Hallo,
ich mach es mal kurz:
Ich hatte ein Konto, das habe ich falsch benutzt also wurde es gekündigt.
Das ganze ging zum Inkasso bzw. zum Obergerichtsvollzieher. Der Schrieb mir am 02.06.2016 das ich 560,22 € bis zum 15.06.2016 zu überweisen habe.
Das habe ich am 07.06.2016. Nun schreibt der "Vogel" - Sorry der ist ja mal so was von Respektlos und Frech am Telefon gewesen -.- dass ich nochmal 41,34€ bis zum 27.06.2016 zu zahlen habe.
Angeblich kommt er wegen einer Restforderung von 36,54€ nebst seiner kosten von 4,80€ auf den Betrag. Bei der Summe von 560,22€ waren seine "kosten" ja auch schon mal mit ganzen 44,05€ enthalten.
Ganz unten steht außerdem mit einem Textmarker in Grün unterstrichen:
Zitat:Der Gläubiger macht noch Kosten der Zwangsvollstreckung gem. §788 ZPO geltend.
Das ist zulässig.
Genau so steht es da. Ich habe gerade innerhalb seiner Bürozeiten angerufen:
Zitat:Na watt haben se denn?
Ich fragte, ob er das Aktenzeichen braucht.
Er sagte nur "Ne, nun sagen se schon, watt haben se denn?
Also sagte ich ihm, dass ich ein zweites Schreiben erhalten habe und ich das nicht ganz verstehe.
Er sagte dann nur "Na ik hab ihn doch watt drunter geschrieben. Müssen se mal lesen. Ich hab jetzt auch keine Zeit. Müsste Akte rausholen. Kommen se vorbei, rufen sie nochmal in 30 Minuten an.
Aber in einer Art und weise...als wäre ich dummes Vieh und minderwertig. So ein Arsch....
1. Nur weil er ein Arsch ist, werde ich wohl keine Beschwerde einreichen können oder? :D
2. Ist es wirklich zulässig, dass man Kosten Geltend macht und danach einfach nochmal Geld verlangt und da auch direkt zu dem Gerichtsvollzieher rennt?
Wäre dankbar, wenn jemand was dazu sagen könnte.