Kosten alter DSL-Vertrag nach Umzug und trotz neuem DSL-Vertrag an neuer Anschrift

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Zenger4
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten alter DSL-Vertrag nach Umzug und trotz neuem DSL-Vertrag an neuer Anschrift

Hallo,
wie verhielte es sich, wenn man vor ca. 2 Jahren einen DSL-Vertrag schriftlich gekündigt hat und seit ebenso langer Zeit einen neuen DSL-Vertrag vom selben Anbieter an der neuer Anschrift hat.

Nun erhält man eine Rechnung über ca. 240 € und soll diese begleichen. Zusätzlich soll dieser Vertrag noch mehr als 10 Monate laufen.

Leider kann ich mir nicht erklären, warum der Anbieter nun rückwirkend und für die Zukunft seine Gebühren haben will, wobei dieser Vertrag schriftlich (nicht als Einschreiben) damals gekündigt wurde mit der Angabe des Umzuges und Neubestellung eines anderen Anschlusses an neuem Wohnort.
Eine Abmeldung am alten Wohnort liegt vor.

Weiß hier jemand Bescheid.
Viele Grüße
Zenger4

edit: Noch ein weiterer Hinweis. Wenn ich mich online bei dem alten Vertrag einlogge, sind über 1 Jahr alle Rechnungen auf 0,00€ gelaufen, sodass ich dachte, dass meine Kündigung wohl somit angenommen wurde. Erst seit Mai diesen Jahres wurden dort wieder Beträge erhoben, welche zum Teil rückwirkend für Monate zuvor berechnet wurden, wo eigentlich einen 0,00€ Rechnung ausgestellt wurde. Also alles sehr verwirrend.

-- Editiert von Zenger4 am 18.09.2019 17:29

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Hätte der alte Anbieter die Leistung am neuen Wohnort erbringen können?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Tut er ja sogar, Harry.

Was sagt denn der Kundenservice dazu? Warum das so läuft, kann ein Forum vermutlich auch nicht erahnen :engel:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zenger4
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hätte der alte Anbieter die Leistung am neuen Wohnort erbringen können?

Am neuen Ort gab es kein Kabel. Das alte Produkt war ein VF Kabelanschluss. Aber alles vom selben Anbieter.
Deshalb wurde vom selben Anbieter dann ein DSL Produkt gewählt auf den selben Nutzer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

In der neuen Wohnung gibt es einen neuen Vertrag.
In der alten Wohnung gibt es den alten Vertrag.

Man hat also 2 Verträge am laufen, die Kündigung vom alten Vertrag ist nicht angekommen / war nicht korrekt / nicht wirksam.

Somit natürlich auch 2x zu bezahlen.


Ist halt Voodofone-Logik ...



Wie genau könnte man denn die Kündigung nachweisen?
Hat man die merkwürdigen Rechnungen gesichert?
Hat man innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt die fehlerhaften Rechnungen reklamiert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zenger4
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie genau könnte man denn die Kündigung nachweisen?
Eigebtlich nur mit einem Scan der eigenen Kündigung.
Zitat (von Harry van Sell):
Hat man die merkwürdigen Rechnungen gesichert?
Ja, sie sind auch alle noch online im Account einsehbar.
Zitat (von Harry van Sell):
Hat man innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt die fehlerhaften Rechnungen reklamiert?
Nein. Auf den neuen Rechnungen die auch online einsehbar sind, widerspricht sich VF selbst indem es dort rückwirkend für Monate, wo eine 0,00€-Rechnung vorliegt eine Gebühre erhebt.
Ich habe ehrlich gesagt mich auch eine Zeit lang nicht darum gekümmert, da ich davon ausging, dass die Kündigung angekommen war, weil ja alle Rechnungen plötzlich auf 0,00€ ausgeschrieben wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Zenger4):
Hallo,
wie verhielte es sich, wenn man vor ca. 2 Jahren einen DSL-Vertrag schriftlich gekündigt hat und seit ebenso langer Zeit einen neuen DSL-Vertrag vom selben Anbieter an der neuer Anschrift hat.
Dazu hätte man sinnvollerweise einen Umzug anmelden müssen!
Hilfreich könnte es sein zu klären was mit den Anschluß wurde!? Existiert noch die Rufnr.? Hat der neue Bewohner einen eigenen Anschluß? Existiert der Anschluß und Nummer nicht mehr, wird keine Leistung erbracht und auch keine Kosten fällig. Ansonsten kann man nur versuchen über die nicht beweisbare Kündigung und aktuelles Vertragsverhältnis versuchen sich aus der Situation zu winden. Ein Indiz für die Kündigung/Anschlußabschaltung sind die 0€-Rechnungen.
Fraglich auch warum bei 0€-Rechnungen jetzt eine Nachberechnung erfolgen soll. Es sind offenbar 0€-Rechnungen erfolgt, die beidseitig rechtsverbindlich sind. Auf welcher Grundlage werden diese jetzt einseitig geändert?
Wichtig: Bitte die alten Rechnungen nach einem Kündigungsdatum durchsuchen. Dies ist nach Transparenzverordnung vorgeschrieben. Das wäre ein Kündigungsnachweis!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.832 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen