Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte in der oben aufgeführter Angelegenheit um Meinungen bzw. um Rat.
Zu meiner Person ich bin volljährig und vom Beruf Soldat, somit besitze ich einen Krankenversicherung und muss die entstandenen Kosten selbst tragen.
Ich war zur Erstberatung bei einem Kieferorthopäden, nach zwei Monaten wurde mir eine Rechnung
zugesendet, mit der Aufforderung die Beratung zu bezahlen. Ich war der Ansicht, dass das Beratungsgespräch kostenfrei ist, da nichts anderes ausgemacht wurde bzw. vereinbart wurde.
Muss ich auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen werden?
Mit freundlichen Grüßen
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Kosten Erstberatung Kieferorthopäde
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
§ 3
Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung
Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht besteht, können nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abge-schlossen werden muss.
(2) Der Ausschluss aus der vertragsärztlichen Versorgung gilt insbesondere für folgende Leistungen:
die Behandlung von Zahnkrankheiten, die in der Regel durch Zahnärzte erfolgt, mit Ausnahme
2.1 der Behandlung von Mund- und Kieferkrankheiten durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie,
Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern
5. die ärztliche Versorgung von Personen, die aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften über die Gewährung von Heilfürsorge einen Anspruch auf unentgeltliche ärztliche Versorgung haben, ärztliche Untersuchungen zur Durch-führung der allgemeinen Wehrpflicht sowie Untersuchungen zur Vorbereitung von Personalentscheidungen und betriebs- und fürsorgeärztliche Untersu-chungen, die von öffentlich-rechtlichen Kostenträgern veranlasst werden.
§ 18
Zuzahlungspflichten der Versicherten und
Vergütungsanspruch gegen Versicherte
(8) Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern
2. wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich ver-langt, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und dieses dem Vertragsarzt schriftlich bestätigt,
3. wenn für Leistungen, die nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind, vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und dieser auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde.
Ich dachte das sagt aus, dass ich auf die Kosten hingewiesen werden muss?!
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