Hallo zusammen,
Ich habe mich an meinen BRK-Bereitschaftsleiter gewendet, das ich aus dem kompletten BRK und auch aus der Bereitschaft Schwandorf austreten will. Nach hin und her das er im Krankenstand ist kam nun die Nachricht, er stellt mit ggf. Kosten für Lehrgänge in Rechnung
da ich nicht länger als zwei Jahre aktiv war. Ist dies den überhaupt möglich? In der Satzung kann ich nichts finden, ich hab am Rande mal etwas mitbekommen das die in der Bereitschaft das einführen wollen, allerdings bin ich darüber offiziell nie unterwiesen worden und konnte deshalb davon auch nichts wissen.
Das andere ist, mir soll ggf eine Einsatzjacke in Rechnung gestellt werden, die bestellt wurde, weil die eine zu groß war. Bestellt wurde Diese, ausgegeben aber nicht.
Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen? Ich möchte nun ungern für ehrenamtlich geleistete Stunden ein Rechnung bezahlen müssen. Oder kann ich dafür vielleicht wiederum eine Aufwandsentschädigung beantragen, die das wieder ausgleicht?
Gruß setra31
Kosten für Ehrenamt
26. Februar 2020
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Frage vom 26. Februar 2020 | 19:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Ehrenamt
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#1
Antwort vom 26. Februar 2020 | 19:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119434 Beiträge, 39726x hilfreich)
Zitatdas ich aus dem kompletten BRK und auch aus der Bereitschaft Schwandorf austreten will. :
Keine Ahnung was dieses BRK ist, aber diese Vereine basieren alle auf entsprechdenden Satzungen und Mitgleidsverträgen.
Sofern man die vereinbarten Kündigungsfristen einhält, ist erst mal kein Grund für Schadenersatz erkennbar.
Zitatallerdings bin ich darüber offiziell nie unterwiesen worden und konnte deshalb davon auch nichts wissen. :
Es dürfte ausreichend sein, wenn es darüber einen gültigen Mitgliederbeschluss gäbe.
#2
Antwort vom 26. Februar 2020 | 20:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatdas ich aus dem kompletten BRK und auch aus der Bereitschaft Schwandorf austreten will. :
Zitat:Keine Ahnung was dieses BRK ist, aber diese Vereine basieren alle auf entsprechdenden Satzungen und Mitgleidsverträgen.
Das BRK ist das Bayerisch Rote Kreuz.
Sofern man die vereinbarten Kündigungsfristen einhält, ist erst mal kein Grund für Schadenersatz erkennbar. Kündigungsfristen dürfte es hier aber nicht geben.
Zitatallerdings bin ich darüber offiziell nie unterwiesen worden und konnte deshalb davon auch nichts wissen. :
Zitat:Es dürfte ausreichend sein, wenn es darüber einen gültigen Mitgliederbeschluss gäbe.
Was bedeutet dies den genau?
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