Kosten der Papierrechnung, Handyvertrag

18. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sendosa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten der Papierrechnung, Handyvertrag

Guten Tag,

mir ist aufgefallen, dass es am 09.10.14 ein Urteil bezüglich der Rechnungskosten (Papierkosten) veröffentlicht wurde (BGH).

Mich würde da doch einmal interessieren, ob man dieses Urteil auch auf meinem Vertrag anweden könnte (eventuel mit einer Rückforderung der Beträge bzw. einer Gutschrift für die nächste Rechnung).

Ich besitze einen Vertrag mit Vodafone (X€ pro Minute mit Internetflat) und bekomme knapp 1,30€ für jede Rechnung, die ich in Papierform erhalte.

Gibt es vielleicht sonst noch etwas zu beachten, wenn man sich mit diesen Thema an seinen Vertragsparnet wendet? Ich glaube nicht, dass die da sonderlich gut drauf zu sprechen sind :)

Mit freundlichen Grüßen,

Sendosa

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mich würde da doch einmal interessieren, ob man dieses Urteil auch auf meinem Vertrag anweden könnte <hr size=1 noshade>

Wenn die im Urteil genannten Parameter die gleichen bzw. vergleichbar sind, mit denen die in Deinen vertraglichen Vereinarungen stehen, dann könnte man das durchaus heranziehen.

Zwar gelten Urteile grundsätzlich nur zwischen Kläger und Beklagtem, aber ab OLG aufwärts haben die Urteile durchaus richtungsweisende Wirkung. Insbesondere wenn der BGH gesprochen hat.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Entscheidend ist der Vertriebsweg. Wer online einen Vertrag mit Online-Rechnung abschliesst, wird hinterher nicht bestreiten können kein Internet zu haben um an die Rechnung zu kommen. Wurde der Vertrag im Laden geschlossen, dann sieht die Lage etwas anders aus.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Wurde der Vertrag im Laden geschlossen, dann sieht die Lage etwas anders aus.

Bei einem Vertrag, der eine Internetflat beinhaltet?

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""

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da unterscheidet der BGH nicht. Außerdem -wie soll man bei einem Handyvertrag sein RechnungsPDF auf einen Drucker oder lesbar auf einen Bildschirm bringen? Tethering ist in kleinen Verträgen ohnehin verboten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Außerdem -wie soll man bei einem Handyvertrag (Handy-Vertrag) sein RechnungsPDF auf einen Drucker oder lesbar auf einen Bildschirm bringen? <hr size=1 noshade>

WLAN, Bluetooth, E-Mail, geht ganz ohne Tethering.
Oder einfach auf dem Smartphone anschauen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

:) Ja, oder die richtige App installieren? ;)

Ist schon klar, aber das ist doch genau die Argumentation, die auch so von den Gerichten NICHT mehr akzeptiert wird. Man MUSS ein Smartphone mit gängigem Betriebssystem haben, genügend RAM, dann eine spezielle App und dann noch dies und das ...
Das man den Vertrag für eine bestimmte Remote-Applikation verwendet wie Telemetrie, Photovoltaik, Hausautomation etc. wird hierbei nicht berücksichtigt.
Hier entledigen sich Firmen Belastungen, die sie dann dem Kunden aufbürden. Das ohne Rabatt für Online-Rechnung und ohne Rücksicht auf Verluste.

Wir haben auch einen Senior(90J.) in der Familie mit einem internetfähigen Handy. Der würde ohne mich auch nie an seine Rechnung kommen. Der könnte jetzt auch wieder eine Papierrechnung nach BGH-Urteil einfordern. Machen wir aber natürlich nicht, da das unangemessen ist wegen Kosten und Natur. Aber das sollte die freie Entscheidung des Kunden sein.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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