kaufmännischen Bestätigungsschreibens.
#2
Antwort vom 24. August 2022 | 16:09
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatSchweigen ist im allgemeinen eben gerade keine Zustimmung. :
Wenn man doch aber explizit darauf hinweist, das ein 'schweigen' als Zustimmung angesehen wird?
Da könnte der Empfänger doch auch einfach kurz Antworten: "Nö dem Stimme ich nicht zu."
Die Befürchtung die ich habe, ist nämlich das der Empfänger auf mein Schreiben nicht reagieren wird. Sich dann aber irgendwann wieder meldet und sagt : "bla bla bla ich fordere aber immer noch dies und das".
Kann ich damit dann nicht sagen, Rechtskräftig : "Du hast auf mein Schreiben dann und dann nicht reagiert - also hast du den Bedingungen damit Zugestimmt."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. August 2022 | 17:45
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Nein, kannst du nicht.
Dazu musst du ein entsprechend rechtskräftiges Urteil erwirken.
#4
Antwort vom 24. August 2022 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatWenn man doch aber explizit darauf hinweist, das ein 'schweigen' als Zustimmung angesehen wird? :
Auch dann ist Schweigen keine Zustimmung.
#5
Antwort vom 24. August 2022 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatIst sowas Rechtsgültig und hätte vor Gericht auch bestand? :
Kommt auf den Kontext an - in der Regel nicht.
ZitatKann ich damit dann nicht sagen, Rechtskräftig : "Du hast auf mein Schreiben dann und dann nicht reagiert - also hast du den Bedingungen damit Zugestimmt." :
Sicher kann man das, aber es bleibt bei
Zitatwird nur keinen interessieren. :
ZitatWenn man doch aber explizit darauf hinweist, das ein 'schweigen' als Zustimmung angesehen wird? :
Wenn es ihn nicht interessiert, hat man wohl ein Problem ...
ZitatDa könnte der Empfänger doch auch einfach kurz Antworten: "Nö dem Stimme ich nicht zu." :
Er könnte ... solange er aber nicht muss ist es schlicht egal wie er seien Zeit verbringt.
#6
Antwort vom 25. August 2022 | 13:52
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatWenn man doch aber explizit darauf hinweist, das ein 'schweigen' als Zustimmung angesehen wird? :
Ich schreibe dir 300 Briefe am Tag, daß du mir dein ganzes Vermögen übereignest, wenn du nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widersprichst.
Möchtest du mir nun all dein Geld geben oder doch lieber 10 Jahre lang jeden Tag 300 Widersprüche schreiben?
#7
Antwort vom 25. August 2022 | 16:51
Von
Status: Student (2294 Beiträge, 360x hilfreich)
ZitatIch schreibe dir 300 Briefe am Tag, daß du mir dein ganzes Vermögen übereignest, wenn du nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widersprichst. :
Ist nie einer angekommen...nur leere Umschläge...beweise mal das Gegenteil
(ist übrigens auch mit ein Grund, warum das Ansinnen des TE so in der Form gar nicht möglich ist)
#8
Antwort vom 25. August 2022 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatIst nie einer angekommen...nur leere Umschläge...beweise mal das Gegenteil :
Kein Problem, denn BigiBigiBigi würde - genau wie ich - das ganze per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
#9
Antwort vom 26. August 2022 | 12:42
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatKein Problem, denn BigiBigiBigi würde - genau wie ich - das ganze per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. :
Du kennst mich zu gut, Harry.
#10
Antwort vom 31. August 2022 | 15:15
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat(ist übrigens auch mit ein Grund, warum das Ansinnen des TE so in der Form gar nicht möglich ist) :
Ignoriere ich einen Mahnbescheid, dann wird dieser nach der Frist "Rechtskräftig". Nur weil das von Amtswegen kommt, hat das dann mehr Rechtsbefugnis? Ich mein.. ein Mahnbescheid wird vom Amt einfach ungeprüft an den Adressaten versendet, egal ob dieser annähernd gerechtfertigt ist oder unberechtigt.
ZitatIch schreibe dir 300 Briefe am Tag, daß du mir dein ganzes Vermögen übereignest, wenn du nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widersprichst. :
Übertreib halt. Wo ist da die Vergleichbarkeit.. Da würde es überhaupt keine Kausalität geben.
Danke für den Spam.
-- Editiert von User am 31. August 2022 15:16
#11
Antwort vom 31. August 2022 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
ZitatNur weil das von Amtswegen kommt, hat das dann mehr Rechtsbefugnis? :
Ein Papier kann keine "Rechtsbefugnis" haben, aber es kann Rechtskraft entwickeln.
Und ja, rechtkräftige gerichtliche Entscheidungen pflegen die Eigenschaft zu haben, das sie auch dann durchsetzbar sind, wenn die Beteiligten dem nicht zugestimmt haben, auch wenn es den Beteiligten so gar nicht gefällt.
Und jetzt?
Schon
266.944
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
15 Antworten