Kleingarten - Rücktritt Kaufvertrag

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
FreeFall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingarten - Rücktritt Kaufvertrag

Hallo,

ich hab`s mal hier reingesetzt, weil ich nicht wusste wohin damit.

Im Mai haben wir uns einen Kleingarten gekauft. Der Kaufvertrag wurde direkt mit dem vorhergehenden Pächter geschlossen. Über den Kaufpreis wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen.

Wir haben auch den Pachtvertrag unterschrieben und kommen mit allen dort gut aus.

Zwischenzeitlich wurde mit dem Vorpächter mündlich vereinbart, den Kaufpreis zu mindern (erste Rate sollte im Juli gezahlt werden), da durch ihn versehentlich die Gartenmöbel mitgenommen wurden, obwohl die im Garten verbleiben sollten. Alles kein Problem soweit.

Nun hatten wir einen Sturmschaden an der Laube (im Dach ist ein Loch durch einen herabfallenden Ast). Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet und wir sollten einen Kostenvoranschlag einholen. Dies haben wir getan und dann wurde noch ein Gutachter durch die Versicherung selber geschickt.
Heraus kam, dass das Dach total morsch ist (nicht durch den Schaden, sondern weil wohl ein Vorschaden nicht behoben wurde und weil es sehr laienhaft gedeckt wurde) und komplett neu gemacht werden müsste. Die Versicherung zahlt nur den Teil, was ja auch ok wäre.

Nun haben wir mit dem Vorpächter nochmals Kontakt aufgenommen und ihm die ganze Sache mitgeteilt. Eigentlich wollten wir lediglich fragen, ob wir die Raten vielleicht herabsetzen können, da das Dach so um die 3000 Euro kosten würde! Aber er lies uns nicht ausreden, dachte wohl, wir wollen ihm Vorwürfe machen und er reagierte äußerst ärgerlich. Nun will er vom Vertrag zurücktreten und am Montag bekommen wir Post von seinem Anwalt (hat er uns tel. mitgeteilt)

Zwischenzeitlich hatten wir versucht, ihm per mail nochmal alles zu erklären. Keine Reaktion.

Tja, nun ist halt die Frage, wie sich die ganze Sache verhält. Denn seit Mai sind wir in dem Garten und haben dort jede Menge gearbeitet und auch schon Geld investiert. Ein Gewächshaus gekauft usw....

Kann er den Garten einfach zurückverlangen? Tut mir leid, dass es so lang geworden ist, aber wir sind ratlos :(

Viele Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FreeFall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

kann keiner was dazu schreiben? :(

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die Angelegenheit ist doch relativ einfach: Ihr müsst die vereinbarten Raten zahlen. Wert des Hauses u.s.w. hättet Ihr vorher begutachten müssen. Also zahlt die Raten.

Ob ein Rücktrittsrecht seitens des Ex-Pächters besteht, das ergibt sich aus dem Vertrag, den ihr mit ihm abgeschlossen habt, evtl. auch aus der Satzung des Kleingärtnervereins.

wirdwerden

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Handelt es sich um einen KGVerein, dann kündigt der Parzelleninhaber beim Verein.
Der übernehmende neue Pächter unterschreibt seine Mitgliedschaft beim Verein.

Bei einer Kündigung wird der Wert der Parzelle geschätzt, dieser Schätzpreis ist vom Übernehmenden an den alten Pächter zu zahlen.

Bei einer Schätzung unterschreiben verschiedene Personen die Richtigkeit (ggf. haben die Schätzer nicht richtig hingeschaut?).

Darüber hinaus gehende Absprachen (z.B. Gartenmöbel) sind ein privater Vertrag, der für das Vertragsverhältnis zum Verein keine Rolle spielt (und auch eine freiwillige Sache sind). Zahlungen aus Schätzungen mit privater Kaufverträgen zu vermischen ist in sich unklug und auch nicht sinnvoll.

Wie hoch ist denn der Wert der Laube in der Schätzung?

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#4
 Von 
FreeFall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Laube ist lt. Protokoll 3000 Euro wert. Das Dach neu decken kostet nochmal 3000 Euro.

Bisher hat sich nichts getan, leider :(

Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Die Laube ist lt. Protokoll 3000 Euro wert.

Da wäre die entscheidende Frage ob mit oder ohne Dachschaden?

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
FreeFall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Gutachten steht nichts von Gewährleistung und auch nichts von dem morschen Dach.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Im Gutachten steht nichts von Gewährleistung

Dies findet sich auch eher im Kaufvertrag.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
FreeFall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so, nein, im Kaufvertrag steht nichts von Gewährleistung.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>im Kaufvertrag steht nichts von Gewährleistung. <hr size=1 noshade>


Dann ist sie auch nicht ausgeschlossen.

Der VK kann nicht zurücktreten, solange ihr absprachegemäss die Raten bezahlt habt.

Ihr könntet das aber vertraglich vereinbaren, wenn euch die Aufwendungen/Schäden erstattet werden, kann eine Option sein.

Sonst gilt: Es liegt ein Sachmangel vor, Gutachten habt ihr.

Eure Rechte ergeben sich aus §§ 437 ff. BGB , zunächst seid ihr auf die Nachbesserung verwiesen. D.h. VK schriftlich mit angemessener Frist (3-4 Wochen ?) auffordern, den Schaden zu beheben, alternativ die Kosten zu übernehmen. Versicherungszahlung müsst ihr euch anrechnen lassen.

Gerät er damit in Verzug, habt ihr verschiedene Möglichkeiten. Schadensersatz, d.h. selber reparieren, Vk in Regress nehmen.

Oder den Rücktritt erklären. Der VK muss dann alle bezifferbaren, nachweisbaren Aufwendungen erstatten, kann aber eine Nutzungsentschädigung gegenrechnen.

Bei einem Gericht sollte das alles nicht landen. Da Gutachter eingeschaltet werden müssten, wird das ein teurer Prozess.

Also: Einigt euch.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Wer sagt denn, dass das Dach in dem Urzustand nicht in die Begutachtung eingegangen ist?

wirdwerden

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#11
 Von 
FreeFall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, einigen ist leicht gesagt, er möchte scheinbar nicht. Haben jetzt 2 mal per Einschreiben hin und hergeschrieben.

Mal schauen, was nun letztendlich dabei rauskommt.

Das das Dach nicht wie neu ist, das ist ja klar, nur hatte er beim Gespräch halt gesagt, das Dach sei in Ordnung und angeblich sogar vor ca. 2 Jahren gedeckt worden. Unter den Umständen hätten wir den Garten ja niemals gekauft, zumindest nicht unter den Bedingungen.



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#13
 Von 
FreeFall
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre denn der vertragsgemäße Zustand? Zu beweisen, das das Dach von Grund auf falsch gedeckt wurde und deswegen total hinüber ist, sollte kein Problem sein. Ein Gutachter war ja da und hat dies bestätigt.

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