Kosten für Ehrenamt

26. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
setra31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Ehrenamt

Hallo zusammen,

Ich habe mich an meinen BRK-Bereitschaftsleiter gewendet, das ich aus dem kompletten BRK und auch aus der Bereitschaft Schwandorf austreten will. Nach hin und her das er im Krankenstand ist kam nun die Nachricht, er stellt mit ggf. Kosten für Lehrgänge in Rechnung da ich nicht länger als zwei Jahre aktiv war. Ist dies den überhaupt möglich? In der Satzung kann ich nichts finden, ich hab am Rande mal etwas mitbekommen das die in der Bereitschaft das einführen wollen, allerdings bin ich darüber offiziell nie unterwiesen worden und konnte deshalb davon auch nichts wissen.
Das andere ist, mir soll ggf eine Einsatzjacke in Rechnung gestellt werden, die bestellt wurde, weil die eine zu groß war. Bestellt wurde Diese, ausgegeben aber nicht.
Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen? Ich möchte nun ungern für ehrenamtlich geleistete Stunden ein Rechnung bezahlen müssen. Oder kann ich dafür vielleicht wiederum eine Aufwandsentschädigung beantragen, die das wieder ausgleicht?

Gruß setra31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von setra31):
das ich aus dem kompletten BRK und auch aus der Bereitschaft Schwandorf austreten will.

Keine Ahnung was dieses BRK ist, aber diese Vereine basieren alle auf entsprechdenden Satzungen und Mitgleidsverträgen.
Sofern man die vereinbarten Kündigungsfristen einhält, ist erst mal kein Grund für Schadenersatz erkennbar.



Zitat (von setra31):
allerdings bin ich darüber offiziell nie unterwiesen worden und konnte deshalb davon auch nichts wissen.

Es dürfte ausreichend sein, wenn es darüber einen gültigen Mitgliederbeschluss gäbe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
setra31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von setra31):
das ich aus dem kompletten BRK und auch aus der Bereitschaft Schwandorf austreten will.

Zitat:
Keine Ahnung was dieses BRK ist, aber diese Vereine basieren alle auf entsprechdenden Satzungen und Mitgleidsverträgen.

Das BRK ist das Bayerisch Rote Kreuz.
Sofern man die vereinbarten Kündigungsfristen einhält, ist erst mal kein Grund für Schadenersatz erkennbar. Kündigungsfristen dürfte es hier aber nicht geben.



Zitat (von setra31):
allerdings bin ich darüber offiziell nie unterwiesen worden und konnte deshalb davon auch nichts wissen.

Zitat:
Es dürfte ausreichend sein, wenn es darüber einen gültigen Mitgliederbeschluss gäbe.

Was bedeutet dies den genau?

0x Hilfreiche Antwort


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