Knebelvertrag

25. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
MarionFS
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)
Knebelvertrag

Hallo,
ich hätte eine Frage zu einem Fitnessstudio-Vertrag. Ich meine gehört zu haben, dass es keine Knebelverträge mehr gibt. Wie ist das, wenn man persönlich einen Vertrag im Fitnessstudio abschließt, empfohlen wird auf 2 Jahre, könnte man den dann vorher auch schon kündigen? (evtl. aus gesundh. Gründen)?
Vielen Dank für's lesen :-)
M. Gesierich

-- Editiert von Moderator topic am 28. November 2022 10:54

-- Thema wurde verschoben am 28. November 2022 10:54

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von MarionFS):
ich hätte eine Frage zu einem Fitnessstudio-Vertrag.
Wann hast du den Vertrag abgeschlossen?
Zitat (von MarionFS):
empfohlen wird auf 2 Jahre,
Hast du die Empfehlung angenommen?

Manche Verträge kann man außerordentlich kündigen. Was steht dazu in deinem Vertrag?

Ansonsten nicht ganz neu, aber gültig für Verbraucher:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/faire-verbrauchervertraege-1829172

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarionFS
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du die Empfehlung angenommen?

Also das betrifft nicht mich, sondern eine Bekannte. Sie ist psychisch schwer krank und dachte, dass ihr ein Fitness-Studio gut tut. Sie ging zum Tag der offenen Tür am 15.10.22, hat einen Vertrag für 2 Jahre unterschrieben, weil der billiger war (ich kann nur den Kopf schütteln). Beim ersten Training kam schon die Panikattacke und sie musste gehen. Jetzt traut sie sich nicht mehr. Das Fitness-Studio bietet ihr an, den Vertrag bis 31.12 ruhen zu lassen und aber Mitte Dezember nochmal zu reden ob es geht oder nicht und dann ggf. noch Kündigung....
Sie traut aber dem Fitnessstudio nicht und möchte gleich aus dem Vertrag raus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von MarionFS):
Sie ging zum Tag der offenen Tür am 15.10.22, hat einen Vertrag für 2 Jahre unterschrieben, weil der billiger war (ich kann nur den Kopf schütteln).
Das heißt, es wurde auch ein Vertrag über ein Jahr oder weniger angeboten, der aber teurer war. Damit ist das Angebot des 2-Jahres-Vertrag rechtlich in Ordnung und für Deine Bekannte bindend.
Zitat (von MarionFS):
Das Fitness-Studio bietet ihr an, den Vertrag bis 31.12 ruhen zu lassen und aber Mitte Dezember nochmal zu reden ob es geht oder nicht und dann ggf. noch Kündigung....
Sehr kulantes Angebot des Studios.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarionFS
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Sehr kulantes Angebot des Studios.

Meine Rede!! Aber sie bat mich, hier zu recherchieren. OK, Thread closed.
Danke schön!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124051 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von MarionFS):
Ich meine gehört zu haben, dass es keine Knebelverträge mehr gibt.

Da hat man falsches gehört.


Im übrigen, wenn man im Verein ist, gelten ganz andere Regeln als bei normalen Verbraucherverträgen. Denn da gilt dann das Vereinsrecht, man ist auch nicht "Kunde" sondern "Mitglied".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.168 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen