Kosmetik-Dienstleistung mit Problemen

8. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)
Kosmetik-Dienstleistung mit Problemen

Hallo,

gesetz dem Fall, eine mobile Kosmetikerin vereinbart mündlich mit mehreren Kunden eine Behandlung (z. B. eine dauerhafte Haar-Entfernung), die stets in Form von Hausbesuchen durch die Kosmetikerin durchgeführt sowie diese so lange fortgesetzt werden soll, bis der zugesicherte Erfolg eingetreten ist.

Nach einigen Monaten der Hausbesuche fordert die Kosmetikerin ihre Kunden auf, für die Behandlung ins inzwischen neu eröffnete Studio (ca. 30-40 km entfernt) von ihr zu kommen und sagt die vereinbarten Hausbesuche gänzlich ab. Wer nicht komme, werde nicht weiter behandelt. Auslagenerstattung wird abgelehnt.

Was meint ihr dazu, kann die Kosmetikerin auf eigene Faust die Vereinbarung abändern bzw. nicht mehr tätig werden?

Wie bereits geschrieben, vereinbart war eine Behandlung zu Hause bei den Kunden (Damen treffen sich zu Gruppen zusammen) bis die Behandlung erfolgreich beendet ist.

Noch ein Hinweis: Es sollte hier ein Werkvertrag vorliegen und kein Dienstleistungsvertrag.

Danke

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Verträge können von beiden Seiten gekündigt werden. Das ist hier offenbar passiert, wenn auch nicht formvollendet. Zwingen kann man die Dame wohl auch nicht.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)

Danke für die Antwort. Wie wäre es in so einem Fall mit den bereits gezahlten Geldern? Diese liegen jeweils zwischen 800 - 1200 Euro (Mal mindestens 12 Damen). Wären diese durch die Kosmetikerin zurück zu gewähren, da vertragswidrig das "Werk nicht vollendet" ist?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Vielleicht versteh ich das Problem auch nicht so richtig - aber wenn ich 100x beim Friseur war und die Haare wachsen immer noch, dann kann ich nicht das Honarar für geleistete Arbeit zurückfordern.
Einen Werkvertrag mit garantiertem Erfolg am Körper kann es so auch nicht geben. Vergleichbar mit med. Behandlungen.
Oder sind die Damen als Kunstwerk zu verstehen?

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen