Hallo,
gesetz dem Fall, eine mobile Kosmetikerin vereinbart mündlich mit mehreren Kunden eine Behandlung (z. B. eine dauerhafte Haar-Entfernung), die stets in Form von Hausbesuchen durch die Kosmetikerin durchgeführt sowie diese so lange fortgesetzt werden soll, bis der zugesicherte Erfolg eingetreten ist.
Nach einigen Monaten der Hausbesuche fordert die Kosmetikerin ihre Kunden auf, für die Behandlung ins inzwischen neu eröffnete Studio (ca. 30-40 km entfernt) von ihr zu kommen und sagt die vereinbarten Hausbesuche gänzlich ab. Wer nicht komme, werde nicht weiter behandelt. Auslagenerstattung wird abgelehnt.
Was meint ihr dazu, kann die Kosmetikerin auf eigene Faust die Vereinbarung abändern bzw. nicht mehr tätig werden?
Wie bereits geschrieben, vereinbart war eine Behandlung zu Hause bei den Kunden (Damen treffen sich zu Gruppen zusammen) bis die Behandlung erfolgreich beendet ist.
Noch ein Hinweis: Es sollte hier ein Werkvertrag vorliegen und kein Dienstleistungsvertrag.
Danke
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Kosmetik-Dienstleistung mit Problemen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Verträge können von beiden Seiten gekündigt werden. Das ist hier offenbar passiert, wenn auch nicht formvollendet. Zwingen kann man die Dame wohl auch nicht.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Danke für die Antwort. Wie wäre es in so einem Fall mit den bereits gezahlten Geldern? Diese liegen jeweils zwischen 800 - 1200 Euro (Mal mindestens 12 Damen). Wären diese durch die Kosmetikerin zurück zu gewähren, da vertragswidrig das "Werk nicht vollendet" ist?
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Vielleicht versteh ich das Problem auch nicht so richtig - aber wenn ich 100x beim Friseur war und die Haare wachsen immer noch, dann kann ich nicht das Honarar für geleistete Arbeit zurückfordern.
Einen Werkvertrag mit garantiertem Erfolg am Körper kann es so auch nicht geben. Vergleichbar mit med. Behandlungen.
Oder sind die Damen als Kunstwerk zu verstehen?
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