Hallo,
folgende vorformulierte Klausel befindet sich am Ende eines Mietvertrages:
>>Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages ungültig sein, behalten die anderen ihre Gültigkeit. Eine Ersatzbestimmung zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolges in den gesetzlichen Grenzen gilt als vereinbart.<<
Ist die Klausel wirksam?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Klausel wirksam?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

In AGB sind salvatorische Klauseln meist schon wegen ihrer Unklarheit unwirksam. (Wobei es bis auf Ausnahmefälle eigentlich immer so ist, daß Satz 1 gilt, d.h. daß ein Vertrag auch dann wirksam bleibt, wenn sich eine Klausel als unwirksam herausstellt.)
Besten Dank! Mir ging es auch um besonders um die Wirksamkeit des zweiten Satzes.
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Wie gesagt, unwirksam, da überhaupt nicht klar ist, was für eine Bestimmung dann jeweils gelten sollte.
Fiktives Beispiel:
Eine Klausel lautet: 'Nach 1 Jahr schenkt der M dem VM 1000 EUR'. Diese wäre unwirksam, weil ein Schenkungsversprechen der notariellen Beglaubigung bedarf.
Sollte nun eine Klausel als vereinbart gelten 'Nach 1 Jahr zahlt der M dem VM 1000 EUR'? Oder wäre das wieder ein Schenkungsversprechen? Oder wäre der M verpflichtet (und wenn ja, wie?), dem VM anderweitig 1000 EUR zukommen zu lassen?
Etc.
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